Bereits vor geraumer Zeit hatte ich angeprangert, dass sich in Südtirol die Justiz — die eigentlich der Missachtung von Gesetzen Einhalt gebieten müsste — über Pflichten wie jener zur Zweisprachigkeit hinwegsetzt. Dass sich seitdem nichts geändert hat, beweist die Webpräsenz des Landesgerichts eindrücklich: Die katastrophale deutschsprachige Version der Seite ist faktisch unbrauchbar. Zu allem Überfluss ist im Disclaimer von »größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit« die Rede, was in diesem Kontext nach reinster Verhöhnung klingt.
Einige Schnappschüsse der deutschen Version (!?) der Homepage:
Zum Vergrößern anklicken. Hauptseite (oben links); Suchmaske Immobilienversteigerungen (o.r.); Versteigerungskalender (u.l.); gefundenes Versteigerungsobjekt (u.r.).
Im Grunde beschränkt sich die »deutsche« Seite im Großen und Ganzen auf die Immobilienversteigerungen, also auf den Bereich, wo mit den Bürgerinnen Geld gemacht wird. Wichtige Dienste und Informationen wie Öffnungszeiten des Gerichts, Formulare, Ausländernotariat, gemeinnützige Arbeiten und selbst sprachlich relevante und sensible Dienstleistungen wie die Einsichtnahme und die Bestätigung der erfolgten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung sind ausschließlich über die italienische Version der Seite erreichbar. Letztere ist von der deutschen Seite nur über den Verweis www.provincia.bz.it (vgl. Abb. oben links) verlinkt, aber da muss man schon selber draufkommen.
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