Es ist keine sechs Wochen her, dass die Autonomiereform im römischen Parlament ohne nennenswerten Widerstand, ohne Aufschrei oder Aufstand der autonomiefeindlichen Kräfte genehmigt wurde. Ganz im Gegenteil. Auch diejenigen, die bisher immer gegen Südtirols Zuständigkeiten polemisiert hatten und den römischen Zentralstaat in Südtirol stärken wollten, sahen in dieser Reform einen Fortschritt.
Das allein mag ja noch nichts bedeuten, auch wenn es vielleicht doch einiges über das Zustandekommen, den Inhalt und Wert der Reform verrät.
In Südtirol wurde die Verabschiedung mit triumphalistischen Tönen, jubelnden Presseaussendungen und wohlwollenden Zeitungsartikeln begleitet. Die verlorengegangenen Zuständigkeiten seien zurückgeholt worden und die Reform eröffne neue Spielräume und Möglichkeiten. Davon profitieren würden insbesondere Bereiche wie die Raumordnung, um die vor 50 Jahren hartnäckig gekämpft wurde und die im Zweiten Autonomiestatut als primäre Zuständigkeit festgeschrieben worden waren.
Am 23. Juni ist die Autonomiereform dann auch in Kraft getreten.
Es ist also keine fünf Tage her, dass Südtirol die neuen Spielräume offenstehen, und man die römischen Vorgaben in den genannten Bereichen nicht mehr übernehmen muss, wie es seit der Verfassungsreform von 2001 hingegen der Fall war.
Für den Verfassungsrechtler Matteo Consulich von der Universität Trient bedeutet Autonomie, anders als der Zentralstaat entscheiden zu dürfen und somit Bestimmungen zu erlassen, die selbst erarbeitet wurden und inhaltlich von der gesamtstaatlichen Regelung abweichen.
Umso bemerkenswerter ist daher die Meldung der vergangenen Tage, dass der Südtiroler Landtag gerade eine Änderung des Landesraumordnungsgesetzes vorbereite. Die neuerliche Überarbeitung erfolge dabei, um die Südtiroler Bestimmungen den staatlichen Vorgaben im sogenannten »Decreto Salva Casa« anzupassen.
War nicht gerade eines der zentralen Versprechen der Autonomiereform, nicht mehr alle römischen Vorgaben übernehmen zu müssen?
Sollte Südtirol nicht gerade die Möglichkeit erhalten, unabhängig von den ständigen, kurzfristigen und sprunghaften Gesetzesänderungen in Rom dauerhafte und landesspezifische Lösungen zu schaffen?
Sollte es von nun an nicht möglich sein, auf die andauernden Anpassungen an die gesamtstaatlichen Gesetze zu verzichten?
Die Südtiroler Wirtschaftszeitung schrieb vor wenigen Tagen, dass für die Autonomiereform nun die Nagelprobe anstehe. Beim ersten Anlauf scheint sie diese nicht bestanden zu haben. Die Ernüchterung setzt jedenfalls erstaunlich früh ein.

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