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Einnahmen, verspätete Halbzuständigkeit.

Am 30. Juni 2014 hätte die sogenannte Einnahmenagentur in die Verantwortung des Landes übergehen sollen, was damals auch entsprechend euphorisch angekündigt wurde. Doch seitdem ist es still geworden um diese Zustängigkeit. Licht ins Dunkel bringt die Südtiroler Wirtschaftszeitung (SWZ) in ihrer dieswöchigen Ausgabe (9/16):

Fakt ist, dass laut Absatz 515 des Stabilitätsgesetzes 2014 […] die Delegierung der Zuständigkeit innerhalb (sic) 30. Juni 2014 hätte erfolgen sollen. Doch Papier ist geduldig, zumal das Papier, auf dem italienische Gesetze geschrieben werden. Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 wurde die Frist auf 31. Dezember 2016 verlängert.

Gleichzeitig werden unter Berufung auf den Generalsekretär der Landesregierung, Eros Magnago, auch allzu große Hoffnungen gebremst:

Sollte die Zuständigkeit ans Land übergehen, würde dieses bei der Organisation der Einnahmenagentur ein gewichtiges Wörtchen mitreden, auf eine bestmögliche Dienstleistungsqualität sowie Kundenorientierung achten und möglicherweise auch den Stellenplan aufstocken. Die Richtlinienkompetenz bliebe aber beim Staat bzw. müsste in Absprache mit dem Staat ausgeübt werden. [Magnago] verweist darauf, dass laut Stabilitätsgesetz die Kompetenz für “Steuerzahler großer Dimension” (sic) ausdrücklich beim Staat bleibt.

Also wieder eine halbe Sache. Höchstens.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 7›

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3 replies on “Einnahmen, verspätete Halbzuständigkeit.”

… weitere Kommentare wohl überflüssig!
Europaregion-Südtirol und sämtliche Probleme auf einen Schlag sind dann kein Problem mehr …

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