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Konstituierender Prozess beschlossen.
Katalonien

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ai

Das spanische Verfassungsgericht hatte sie gewarnt — sie haben es aber trotzdem getan. Mit absoluter Mehrheit (72 von insgesamt 135 Abgeordneten) verabschiedete das katalanische Parlament gestern im Plenum die Erkenntnisse der eigens eingesetzten parlamentarischen Kommission für den konstituierenden Prozess. 22 Abgeordnete stimmten dagegen, andere waren abwesend oder verließen den Raum.

Zum ersten Mal in seiner Geschichte hatte das Verfassungsgericht bereits im Vorfeld mit Gegenmaßnahmen gedroht. Aufgrund der eigens von der Madrider Rechtsregierung eingeführten Gesetzesänderungen können die katalanischen Abgeordneten mit Strafen in Höhe von 3.000,- bis 30.000,- Euro belegt werden, zudem riskieren sie die Enthebung und sogar Freiheitsstrafen.

Davon ließ man sich in Barcelona aber nicht beeindrucken und beschloss, den eingeschlagenen Weg nicht zu verlassen.

Hier die elf Punkte des von der Kommission vorbereiteten und vom Plenum verabschiedeten Dokuments:

  1. Es gibt derzeit im Rahmen des spanischen Verfassungs- und Rechtsrahmens keinen Handlungsspielraum zur Ausübung des Entscheidungsrechts [über den politisch-institutionellen Status Kataloniens]. Der einzige Weg, um dieses Recht auszuüben, ist die Entkoppelung [vom spanischen Rechtsrahmen] und die Aktivierung eines eigenen konstituierenden Prozesses.
  2. Die katalanische Bevölkerung hat das Recht, mit Unterstützung der katalanischen Institutionen einen eigenen, demokratischen, gesamtgesellschaftlichen, transversalen, partizipativen und verbindlichen konstituierenden Prozess zu beginnen.
  3. Die vergleichbaren Erfahrungen in anderen Ländern bestätigen den von Katalonien eingeschlagenen Weg, einen an die eigenen gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Umstände angepassten konstituierenden Prozess anzustoßen.
  4. Es ist darauf zu achten, dass der methodologische Rahmen des Prozesses konsensfähig, öffentlich und transparent ist und dass er sowohl von der Gesellaschaft, als auch von den Institutionen, die ihn unterstützen, geteilt wird. Der konstituierende Prozess muss fähig sein, von Anfang an sämtliche ideologischen und gesellschaftlichen Sensibilitäten zu berücksichtigen, auch in Bezug auf die Festlegung von Indikatoren, Zeitplänen und sämtlicher Angelegenheiten, die die Abwicklungsmodalitäten betreffen.
  5. Der konstituierende Prozess wird aus drei Phasen bestehen: Eine erste Phase der Partizipation. Eine zweite Phase der Entkoppelung [vom spanischen Rechtsrahmen] und der Abhaltung konstituierender Wahlen, welche zur Bildung einer verfassunggebenden Versammlung führen werden, die einen Verfassungsentwurf ausarbeiten wird. In der dritten Phase soll dieser [Verfassungsentwurf] durch die Bevölkerung in einem Referendum ratifiziert werden.
  6. Der vorgeschaltete partizipative Prozess wird das Fòrum Social Constituent (FSC) als Hauptorgan haben, das sich aus Mitgliedern der organisierten Zivilgesellschaft und der Parteien zusammensetzt. Das FSC wird einen Katalog an Fragen zu konkreten Inhalten der künftigen Verfassung besprechen und formulieren, welche von der Bevölkerung auf partizipativem Weg zu beantworten sind. Das Ergebnis der Partizipation wird ein verbindliches Mandat für die Mitglieder der konstituierenden Versammlung darstellen, die den Verfassungsentwurf zu formulieren haben.
  7. Nach Abschluss der partizipativen Phase wird die Entkoppelung vom spanischen Rechtsrahmen — durch die Verabschiedung eigener Entkoppelungsgesetze im katalanischen Parlament und durch einen einseitigen demokratischen Mechanismus zur Einberufung der konstituierenden Versammlung — vollzogen. Die Entkoppelungsgesetze entziehen sich der Kontrolle, Aufhebung oder Anfechtung durch andere Gewalten, Gerichte oder Tribunale.
  8. Das katalanische Parlament schützt den durchzuführenden konstituierenden Prozess. Hierfür fordert es die Regierung der Generalitat dazu auf, den BürgerInnen die notwendigen Mittel zur Umsetzung einer gesellschaftlichen konstituierenden Diskussion zur Verfügung zu stellen, die transversal, pluralistisch, demokratisch und offen sein wird. Das Parlament wird eine eigene Kommission zur Begleitung des konstituierenden Prozesses gründen.
  9. Sobald sie einberufen, gewählt und konstituiert ist, wird die konstituierende Versammlung über volle Macht verfügen. Ihre Entscheidungen sind für die übrigen öffentlichen Gewalten, physischen und juridischen Personen verbindlich. Keine ihrer Entscheidungen kann durch eine andere Gewalt kontrolliert, aufgehoben oder angefochten werden. Die Versammlung wird Mechanismen festlegen, um die direkte, aktive und demokratische Partizipation der Personen und der organisierten Zivilgesellschaft im Diskussions- und Ausarbeitungsprozess des Verfassungsentwurfs sicherzustellen.
  10. Sobald die verfassunggebende Versammlung ihren Entwurf verabschiedet hat, wird ein Referendum einberufen, in dessen Rahmen die Bevölkerung den Text der neuen Verfassung friedlich und demokratisch annehmen oder ablehnen kann.
  11. Von Anfang an muss die Geschlechterperspektive transversal und mit doppelter Strategie in den Prozess einbezogen werden, um die historischen Beharrungskräfte unserer Gesellschaft zu überwinden und sicherzustellen, dass der Prozess [wirklich] für alle konstituierend ist.

Die Punkte 2, 4 und 11 erhielten die Zustimmung von 83 Abgeordneten (elf mehr, als alle anderen Punkte).

Übersetzung:

Siehe auch: 01 02 03 04



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Comentârs

9 responses to “Konstituierender Prozess beschlossen.
Katalonien

  1. mika avatar
    mika

    Es tut mir leid, aber (auch wenn es sich um eine Übersetzung handelt), das ist zu viel Geschwafel – z. T. auch semantisch unsinnig (“methodologische Rahmen des Prozesses konsensfähig, öffentlich und transparent” u.dgl.) -, um irgendwohin führen zu können. Ich zweifle, und zwar vor allem, weil die Beteiligten, wie man an derartigen Schriftstücken erkennt, keine Macher, sondern Schwätzer sind.

    1. pérvasion avatar

      Allein die Tatsache, dass die Abgeordneten das Risiko hoher Geldstrafen, der Amtsenthebung und von Freiheitsstrafen eingehen, dürfte dir zeigen, dass es sich nicht nur um Geschwafel handelt.

      Die KatalanInnen haben auch sonst schon vieles erreicht, was andere für unmöglich hielten oder nach wie vor für unmöglich halten… ich würde sie also zumindest nicht unterschätzen.

  2. G.P. avatar
    G.P.

    DAS schon sind Abgeordnete mit Rückgrat, ganz im Gegensatz zu den unsrigen.

  3. Tirola Bua avatar
    Tirola Bua

    Allein schon das Verfassungsgericht ist Grund genug, das Los von Madrid zu fordern.

  4. Libertè avatar
    Libertè

    Wie sehr man die Entwicklung begrüßt, es ist dennoch wie sehr hier the rule of law außer Kraft gesetzt wird. Mitten in Europa

    1. pérvasion avatar

      Bei einer Loslösung wird es immer einen Zeitpunkt geben, wo man den »alten« Rechtsrahmen verlässt und in den neuen eintritt. Es ist immer noch rule of law, doch es ist eben ein neues law.

  5. gorgias avatar
    gorgias

    Das katalanische Parlament stellt sich offen gegen den von der Verfassung gesetzten Recbtsrahmen und delegitimiert sich selbst als eine von der Verfassung getragenen Institution.

    Wie weit das gehen wird und wie weit die spanische Zentralregierung das dulden wird, wird sich schon herausstellen und wann und ob das Militär ausrücken wird, wird auch noch spannend.

    1. pérvasion avatar

      Und einen militärischen Eingriff würdest du für gerechtfertigt halten?

      1. gorgias avatar
        gorgias

        Man kann auch fragen ob es gerechtfertigt ist sich über die geltende Rechtsordnung eines demokratischen Staates hinwegzusetzen um gewisse regionalen Interessen zu verfolgen. Ist es zumutbar für die Katalanen Teil Spaniens zu sein auch wenn es suboptimal ist? Ich sage ja.

        Um aber auf Ihre Frage näher einzugehen. Es ist mir egal wie gerechtfertigt oder nicht es ist, sondern wie groß das Risiko ist, dass es so weit kommen kann.

        Ich stelle in keinster Weise die Ziele des katalanischen Parlaments in Frage. Ich finde sie legitim und erstrebenswert.

        Was ich aber in Frage stelle ist der Weg, weil ich ihn für die Katalanen selbst nicht gangbar halte, weil sie in einer oder der anderen Weise daran daran gehindert werden. Sezessionsbewegungen werden in Europa und auch von allen Global Playern weltweit als störend betrachtet. Und so werden die Katalanen, falls sie es wirklich gegen den Willen Spaniens schaffen eine Abspaltung zu erzwingen, dauernd Steine in dem Weg finden für die eigene Entwicklung.

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