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Europäische Basisdemokratie.
Der Lissabon-Vertrag sieht erstmals eine direkte Mitsprache der EU-Bürger/innen vor

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Vor kurzem forderten die Grünen und Greenpeace ein EU-weites Referendum zur Gen-Kartoffel, die die EU-Kommission genehmigt hatte; eine interfraktionelle Parlamentariergruppe wollte den Wanderzirkus des Europaparlaments zwischen Straßburg und Brüssel per EU-Referendum beenden, andere wollen die Bevölkerung der EU über den Beitritt der Türkei abstimmen lassen, und soeben haben österreichische Politiker angekündigt, ein EU-Referendum zur Verabschiedung einer Finanztransaktionssteuer erwirken zu wollen. Alles gut und recht, doch eine Europäische Bürgerinitiative (kurz EBI, geregelt im Lissabon-Vertrag, Art. 11 (4) kann zur Zeit nicht angewandt werden, weil noch keine Durchführungsregelung vorliegt. Auch wenn es voraussichtlich im Herbst 2010 so weit sein wird, wird damit keine EU-weite Volksabstimmung ermöglicht. Die neue EBI ist zwar die erste Form direkter Beteiligung der Bürger/innen an der EU-Willensbildung, doch sie ist bloß eine “Agenda-Initiative”, d.h. eine Million Bürger/innen haben das Recht, der Kommission ein Volksbegehren vorzulegen. Diese muss dann zwar handeln, doch wie sie es tut, bleibt ihr überlassen. Entspricht sie dem Willen der Bürger/innen nicht, folgt kein EU-Referendum.

Das Instrument ist schwach, doch immerhin lässt die EU damit erstmals die direkte, nicht von Regierungen oder Parlament, Parteien oder Lobbys vermittelte Mitsprache der Bürger/innen zu. Die EBI ist das erste transnationale Instrument direkter Demokratie, dessen Nutzen stark von seiner konkreten Ausgestaltung abhängt. Dementsprechend muss sie so geregelt werden, dass die Bürger sich transnational organisieren und Unterschriften sammeln können. Auch die zuständige EU-Kommissarin Malmström meinte: “Das neue demokratische Instrument muss zugänglich, transparent und bürgerfreundlich sein”. Dennoch hat die Kommission im März 2010  einen Vorschlag vorgelegt, der noch viele Wünsche offen lässt. In der Anwendungsregelung geht es vor allem um folgende Fragen:

  • die Fristen für die Unterschriftensammlung;
  • die Mindestanzahl der EU-Länder, aus welchen die Unterschriften stammen müssen;
  • die Mindestanzahl an Unterschriften, die pro Land gesammelt werden müssen, damit die EBI zustandekommt;
  • die Modalitäten der Unterschriftensammlung (auf Papier oder elektronisch);
  • die Frist für die EU-Kommission, ihrerseits einen Rechtsakt entsprechend der EBI zu setzen;
  • der Zeitpunkt des Rechts der Initiatoren auf eine Zulässigkeitsprüfung der EBI durch die EU;
  • den Einschluss der EU-Verträge in den Sachbereich, den EBI berühren dürfen;

Die NROs drängen auf eine rasche und nutzerfreundliche Regelung und verweisen darauf, dass für  transnationale politische Beteiligungsrechte nicht dieselben Regeln gelten können wie für nationale oder regionale Volksabstimmungen. Die geografische Distanz zwischen den Organisatoren, die Vielfalt der Sprachen, das Fehlen einer gemeinsamen politischen Öffentlichkeit und der weit höhere Kostenaufwand erschweren eine EBI, wie konkrete Erfahrungen mit europaweiten Kampagnen gezeigt haben. Wenn die EU solche Initiativen nicht erleichtert, könnte das ganze Unterfangen, die Bürgerbeteiligung an “Europa” zu stärken, leicht scheitern. Die EU-Kommission hingegen befürchtet eine Flut von Bürgervorlagen. Zu Unrecht, weil einerseits eine Million Unterschriften eine hohe Hürde darstellt, und zum anderen eine europäische politische Öffentlichkeit erst am Entstehen ist. Das Beispiel Italien zeigt, dass auch bei günstiger Ausgestaltung einer solchen “Agenda-Initiative” keine Flut von Volksbegehren zu erwarten ist. In Italien werden 50.000 Unterschriften für eine Gesetzesvorlage per Volksinitiative verlangt. Dennoch sind im Zeitraum 1948 bis 2005 insgesamt nur 213 solcher Vorschläge vorlegt worden, also nur vier im Jahresdurchschnitt, wovon 29 vom Parlament angenommen worden sind.

Einen Lichtblick in der künftigen Regelung hat die Kommission in ihrem Vorschlag ermöglicht: die elektronische Unterschrift unter eine EBI. Doch auf der anderen Seite hat sie eine Reihe von Hindernissen aufgebaut: es gibt keinen Kostenersatz für die Initiatoren, kein Recht auf Übersetzung des Textes der EBI in alle Amtssprachen der EU, kein Recht auf vorherige Zulässigkeitsprüfung, eine zu hohe Zahl von Ländern, in welchen Unterschriften gesammelt werden müssen. Ebenso ausgeschlossen bleibt der Zugriff der Bürger auf die EU-Verträge. Solche Erschwernisse seien ungerechtfertigt, klagen die NROs, zumal es bei der EBI nur um eine “Agenda-Initiative” gehe, also um keine echte Volksinitiative, die zur Volksabstimmung führt. Nun geht der Ball ans EU-Parlament und an den Europäischen Rat, die bis zum 1.11.2010 entscheiden wollen. Druck von unten wird nötig sein, um die EBI nicht zum bloßen Papiertiger verkommen zu lassen. In diesem Sinne hat die Initiative für mehr Demokratie und die Vereinigung Sovranità  popolare an alle in Italien gewählten Europaparlamentarier appelliert, sich für eine möglichst bürgerfreundliche Regelung der EBI einzusetzen, wie auch von der Dachorganisation für direkte Demokratie Democracy International in Brüssel gefordert. Näheres dazu erläutert Thomas Benedikter in seinem eben erschienenen Buch “Più democrazia per l’Europa” (ARCA edizioni, Lavis 2010, vgl. www.dirdemdi.org/neu/de/neuigkeiten), das nicht nur die Regelung der EBI erläutert, sondern auf die eigentlich für die EU-Bürgern nötigen Instrumente direkter Demokratie und die Demokratisierung der EU insgesamt eingeht. Das Buch ist direkt bei der Initiative für mehr Demokratie (info@dirdemdi.org), oder im Buchhandel erhältlich.


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Comentârs

One response to “Europäische Basisdemokratie.
Der Lissabon-Vertrag sieht erstmals eine direkte Mitsprache der EU-Bürger/innen vor

  1. Sandro avatar
    Sandro

    Il tema è complesso e a questo proposito è interessante il libro verde sul diritto d’iniziativa dei cittadini europei:
    http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/docs/com_2009_622_it.pdf
    e la presa di posizione della Repubblica austriaca:
    http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/docs/austria_de.pdf

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