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Vertragsbruch festgestellt.

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Nach fast einem Jahr seit deren Hinterlegung, hat sich das italienische Verfassungsgericht am 31. Oktober zu den Rekursen mehrerer Regionen (Aoûta/Aosta, Friûl/Friaul-Julien, Sardigna und Sizilien) geäußert, welche ihre Autonomiestatute durch Maßnahmen der Zentralregierung verletzt sahen. Speziell ging es um das Stabilitätsdekret vom 13. August 2011, mittels dessen die Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen und neuen Steuern ausschließlich dem Staat vorbehalten wurden, obwohl die Regionalverfassungen vorsehen, dass gewisse Anteile (zwischen 60 und 100%) vor Ort bleiben.

Die Richter orteten eindeutige Vertragsverletzungen und folgten somit nicht der Verteidigungslinie der Zentralregierung, die sich auf höherstehende Koordinierungsbefugnisse, nationales Interesse oder Sparzwänge berief und zudem behauptete, die Maßnahmen beschnitten die Finanzen der Regionen nicht, da sie nur Einnahmen beträfen, die über die bisherigen hinausgehen.

In einigen Punkten wies das Gericht die Rekurse der Regionen ab, gab den Einbringern aber de facto auch dort Recht, indem es sich auf Artikel 19 des angefochtenen Dekrets berief: Dort ist festgehalten, dass die Maßnahmen in Einklang mit den jeweiligen Autonomiestatuten anzuwenden seien. Die Richter verzichteten nicht darauf, die Zentralregierung zu belehren, wie die nicht verfassungswidrigen Teile des Dekrets auf die Sonderautonomien anzuwenden seien.

Die durch das Urteil entstehenden Ansprüche der vier Regionen werden auf mehrere Milliarden geschätzt. Nun bleibt jedoch zu sehen, ob die Zentralregierung einlenkt oder ob sie versucht, das Urteil auszusitzen bzw. zu umgehen. Sie hätte sogar die Möglichkeit, eine einseitige Abänderung der Autonomiestatute in Gang zu setzen, wofür sie wenigstens auf dem Papier die erforderliche Parlamentsmehrheit hätte. Wenn Abgeordnete aus den betroffenen Regionen ausscheren, stehen die Chancen jedoch schlecht.

Südtirol ist vom Urteil zwar nicht direkt betroffen, der Richterspruch dürfte jedoch bereits das Ergebnis eines ähnlich gelagerten Einspruchs unserer Region vorwegnehmen. Auch in unserem Fall hat die Regierung in Berufung auf das Spardekret Millionen an Mehreinnahmen geschluckt, ohne sie der Regel zu unterziehen, dass 9/10 dem Land zustehen.

Das Urteil ist zwar beruhigend, es beweist jedoch, wie zerrüttet das Verhältnis Roms zu den Autonomien ist:

  • Der Zentralstaat scheint nicht gewillt, eingegangene Verpflichtungen von sich aus zu respektieren oder gar die Lokalautonomien als gleichberechtigte (Verhandlungs-)Partner zu akzeptieren.
  • Dass politische Gespräche (so sie überhaupt stattfinden) nirgendwo hinführen und ständig Gerichte angerufen werden müssen — nicht um die Auslegung zweifelhafter Normen, sondern die Einhaltung eindeutig formulierter Vorschriften einzufordern — spricht Bände. In der Schweiz oder in Deutschland wäre es unvorstellbar, dass Kantone und Bundesländer gegen den Bund prozessieren müssen, um die Einhaltung ihrer Rechte zu erzwingen.
  • Allein diese Konflikte binden Jahr für Jahr viel politische Energie und kosten den Steuerzahler Millionen.
  • Dass sich derzeit fast alle italienischen Parteien mit zentralistischen Vorstößen überbieten und Mario Montis Vertragsverletzungen größtenteils mittragen, ist äußerst besorgniserregend.
  • Überall dort, wo es keine verfassungsrechtliche Absicherung gibt und Rom am längeren Hebel sitzt, darf für die Zukunft wohl keine institutionelle Rücksicht mehr erwartet werden.
  • Ein zusätzlicher Ausbau der Autonomie, wie er von einigen einheimischen Akteuren gefordert und für notwendig erachtet wird, ist in weite Ferne gerückt. Ohne internationale Absicherung wäre er auch jederzeit wieder rücknehmbar.

Siehe auch: 01



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Comentârs

21 responses to “Vertragsbruch festgestellt.”

  1. pérvasion avatar

    Immerhin kann das Verfassungsgericht, anders als manche Südtiroler (Beispiel), noch zwischen Sparzwängen und Vertragsbrüchen unterscheiden.

  2. proEUREGIO avatar
    proEUREGIO

    … ein Jammer, dass pervasions eindeutige Stellungnahme außerhal des Blogs kaum wahrgenommen wird, dabei sollte jeder verantwortungsbewußte Bürger “den Stoff” Wort für Wort verinnerlichen!

  3. B.- avatar
    B.-

    einige können oder wollen die komplexität der welt nicht verstehen. dabei sind die alternativen für italien eigentlich relativ simpel. für die regierung geht es nicht darum sparmassnahmen zu ergreifen um fiskalpolitik zu betreiben. es geht rein darum den konkurs des landes zu verhindern. ein konkurs würde zum verlust der souveränität und sehr wahrscheinlich zu sozialen spannungen und schweren ausschreitungen führen. eine verantwortungsbewusste regierung steht in der pflicht alles zu unternehmen um ein solches horrorszenario zu verhindern.

    von sich aus wären die autonomen regionen wohl nicht bereit dem zentralstaat zur haushaltssanierung geld zu schenken. andererseits kann die regierung aufgrund der verfassung den autonomen regionen das geld auch nicht einfach so nehmen. alle aktionen welche die regierung ergreift muss man also als teil einer längeren verhandlungsrunde auffassen. und eines scheint mir relativ klar: sollten die autonomien am ende dieser verhandlungen nicht bereit sein einen wesentlichen beitrag zur haushaltssanierung zu stiften wird es zu einer verfassungsreform und der abschaffung ihrer privilegien kommen. denn dann wird sich eine 2/3 mehrheit im parlament finden die es nicht akzeptiert, dass einzelne bevölkerungsteile an einer haushaltskonsolidierung nicht teilnehmen.

    und wenn es um die internationale absicherung der südtiroler autonomie geht so wird österreich wohl nur bei einer offensichtlichen verletzung der südtiroler minderheitenrechte, nicht aber der verletzung der fiskalautonomie bereit sein einen zwischenstaatlichen konflikt loszutreten.

    1. pérvasion avatar

      Bislang hat wohl vor allem die »Technokratenregierung« um Mario Monti die Komplexität der Welt nicht verstanden. Niemand hat je gesagt, dass »einzelne Bevölkerungsteile an einer Haushaltskonsolidierung nicht teilnehmen« sollen, sondern nur, dass dies durch Verhandlungen auf Augenhöhe und in Einklang mit geltendem Recht zu geschehen hat (schon gar, wenn erwartet wird, dass wir uns abermals an Vereinbarungen halten).

      Angesichts des Urteils haben wir (BBD u.a.) wohl Recht behalten – und nicht die Beschwichtiger und Verharmloser, die die Autonomie gegen »äußere Zwänge« auszuspielen versucht haben. Der Haushaltskonsolidierung kommt Superheld Mario auch gar nicht näher, wenn ihn die Gerichte zurückpfeifen; das einzige, was er mit seiner Vorgehensweise bewirkt, ist eine institutionelle und Verfassungskrise.

    2. warpet avatar
      warpet

      es gefällt zwar keinem, aber du wirst wohl damit recht haben.

      1. pérvasion avatar

        Du bist also ebenfalls — und anders als das Verfassungsgericht — der Meinung, der Sparzwang rechtfertige Vertragsbrüche? Könntest du das auch begründen? Oder habe ich dich bloß missverstanden?

  4. succus avatar
    succus

    Angesichts des Verhaltens der Regierung Monti in den letzten Monaten sollte man nun die Einhaltung der Bestimmungen und Vereinbarungen auf Punkt und Komma einfordern und einklagen. In einem postdemokratischen Italien ist dies der einzige Weg, um zu seinem Recht zu kommen. Selbstverständlich sollten auch Zugeständnisse gemacht werden, allerdings nur bei gleichzeitig rechtlich abgesicherten Übertragungen von Zuständigkeiten.

  5. B.- avatar
    B.-

    Man muss die welt schon so sehen wie sie ist und nicht wie man sie gerne hätte.
    Es geht nur mehr darum wie viel südtirol noch von seiner autonomie verteidigen wird können. Und wenn die provinz nicht bereit ist jetzt jährlich einen beträchtlichen betrag an den staat zu leisten so wird es zur nachteiligen reform der autonomiebestimmungen kommen.

    1. pérvasion avatar

      Was der Staat den anderen Autonomien gegenüber (juristisch) darf, da sie nicht international abgesichert sind, darf er Südtirol gegenüber noch lange nicht. Eine einseitige Abänderung des Autonomiestatuts könnte den Weg zur UNO oder zum Internationalen Gerichtshof ebnen. Voraussetzung ist natürlich, dass wir uns nicht schon selbst aufgegeben und gänzlich dem Appeasement verschrieben haben.

      Katalonien zeigt übrigens, dass man sich auch ohne internationale Absicherung nicht zwangsläufig der vom Zentralstaat aufoktroyierten Legalität geschlagen geben muss, wenn man auf den demokratischen Willen der Menschen baut.

    2. hunter avatar
      hunter

      @ b.-
      hast du die deutungshoheit über das, was real ist und was nicht?
      ist es weltfremd, wenn man rechtsstaatlichkeit einfordert?
      wo sind wir denn, bitte?

  6. B.- avatar
    B.-

    Man muss die Dinge aber schon zu Ende denken. Der igh hilft schonmal nichts da er einem Staat nichts gegen seinen Willen aufzwingen kann.
    Selbst wenn Österreich die geschichte vor die UNO bringen sollte, was ich völlig ausschliesse ist damit nichts erreicht. Dann ist man zwar Jahrzehnte in einem debattierclub, hat aber nichts gewonnen oder verhindert. Ich schliesse auch aus dass die UNO die verletzung der finanzautonomie einer Provinz diskutiert.

    Ein solches Vorgehen ist von Anfang an eine losing proposition. Viele Schlachten sind eben doch entschieden bevor man in den Krieg zieht.
    Es geht also nur mehr darum wieviel Geld wir verlieren …

    1. pérvasion avatar

      Die Feststellung eines Vertragsbruchs durch den IGH wäre, selbst wenn nicht bindend, ein äußerst effektives politisches Druckmittel — v. a. auf europäischer und internationaler Ebene.

      Die UNO müsste sich nicht mit der Finanzautonomie als solcher befassen, sondern viel grundsätzlicher mit der Missachtung eines Pakts zwischen zwei Ländern, der auf Druck derselben Vereinten Nationen zustandegekommen ist. Im Jahr 1992 wurde der entsprechende Streit zwischen Italien und Österreich beigelegt, was aber für Italien kein Freibrief ist, wieder einseitige Änderungen an der gefundenen Lösung vorzunehmen, sondern ganz im Gegenteil eine Verpflichtung zur Achtung der getroffenen Übereinkunft. Verletzt der Staat das Ergebnis der Verhandlungen (Autonomiestatut und »Paket«) oder deren vertragliche Grundlage, das Gruber-DeGasperi-Abkommen, ist die UNO sehr wohl wieder gefordert.

      Selbst das italienische Verfassungsgericht, das ggf. ein politisches Interesse an anderslautenden Schlussfolgerungen haben könnte, hat den Unterschied zwischen Sparzwang und Vertragsverletzung erkannt. Ich bin also zuversichtlich, dass auch die Vereinten Nationen, der IGH und andere überstaatliche Organisationen — im Unterschied zu dir — zu einer differenzierten Sicht fähig sind.

      Siehe auch: [1]

      1. pérvasion avatar

        Zitat aus der »österreichischen Note samt der definitiven Streitbeilegungserklärung«:

        Die österreichische Regierung geht unter Beibehaltung ihrer Verantwortung als Unterzeichner des Pariser Abkommens davon aus, daß die von der italienischen Regierung im Interesse der Volksgruppen Südtirols durchgeführten Maßnahmen und somit das Autonomiestatut 1972 mit seinen Durchführungsbestimmungen, ordentlichen Gesetzen und Verwaltungsakten, wie es aus dem Anhang zur Note vom 22. April 1992 hervorgeht, nicht einseitig abgeändert werden, sondern, wie der italienische Ministerpräsident in seinen Parlamentserklärungen vom 30. Jänner 1992, welche der österreichischen Seite mit der genannten Note vom 22. April übermittelt wurden, festgestellt hat, nur im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung und des bereits bisher zwischen der Zentralgewalt und den betroffenen Volksgruppen erreichten politischen Konsenses, welche auch für den Fall fortdauern müssen, daß normative Änderungen erforderlich werden sollten.

        Unterstreichungen von mir.

  7. niwo avatar
    niwo

    Ein solches Vorgehen ist von Anfang an eine losing proposition. Viele Schlachten sind eben doch entschieden bevor man in den Krieg zieht.
    Es geht also nur mehr darum wieviel Geld wir verlieren …

    Na klar mit dieser Einstellung ist von vorneherein Hopfen und Malz verloren. Glücklicherweise gibt es selbst in Südtirol immer mehr Menschen aller Sprachgruppen, die sich vom Zentralstaat nicht mehr alles automatisch diktieren lassen.
    Die Demokratie ist übrigens auch ein Debattierclub, um einen Begriff von dir zu verwenden – Zentralisten, wie der Wirtschaftsguru Monti würden die parlamentarische Demokratie ja nicht ungern aushebeln.

  8. B.- avatar
    B.-

    Die Feststellung eines Vertragsbruchs durch den IGH wäre, selbst wenn nicht bindend, ein äußerst effektives politisches Druckmittel — v. a. auf europäischer und internationaler Ebene.

    grundsätzlich ist die entscheidung des igh für die staaten die sich an einem verfahren beteiligen bindend, jedoch muss ein staat vorher zustimmen, dass eine streitsache überhaupt vom gericht behandelt wird. italien würde wohl von anfang an ein solches verfahren ablehnen falls es die auffassung vertritt es handle sich um eine innerstaatliche angelegenheit. somit eignet sich dies nicht als druckmittel.

    diese feststellung ist natürlich eine rein akademische übung, da es meines erachtens keinen zwischenstaatlichen konflikt zwischen österreich und italien wegen südtirols finanzautonomie geben wird,

    eine weitere akademische spielerei: verträge zwischen staaten sind sowieso etwas spezielles. eigentlich handelt es sich mehr um interessensbekundungen die wenn sie eingehalten werden, freiwillig eingehalten werden. niemand kann einen staat zur vertragserfüllung zwingen, ausser vielleicht mit retorsionsmassnahmen oder militärischen mitteln. österreich dürfte wohl beides nicht in betracht ziehen um südtirol davor zu schützen an der nationalen haushaltskonsolidierung teilzunehmen.

    vor diesem hintergrund und unter diesen schwierigen umständen ist es für südtirol die bessere strategie einen teil der finanzautonomie aufzugeben um den rest der autonomie zu schützen. somit würde es uns gelingen die bildung einer 2/3 mehrheit im parlament zu verhindern welche eventuell hand an den südtirol-teil der verfassung legt.

    1. pérvasion avatar

      grundsätzlich ist die entscheidung des igh für die staaten die sich an einem verfahren beteiligen bindend

      Soweit ich das überprüfen konnte, liegst du damit falsch, nämlich weil kein Staat zur Umsetzung eines Urteils des IGH gezwungen werden kann (wie du übrigens selbst im zweiten Teil deines Kommentars schreibst).

      italien würde wohl von anfang an ein solches verfahren ablehnen falls es die auffassung vertritt es handle sich um eine innerstaatliche angelegenheit.

      Dass es sich um keine inneritalienische Angelegenheit handelt, wurde mit der UN-Resolution 1497/XV de facto festgestellt.

      niemand kann einen staat zur vertragserfüllung zwingen, ausser vielleicht mit retorsionsmassnahmen oder militärischen mitteln.

      Zwingen vielleicht nicht. Aber es kann — zumal im Rahmen der EU — sehr wohl wirksamer Druck ausgeübt werden.

  9. B.- avatar
    B.-

    Soweit ich das überprüfen konnte, liegst du damit falsch, nämlich weil kein Staat zur Umsetzung eines Urteils des IGH gezwungen werden kann (wie du übrigens selbst im zweiten Teil deines Kommentars schreibst).

    die entscheidung ist bindend im sinne des internationalen rechts, falls sich die parteien auf ein verfahren vor dem IGH einlassen. wenn ich eine technisch-juristische aussage mache, dann stimmt die schon. wie dargelegt handelt es sich beim internationalen recht meist um soft-law, welches nicht direkte innerstaatliche rechtsfolgen produziert. aber jetzt wirds wieder akademisch.

    italien würde wohl von anfang an ein solches verfahren ablehnen falls es die auffassung vertritt es handle sich um eine innerstaatliche angelegenheit.

    Dass es sich um keine inneritalienische Angelegenheit handelt, wurde mit der UN-Resolution 1497/XV de facto festgestellt.

    da haben wir uns falsch verstanden. der IGH darf ein verfahren nur eröffnen und behandeln wenn die am streit beteiligten parteien dafür ihre zustimmung geben. d.h. italien und österreich müssten vor einem verfahren beide einwilligen, dass der IGH die frage einer verletzung eines internationalen abkommens behandelt. italien bräuchte keinen grund um die behandlung des verfahrens abzulehnen.

    und damit es nicht an weiteren langweiligen akademischen feststellung fehlt, eine weitere: eine UN resolution (soweit nicht vom sicherheitsrat erlassen) produziert keine rechtsfolgen. es handelt sich lediglich um eine feststellung.

    die ganzen theoretischen gedankenspiele führen also in eine sackgasse. daraus ergibt sich für südtirol die notwendigkeit sich jetzt an der haushaltskonsolidierung zu beteiligen um gröberes für die autonomie zu verhindern.

    1. pérvasion avatar

      eine UN resolution (soweit nicht vom sicherheitsrat erlassen) produziert keine rechtsfolgen. es handelt sich lediglich um eine feststellung.

      Ich glaube, du hast mich ebenfalls falsch verstanden: Welche Rechtsfolgen die Resolution produziert, kann und will ich gar nicht beurteilen. Aber nachdem dies schon einmal festgestellt wurde, könnte sich Italien eher dazu veranlasst sehen, sich dem IGH zu unterwerfen. Tut es das nicht, könnte sich Österreich ggf. erneut an die Vollversammlung wenden (und das weiß auch Italien).

      Aus politischer Sicht gibt es ohnehin eine sehr breite Palette an Verhaltensmustern: Man kann sich, wie du, trotz internationaler Verträge von vornherein dem Defätismus hingeben — oder man kann, wie Katalonien (obschon »innerstaatliche Angelegenheit«), das eigene Schicksal in die Hand nehmen und eine Internationalisierung anstreben.

      Das von Steffl verlinkte Wortprotokoll zeigt übrigens auf beeindruckende Weise, wie aussichtslos selbst Kreisky die damalige UNO-Intervention Österreichs ursprünglich sah, obschon sie dann (wie wir alle wissen) sehr erfolgreich endete. Hätte er auf Defätisten (»losing proposition«) gehört, wären wir heute wohl eine normale italienische Provinz.

      Siehe auch: [1]

    2. PV avatar
      PV

      @ B.-

      Natürlich haben die Vertragsparteien eine Zuständigkeit des IGH für Streitfälle ausdrücklich vereinbart (Ratifizierung des IGH-Vertrags bzw. des Europäischen Übereinkommens zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten). Das ist einer Unterwerfungserklärung gleichzuhalten.
      Welchen Sinn hätte denn sonst solche Verträge (davon abgesehen, dass bei Vertragsbruch ein eklatanter Verstoß gegen die Courtoisie vorliegt)? Eine offensichtliche Verletzung des Völkerrechts dürfte die internationale Position Italiens kaum stärken (Sanktion in Form von Prestigeverlust, diplomatischen Verwerfungen, Verlust bestimmter Privilegien innerhalb einer I.O. usw.).

      Und da Du es gerne bodenständig hast, etwas zu Deinem Ruf nach “Realitätssinn” wegen der nicht ganz so einfachen Durchsetzung des Völkerrechts:
      Dieses Argument kann man ebenso auf Deine Position anwenden. Denn ebenso wäre eine neue (rechtswidrige) innerstaatliche Rechtslage nicht durchsetzbar, wenn sich Südtirol dieser einfach faktisch verweigerte.
      Wer könnte zB eine (langwierige) Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegen Südtirol realiter durchsetzen? Im Jahr 2012 und mit dem gegebenen völkerrechtlichen Hintergrund?

  10. PV avatar
    PV

    @ B.-

    Die von Dir aufgeworfene Frage der Durchsetzbarkeit beschäftigt mich:

    Sagen wir der Landtag beschließt ein Paket von Landesgesetzen mit denen er (beispielsweise) die Steuerhoheit Südtirols begründet und die verwaltungstechnische Infrastruktur schafft. Er übt also eigenmächtig und in verfassungswidriger Weise die Kompetenzkompetenz aus.
    In der Folge dürfte der Verfassungsgerichtshof die Landesgesetze als verfassungswidrig erklären.
    Was passiert nun wenn diese Entscheidung einfach ignoriert und die verfassungswidrige Rechtslage beibehalten wird?
    Bleibt dann realistischerweise nur der politische Kompromiss oder die Lösung im internationalen Rahmen?
    Den Rechtsunterworfenen dürften keine Sanktionen drohen, da sie sich ja an das Landesrecht halten, oder? (Die letzte Frage würde bei anderen Kompetenzen, bei denen keine vergleichbare aktive Mitwirkung der Bevölkerung gefragt ist, entfallen.)

  11. B.- avatar
    B.-

    Das hat zwar nichts mit der frage zu tun welche die beste verhandlungsstrategie für südtirol ist. Ein thema bei dessen analyse hier einige – aufgrund falscher wahrnehmung oder aufgrund der intellektuellen fahrlässigkeit die dinge nicht zu ende zu denken – falsche schlussfolgerungen ziehen.

    Falls des verfassungsgericht ein gesetz für verfassungswidrig erklärt so hält es sich grundsätzlich so als hätte es das verfassungswidrige gesetz nie gegeben. Ob und inwieweit effekte rückgängig gemacht werden welche die verfassungswidrige norm produziert hat muss ihm einzelfall geklärt werden, insb. was verwaltungsakte angeht welche auf die verfassungswidrige norm gestützt erlassen worden sind. Ich empfehle diesbezüglich einen verfassungsrechtler aufzusuchen und für eine konkrete frage ein gutachten erstellen zu lassen.

    Was jedoch klar ist: innerstaatlich können Gerichtsurteile per zwang durchgesetzt werden. International gibt es keine instanz welche staaten dazu zwingen kann zwischenstaatliche verträge einzuhalten. Was nicht heisst, dass sie sich nicht dazu entschliessen dies zu tun.

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