Am 7. September 2019 hatte ich in einem Blogbeitrag auf mehrere Unzulänglichkeiten hingewiesen, die mir bei einem Blick in die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) aufgefallen waren. Unter anderem sprachliche Ungereimtheiten wie diese:
Da sich um die Übersetzung von Accesso auch ein Jahr später noch niemand gekümmert hatte, schrieb ich am 23. September 2020 eine kurze E-Mail ans Servicedesk der Südtiroler Informatik AG (SIAG). Ticket-Nr.: CALL-489695.
Der Fehler wäre von einer Webdesigner- oder Programmiererin vermutlich in 10 Minuten zu korrigieren und das Ganze keine weitere Befassung wert.
Auf meine auf Deutsch verfasste E-Mail erhielt ich aber am darauffolgenden Tag eine Antwort in italienischer Sprache:
Gentile sig. Constantini,
grazie per averci segnalato questo errore.
Provvederemo a correggerlo al più presto.
Lustig — oder auch nicht: Ein Hinweis auf Verletzung der Zweisprachigkeitspflicht wird von der SIAG mit einer weiteren Verletzung derselben quittiert.
Oder aber: Auf einen Hinweis auf Schlamperei folgt eine weitere Schlamperei. Und die nimmt kein Ende. Heute habe ich abermals die EGA geöffnet und — guess what — bald vier Monate später ist »al più presto« noch immer nicht eingetreten.
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