Nach dem französisch-neukaledonischen Abkommen folgt nun ein Gesetzentwurf für Korsika
Im Oktober soll die französische Nationalversammlung über das Autonomiegesetz abstimmen. Der Präsident der korsischen Landesversammlung appelliert an die Abgeordneten, das Gesetz zu genehmigen.
Was steht im Gesetz? Das Onlinemagazin Nationalia der katalanischen NRO CIEMEN analysierte den Entwurf. Der von der Regierung am 30. Juli verabschiedete Gesetzentwurf sieht eine Änderung der französischen Verfassung vor. Es geht dabei um die Festschreibung des künftigen Autonomiestatuts von Korsika in der Verfassung. Nach dem französisch-neukaledonischen Abkommen ein weiterer großer Wurf.
Laut dem Autonomieentwurf können die korsischen Behörden Staatsgesetze an ihre regionalen Gegebenheiten »anpassen«, ein weiteres Gesetz soll künftig den »Anpassungsrahmen« definieren.
Der Staatsrat forderte die Regierung auf, die erwähnten Anpassungsmöglichkeiten drastisch einzuschränken. Der vorliegende Entwurf ermöglicht laut Staatsrat »eine fast allgemeine korsische Gesetzgebungsbefugnis«. Begründung: Die Formulierung beschränke die »Anpassung« von Gesetzen und Verordnungen nicht auf bestimmte Zuständigkeiten. »Eine vollständige Übertragung von Zuständigkeiten in jedem Bereich ist potenziell möglich«, warnt der Rat.
Die Regierung übernahm diese Empfehlungen aber nicht. Sie verwies auf die erzielten Vereinbarungen, die im März 2024 mit den gewählten Vertretern Korsikas getroffen wurden.
Die korsische Regionalregierung begrüßte deshalb auch den Autonomieentwurf, der Staatsrat als Wächter der Verfassung hingegen bleibt bei seiner Warnung, Korsika zu viel Autonomie zu gewähren. Laut den Unabhängigkeitsparteien schränkt der Autonomieentwurf künftige Entwicklungen drastisch ein.
Welches Spiel spielt die Regierung?
Die Praxis zeigt es immer wieder, der Staatsrat kassiert Gesetze, die laut seiner Meinung gegen die Verfassung verstoßen. Drastisches Beispiel, das Sprachengesetz des bretonischen Abgeordneten Paul Molac. Kein Einzelfall.
Die Regierung reichte ihren Autonomieentwurf bereits an das Parlament weiter, das sich im Oktober damit beschäftigen wird. Er muss hohe Hürden nehmen, zuerst im Senat und dann in der Nationalversammlung. Einigen sich die beiden Kammern nicht auf denselben Text — was häufig der Fall ist —, wird der kleinste gemeinsame Nenner angestrebt. Dieser muss von beiden Kammern mit einer Dreifünftelmehrheit genehmigt werden.
Trotzdem, der Präsident der korsischen Regionalregierung, Gilles Simeoni, begrüßte die positive Haltung der französischen Regierung. Er hofft, dass der »Widerwillen« im Parlament überwunden werden kann und der Autonomieentwurf verabschiedet wird. Er erinnert die skeptischen Abgeordneten daran, dass der Staatsrat im Geiste der französischen Einheit die korsische Autonomie »kontrollieren« wird, indem jene Bereiche festgelegt werden, in denen Korsika seine Autonomie ausüben kann und darf.
Skeptische Unabhängigkeitsbefürworter
Diese Position ist für die Befürworter der Eigenstaatlichkeit ein vorauseilender Kniefall. Core in Fronte, die Partei für die staatliche Unabhängigkeit Korsikas, reagierte zurückhaltend auf den Autonomieentwurf. Der Vorsitzende der Fraktion, Paul-Félix Benedetti, kritisierte den Text als »minimal«. Die Einwände des Staatsrates lehnt Benedetti strikt ab.
Die Partei Nazione lehnt den Entwurf für eine korsische Autonomie konsequent ab. Die Abgeordnete Josepha Giacometti Piredda betonte, dass der von der Regierung vorgelegte Text »weder die Rechte des korsischen Volkes anerkennt noch der korsischen Sprache einen offiziellen Status als Amtssprache« gewährt. Piredda trifft damit einen besonders heiklen Punkt.
Seit Jahrzehnten drängen die korsischen Parteien, Autonomisten wie Eigenstaatler, auf die Anerkennung der korsischen ethnischen »Entität« und auf die korsische Amtssprache. Von der Wiege bis zur Bahre. Genauso wird eine Ansässigkeitsklausel gefordert, die Einschränkung der Immobilienspekulation und ein gezielter sozialer Wohnbau. Forderungen, die die Regierung in Paris und Präsident Emmanuel Macron ablehnen und deshalb auch im Autonomieentwurf nicht aufgenommen wurden.
Die Regierung betont, dass der Gesetzentwurf Korsika als »historische, sprachliche und kulturelle Gemeinschaft« anerkennt. Eine Formulierung, die der Staatsrat heftig kritisiert hatte. Diese Definition könne sich diskriminierend auswirken und beinhalte rechtliche Risiken.

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