Autorinnen und Gastbeiträge →

Freispruch für CasaPound.
Staatsanwaltschaft geht nicht in Berufung

Autor:a

ai

Die rechtsextremistische CasaPound (CPI) muss wegen ihres Landtagswahlplakats bekanntlich nicht mit Strafverfolgung rechnen — wenn es nach dem Wunsch der Bozner Staatsanwaltschaft geht. Dazu reichte offenbar eine Selbsterklärung der Faschistinnen, wonach das rassistische Plakat nicht rassistisch sei.

Wie diese Woche bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft ferner beschlossen, gegen den Freispruch der faschistischen Bewegung in einem weiteren Fall nicht rekurrieren zu wollen: Um gegen das Display zu protestieren, das im Rahmen der »Historisierung« am faschistischen Siegesdenkmal angebracht wurde, hatte CPI 2014 eine nicht genehmigte, unangekündigte Protestaktion umgesetzt. Dabei wurde das nicht genehme Artefakt mit einer italienischen Trikolore verdeckt. Im daraus hervorgegangenen Prozess sprach Richter Carlo Busato die neun angeklagten Faschistinnen (darunter die drei Bozner CPI-Gemeinderäte Bonazza, Puglisi-Ghizzi und Trigolo) kürzlich in allen Anklagepunkten frei.

Siehe auch: 01 02



Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL