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Freistellung für Sprachkurse.

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ai

Gestern hat der Landtag einen interessanten Antrag von Riccardo Dello Sbarba (Grüne) angenommen, der auf eine Gleichstellung der drei Landessprachen in der Arbeitswelt abzielt. Die gesamtstaatlichen Arbeitsverträge sehen für Zuwanderer die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung von 150 Stunden zum Erlernen der italienischen Sprache vor. In Südtirol gilt dies jedoch für den Besuch von Deutsch- und Ladinischkursen nicht: Wer nicht Italienisch lernen will, kann bislang nicht auf diese Vereinbarung zurückgreifen.

Mit dem verabschiedeten Antrag werden die Sozialpartner dazu ermuntert, für Südtirol nach demselben Muster Möglichkeiten der bezahlten Freistellung zur Erlernung aller Landessprachen zu verhandeln. Obwohl dies in der Debatte zunächst aufgekommen war, wurde eine ähnliche Regelung für ansässige Arbeiter, welche ihre Zweitsprachkenntnisse verbessern möchten, vorerst nicht in den Antrag aufgenommen.



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Comentârs

3 responses to “Freistellung für Sprachkurse.”

  1. niwo avatar
    niwo

    Ein Gesetz in die richtige Richtung. Eine ähnliche Regelung gibt es in Schweden, wo Betriebe dazu verpflichtet sind, Immigranten für über 300 Stunden pro Jahr freizustellen.

  2. pérvasion avatar

    Leider ist das kein Gesetz (die Zuständigkeit in diesem Bereich liegt meines Wissens mal wieder beim Staat) sondern eine Aufforderung, die der Landtag an die Sozialpartner richtet, eine diesbezügliche einvernehmliche Lösung zu finden.

  3. niwo avatar
    niwo

    Leider ist das kein Gesetz (die Zuständigkeit in diesem Bereich liegt meines Wissens mal wieder beim Staat) sondern eine Aufforderung

    Eh klar, wieder mal unverbindlich und zahnlos.

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