Wie wir wissen darf Südtirol — trotz Autonomie — nicht eigenständig Verstöße gegen die Sprachbestimmungen ahnden. Nichtsdestotrotz Umso mehr wäre eine leistungsfähige Sprachstelle im Rahmen der Landesverwaltung (nach dem Vorbild anderer mehrsprachiger Gebiete) dringend erforderlich, zum Beispiel um die (derzeit leider oft mangelhafte) Qualität der mehrsprachigen Kommunikation von öffentlichen Verwaltungen in Südtirol sicherzustellen.
Eine solche Sprachstelle sollte und könnte
- auf die Einhaltung der Zwei- und Dreisprachigkeitsbestimmungen in der Landesverwaltung, bei den Konzessionären öffentlicher Dienste und möglicherweise auch in den Gemeinden achten;
- über die verpflichtende Zwei- und Dreisprachigkeit hinaus Empfehlungen aussprechen, auch bezüglich der Ausweitung und Verbesserung von Sprachrechten;
- die Einhaltung der vorgesehenen Mehrsprachigkeit bei vom Land geförderten Unternehmen (Post…) oder Projekten (Gefängnisneubau…) einfordern;
- von der Landesverwaltung mit öffentlichen Geldern unterstützte Sprachprojekte begleiten und evaluieren;
- auch Privaten (insbesondere Unternehmen) mit Rat und Tat zur Seite stehen und sie hinsichtlich Mehrsprachigkeit sensibilisieren;
- sich einschlägiges Wissen aneignen und im Austausch mit ähnlichen Stellen anderer mehrsprachiger Gebiete weiterentwickeln;
- in Zusammenarbeit mit der Eurac den amtlichen Wortschatz in den Südtiroler Amtssprachen auf dem neuesten Stand halten und auf eine korrekte/konsistente Implementierung achten;
- mit dem Astat die kontinuierliche Erhebung sprachrelevanter Indikatoren planen;
- ggf. die Koordinierung und Abhaltung der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen sowie die Anerkennung gleichwertiger Sprachzertifikate übernehmen;
- den Bürgerinnen und Bürgern als vermittelnde und Auskunft erteilende Ombudsstelle (Sprachgarantin) dienen, wenn sie ihre Sprachrechte verletzt sehen und
- solange diese Zuständigkeit dort verbleibt: zur etwaigen Ahndung von Verstößen mit dem Regierungskommissariat zusammenarbeiten und/oder Meldungen über Verstöße ans Regierungskommissariat weiterleiten.
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