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Zwei Volksbegehren für mehr Demokratie.

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Direkte Demokratie in Südtirol befasst sich vor allem mit: direkter Demokratie. Gerade erst mussten wir den abermaligen Versuch der SVP abwehren, die Mitbestimmungsmöglichkeiten zu beschneiden — schon lanciert die Initiative für mehr Demokratie (IfmD) zwei neue Volksbegehren, um die Anwendbarkeit der Beteiligungsmechanismen sicherzustellen.

Das macht sie nicht aus heiterem Himmel, sondern weil die aus ausgelosten Richterinnen bestehende Kommission, die quasi nach freiem Ermessen über die Zulässigkeit von Volksabstimmungen befindet, die Mitbestimmungsrechte ebenfalls drastisch eingeschränkt hat. Abstimmungen zur Umgestaltung der direkten Demokratie wies die Kommission grundsätzlich ab, weshalb die IfmD nun auf weniger einschneidende Volksbegehren angewiesen ist. Doch auch eine Volksinitiative zum Schutz der gefährdeten Artenvielfalt lehnte das Richtergremium ab, und zwar in einer Weise, die laut IfmD darauf schließen lässt, dass auch gesetzeseinführende Volksabstimmungen unerwünscht sind.

Von vornherein stand zu vermuten, dass die SVP die Kommission einführen wollte, weil sie sich davon eine Beschneidung der Mitbestimmungsrechte versprach. Genau dies ist auch eingetreten.

Mit den beiden Volksbegehren sollen nun:

  1. die Zusammensetzung der Kommission geändert sowie ihre Aufgaben begrenzt werden — einschließlich der ausdrücklichen Klarstellung, dass Abstimmungen zu den Regeln der Demokratie möglich sind;
  2. einfachere Regeln zur Unterschriftensammlung (unter anderem mit der Ermöglichung von Onlineunterschriften, Anpassung der Schwellen und Erweiterung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten) eingeführt werden.

Gelingt es, die nötigen 10.000 Unterschriften für die beiden Vorhaben zu sammeln, ist der Landtag verpflichtet, sich noch vor den kommenden Wahlen (2023) mit den vorgeschlagenen Änderungen zu befassen.

Siehe auch: 01 02 || 01



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