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Verfassungsgericht gegen wichtige Referenda.

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Wieder einmal wurde uns letzte Woche eindrücklich vor Augen geführt, wie träge und schwerfällig dieser Staat ist, wenn es um wichtige Reformen geht, selbst wenn sie kein Geld kosten, sondern nur die überfällige Anpassung gesellschaftspolitischer Regeln betreffen.

Da das Parlament seit Jahren unfähig ist, die Sterbehilfe zu reglementieren, hatten Aktivistinnen (worunter Wilhelmine Schett) ein entsprechendes Referendum initiiert und weit mehr als die erforderlichen 500.000 Unterschriften gesammelt: 1,2 Millionen. Erst anschließend wies das Verfassungsgericht (letzten Dienstag) die geplante Abstimmung ab, weil es der Meinung war, dass sich durch die Abschaffung von Teilen eines Strafgesetzparagraphen Unschärfen ergeben hätten.

Einem geplanten Referendum zur Legalisierung von Hanf erging es sehr ähnlich.

Bei seinen Vorgängern völlig unüblich, erklärte der neue Präsident des Verfassungsgerichts, Giuliano Amato, die Gründe der Abweisung — noch dazu in recht salopper Weise — im Rahmen einer Pressekonferenz. Dabei machte er unerhörte Beispiele, wie das eines Betrunkenen, der ungewollt seiner Tötung zustimmen könnte, ein Szenario, das nach einhelliger Meinung von Juristinnen jeglicher Grundlage entbehrt.

Auch die Komitees wiesen die von Amato vorgebrachten Begründungen und Ausführungen empört zurück (01 02). Mehrfach wurden Vorwürfe laut, dass es sich bei den Abweisungen um politisch motivierte inhaltliche Entscheide gehandelt habe. Die Amtsführung und die persönliche Vorgeschichte des neuen Präsidenten helfen nicht, diesen Verdacht zu entschärfen.

Hauptgrund für den Missstand ist aber wohl die Tatsache, dass Referenda in Italien — mit Ausnahme von Verfassungsreferenda — nur abschaffenden, nicht jedoch einführenden Charakter haben dürfen. Dies zwingt Initiativen, spitzfindige Streichungen von Wörtern und Satzfetzen aus Gesetzestexten vorzuschlagen, um irgendwie ans gewünschte Ziel zu gelangen. Unschärfen, die jedoch im Anschluss an ein erfolgreiches Referendum vom Parlament korrigiert werden könnten, sind damit geradezu vorprogrammiert.

Wenn sich das Verfassungsgericht diese fast unvermeidlichen Ungenauigkeiten haarspalterisch — und sogar unlauter — zunutze macht, um Abstimmungen abzuweisen, können erwünschte Reformen zunichte gemacht werden.

Demzufolge müssten auch die Mitbestimmungsrechte selbst dringend reformiert und ausgeweitet werden.

Dazu gesellt sich, wie eingangs erwähnt, die Trägheit des Parlaments. Dadurch hinkt Italien anderen europäischen Ländern in vielen wesentlichen gesellschaftspolitischen Bereichen (neben der Sterbehilfe etwa die Homoehe oder die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes) weit hinterher.

Was aber für die meisten Menschen einfach nur ärgerlich ist, kann Betroffenen — auch in Südtirol — das Leben über viele Jahre zur Hölle machen.

Siehe auch: 01 02 03



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