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Ladinisch im ÖV (II).

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In Beantwortung meiner einschlägigen Anfrage erhalte ich ein Antwortschreiben aus dem Präsidium des Landes Südtirol, das ich (wie per Twitter angekündigt) hier veröffentliche:

Sehr geehrter Herr Constantini,

ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 20. Februar 2009 und überlasse Ihnen in der Anlage das Schreiben des Landesrates Dr. Thomas Widmann zur freundlichen Kenntnisnahme. Diese Rechtsauslegung des “Sprachendekretes” seitens des Ressorts Mobilität wurde nochmals von der Anwaltschaft des Landes überprüft. In der Tat gibt der Art. 32 des D.P.R. Nr. 574/1988 keine andere Auslegung her.
Trotzdem werden gemäß Zusicherung des Ressorts für Mobilität die Unternehmen des Personennahverkers die ladinische Sprache berücksichtigen, was zumindestens bei den Leuchtschriften (Toponomastik), die auf jedem Bus zu finden sind, leicht zu bewerkstelligen ist.
Ich hoffe, dass dieses berechtigte Anliegen möglichst bald einer positiven Lösung zugeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Der Landeshauptmann
Dr. Luis Durnwalder

Anlage:

Betreff: Verwendung der ladinischen Sprache

Lieber Landeshauptmann,

mit Bezug auf dein Schreiben vom 20.02.2009 haben wir die rechtliche Lage überprüft, ob die SAD bzw. die anderen Konzessionäre verpflichtet werden können Beschriftungen und Fahrpläne dreisprachig umzusetzen. Laut Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Art. 32 besteht die Plicht zur Anwendung der ladinischen Sprache für Konzessionsunternehmen, die ausschließlich in den ladinischen Ortschaften tätig sind. Dies ist weder für die SAD noch für die anderen Konzessionsunternehmen des Nahverkehrs der Fall.
Das Ressort Mobilität wird sich aber dafür einsetzen eine Lösung zu finden, dass bei Fahrplänen und Beschriftungen die ladinische Toponomastik berücksichtigt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Der Landesrat
Dr. Thomas Widmann

Ich werde natürlich auch weiterhin dranbleiben und dokumentieren, ob und in welchem Maße diesen Versprechungen entsprochen wird. Leider bleibt völlig offen, wie sich die Landesregierung dafür starkmachen wird, diese offensichtlich völlig unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Es ist klar, dass keine andere Sprachgruppe in Südtirol eine derartige Situation akzeptieren würde.

Gleichzeitig ist klar, dass das Dekret 574/88 in dieser Auslegung zwar keine Verpflichtung ermöglicht, aber eben auch nicht verbietet, darüberhinaus tätig zu werden. Es wäre sicher denkbar, die Konzessionäre über deren Pflichten hinaus für einen korrekten Sprachgebrauch zu sensibilisieren. Überdies könnten die künftigen Dienstverträge/Ausschreibungen für den ÖV klare Richtlinien enthalten, die das Landesamt selbst festlegt. Und nicht zuletzt verbietet dem Amt für Mobilität auch niemand, die Fahrpläne des Verkehrsverbunds dreisprachig zu verfassen, selbst wenn es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Alles in allem stellt uns hier der Freistaat-Experte nur eine Minimallösung in Aussicht.



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