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Das geheime Böllerverbot.

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In Südtirol gilt ein allgemeines, landesweites Böllerverbot, das selbstverständlich auch an Anlässen wie Silvester gilt. Wer dennoch ein privates Feuerwerk veranstalten möchte, muss laut Landesgesetz (Nr. 20/2012) bei der zuständigen Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mancherorts, etwa in der Landeshauptstadt, bestehen zudem kommunale Verbote.

Leider wissen jedoch viele nichts von diesen Regelungen. In meinem persönlichen Umfeld etwa wussten selbst Personen, die das Böllerverbot — wie ich — befürworten, meist nicht, dass ein solches bereits in Kraft ist. Umgekehrt haben auch viele Menschen, die gerne böllern, vermutlich keine Ahnung davon, dass ihr Verhalten gesetzwidrig ist. Ein Teil von ihnen würde sicher davon Abstand nehmen, wenn ihnen das Verbot bewusst wäre.

Im Vorfeld einschlägiger Feiertage wie dem Jahreswechsel sollten daher sowohl die zuständigen Institutionen (Land, Gemeinden, Polizei…) als auch die Medien die Bevölkerung aktiv über die geltenden Regelungen informieren. Tatsächlich geschieht dies jedoch — wenn überhaupt — in einem viel zu geringen Ausmaß.

Unwissen schützt zwar nicht vor einer allfälligen Strafe. Wenn es jedoch um die Sache — Vermeidung von Feinstaub, Lärm und Gefahren für die öffentliche Sicherheit — geht, wäre vor allem eine breite und frühzeitige Sensibilisierung erforderlich.

Hinzu kommt, dass die Ordnungskräfte offenbar wenig Engagement zeigen, die entsprechenden Gesetze auch konsequent zu exekutieren. Dies scheint meiner Beobachtung nach bei vielen Regelungen der Fall zu sein, die nicht vom Zentralstaat, sondern vom Land oder von den Gemeinden erlassen wurden, als gäbe es Vorschriften, die gleicher sind als alle anderen.



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