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Aran und Selbstbestimmung.

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Das katalanische Parlament hat im Jänner das Aran-Gesetz (Llei d’Aran) von 1990 novelliert, das die Eigenregierung des Arantals regelt.

In dem in den Pyrenäen gelegenen Tal wird — wie ursprünglich in weiten Teilen Frankreichs und darüberhinaus — Okzitanisch gesprochen. Trotz seiner geringen Einwohnerzahl (weniger als 10.000) handelt es sich um das einzige Gebiet des großen okzitanischen Sprachraums, in dem diese Sprache vollwertige Amtssprache ist.

Das am 21. Jänner vom katalanischen Parlament genehmigte und am 29. Jänner in Kraft getretene neue Aran-Gesetz regelt sämtliche Zuständigkeiten des ’Conselh Generau d’Aran’, dem historischen Selbstregierungsorgan der okzitanischen Minderheit. Es überträgt ihm die alleinige Zuständigkeit für die Ortsnamen (deren offizielle Form allein die okzitanische ist), legt das Okzitanische als die interne und externe Arbeitssprache der Institutionen im Arantal fest, bestätigt Okzitanisch als die vehikuläre Schulsprache und verfügt, dass das Tal auch im Falle einer Territorialreform in keine andere Territorialeinheit Kataloniens eingegliedert werden darf.

Zum Vergleich: Die ladinischen Täler Südtirols sind auf die Bezirksgemeinschaften Pustertal und Salten-Schlern aufgeteilt, wo sie jeweils in der Minderheit sind.

Erstmals führt das neue Aran-Gesetz Okzitanisch als Amtssprache für ganz Katalonien ein, woraus den Mitgliedern der aranesischen Minderheit das Recht erwächst, sich an alle Institutionen des Landes in ihrer Sprache zu wenden. Zudem wird das Okzitanische auf dem Gebiet des Arantals als Sprache im Konsumentenschutz gestärkt.

Eine wichtige Signalwirkung hat angesichts der angestrebten Unabhängigkeit Kataloniens auch die Tatsache, dass das katalanische Parlament in einem eigenen Artikel des Gesetzes ausdrücklich das Recht auf Selbstbestimmung des Arantals anerkennt.



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