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Beim TAR ricorso machen.

Autor:a

ai

Darf ich vorstellen? Bistro — das ist Südtirol. Südtirol — das ist Bistro.

Seinem Selbstverständnis nach sollte Südtirol eine Vorreiterrolle bei Übersetzung und Vergleich internationaler Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftssysteme einnehmen, wozu sowohl die inhaltliche als auch die sprachliche Komponente zählen. Die Wirklichkeit ist leider eine völlig andere: Über ehemalige Schulfreunde, die sich nun z.T. der Juristerei und ähnlichen Disziplinen widmen, bin ich mit einem furchtbaren Kauderwelsch (dem allseits verpönten Mischmasch) in Berührung geraten, dessen Ausmaße für einen Außenstehenden schlicht unvorstellbar sind.

Der Eindruck ist, dass auch in diesem Bereich der sogenannte »Schnittpunkt der Kulturen« in der ihm zugedachten Rolle versagt hat — und eher eine Degeneration zweier nicht kommunizierender Systeme darstellt, als die Diamantspitze ihrer gegenseitigen Befruchtung.

Die Eurac hat in diesem Bereich jedoch ein wichtiges Projekt umgesetzt, das unter dem Namen Bistro der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Vielleicht kann dieser Beitrag nützlich sein,

  • den Profis die Verfügbarkeit dieses Werkzeugs in Erinnerung zu rufen und sie dazu anzuspornen, die Fachterminologie korrekt anzuwenden;
  • auch Laien auf Bistro aufmerksam zu machen und ihnen so die Übersetzung komplexer Inhalte zu erleichtern.

Siehe auch: 01



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Comentârs

One response to “Beim TAR ricorso machen.”

  1. werner avatar
    werner

    Ich finde “bistro 03” sehr lobenswert. Durch die Mit-Betreuung einer Abschlussarbeit über arbeitsrechtliche Terminologie durfte ich die Erfahrung machen, dass es in diesem Bereich gravierende Differenzen zwischen bundesdeutscher und österreichischer Terminologie (und den dahinter stehenden Konzeptionen) gibt. In der Regel schienen mir die österreichischen Termini/Konzeptionen näher an den italienischen “Pendants” zu sein als die bundesdeutschen. Nur ein Beispiel: Italien wie Österreich kennt “Kollektivverträge” (contratti collettivi), die Bundesrepublik “Tarifverträge”. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob mein Eindruck auch auf andere Rechtsbereiche übertragbar ist.
    Hinter meiner Feststellung steht – no na – auch ein “Metadiskurs”. Im Zweifelsfall für die österreichische Terminologie.

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