Gegen ein Uhr früh hat das katalanische Parlament am heutigen Freitag das Übergangsgesetz verabschiedet, das im Fall der Loslösung von Spanien als vorläufige Verfassung dienen und einen geregelten Übergang zur neuen katalanischen Gesetzgebung gewährleisten soll. Es wird nur wirksam, wenn am 1. Oktober die Mehrheit der Abstimmenden für die Eigenstaatlichkeit einer katalanischen Republik stimmt.
Am Ursprungstext wurden noch einige Änderungen vorgenommen. 71 Abgeordnete gaben dem Gesetz schlussendlich ihre Zustimmung, zehn stimmten dagegen. Dabei ließ sich die Mehrheit weder von den Drohgebärden der Madrider Regierung um Mariano Rajoy (PP) abschrecken, noch von der Tatsache, dass das spanische Verfassungsgericht (VG) das vorgestern Abend genehmigte Referendumsgesetz schon gestern im Dringlichkeitswege aufgehoben hatte.
Man könnte auch sagen: Das VG ist der Meinung, die Abstimmung aufgehoben zu haben. Nach katalanischer Auffassung ist dies jedoch nicht der Fall, da die Autorität des VG nicht mehr anerkannt wird.
Siehe auch: 01
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