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Überwachung aus der Luft.

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Die Rechte der Bürgerinnen fallen in Italien (und darüberhinaus) derzeit um wie Dominosteine. Nun hat die Luftfahrtbehörde ENAC ihre Zustimmung zur allgemeinen Überwachung bewohnter Gebiete mit Drohnen gegeben. Enthalten ist diese Möglichkeit in den Verordnungen von Ministerpräsident Giuseppe Conte vom 8. und 9. März zur Eindämmung der Pandemie.

Mit unbemannten Fluggeräten unter 25 kg Startgewicht dürfen die Ordnungskräfte, einschließlich Ortspolizei, nun in einer Flughöhe bis 15 Metern überprüfen, ob und inwieweit sich die Menschen an die verhängten Ausgangsbeschränkungen halten. Es ist aber davon auszugehen, dass es zu datenschutzrelevantem Beifang in großen Mengen kommen wird.

Von weiteren luftraumrelevanten Genehmigungen sind die Überwachungsflüge vorerst bis zum 3. April befreit, so das ENAC.

Siehe auch: 01 02 03



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