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Innovative Mogelpackung.
Wie die SVP den Südtirolern die direkte Demokratie vergällt.

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Wenn Richard Theiner sagt, die SVP habe keine Angst vor mehr Bürgerbeteiligung an der Politik, ist das im besten Fall Wunschdenken, im schlechtesten nicht ehrlich. Denn seit 2009 hat die SVP Angst vor einer wirklich bürgerfreundlichen Regelung des Volksentscheids. In der Brennerstraße weiß man gut genug, dass fast die Hälfte der deutschsprachigen Südtiroler – 45% haben sich am Volksentscheid im Oktober 2009 beteiligt – eine solche Regelung will, wie sie die INITIATIVE vorgelegt hat und jetzt wiederum in Form eines Volksbegehrens dem Landtag vorlegt. Ginge es nach dem deutschsprachigen Teil unserer Mitbürger hätte Südtirol heute die beste Regelung der direkten Demokratie nach der Schweiz und Liechtenstein. In der SVP sorgt man sich offensichtlich um die volle Kontrolle der Macht. Nicht umsonst hat die SVP alles daran gesetzt, dass die Südtiroler auf die Regierungsformgesetze (Wahlgesetz, Direkte-Demokratie-Gesetz) keinen Zugriff mehr haben, d.h. einfache Bürger dürfen an der Gestaltung der Demokratie in unserem Land nicht mehr mitwirken. Dies haben zwar die Richter im August 2010 entschieden, doch die SVP hat schon im Oktober 2009 den Südtirolern die Legitimation abgesprochen, über diese Gesetze zu befinden und hat es nun in ihrem neuen Gesetzentwurf definitiv festgeschrieben (Art. 6, Abs.2, d).

Heute wird der Vorschlag der SVP als große Innovation präsentiert und – mit Unterstützung der Systempresse – nicht wahrgenommen als das, was er ist: eine Mogelpackung. Er macht ein einziges Zugeständnis (die Senkung des Quorums), führt ein “Zuckerl” ein (das Informationsheft für alle), bringt aber insgesamt sogar einen Rückschritt gegenüber dem status quo. Drei emblematische Beispiele:

  1. Die Unterschriftenzahl wird als Gegenleistung zur Absenkung des Beteiligungsquorums extrem erhöht, nämlich auf 38.000, ohne etwa den Modus der Unterschriftensammlung bürgerfreundlich zu gestalten. Nicht umsonst hat man sich die in Bayern bestehende Hürde zum Vorbild genommen, wo auf Landesebene bei 10% Unterschriften alle 10 Jahre ein Volksentscheid zustandekommt. 2007 hat die Plattform der Vereine für ein besseres Gesetz zur direkten Demokratie 26.000 Unterschriften gesammelt, eine Oppositionspartei 15.000. Südtirol ist ein Land der Vereine. Wenn direkte Beteiligung vor allem den einfachen Bürgern und Vereinen zugänglich sein soll, sind 38.000 Unterschriften nichts als Abschreckung. In der Schweiz liegt die durchschnittliche Unterschriftenhürde bei 2,3%. Dies würde in Südtirol 9.000 Unterschriften entsprechen, nicht 38.000. Bürgerfreundlich bedeutet einen zumutbaren Aufwand, eine Volksabstimmung einzuleiten, nicht der ganz offenkundige Versuch, den Bürgern die Schneid auszutreiben.
  2. Das zweistufige Verfahren bei einer Volksinitiative ist der zweite große Rückschritt. Wiederum mit Anleihen in Bayern will die SVP, das die Bürger zunächst eine Art Volksbegehren an den Landtag richten. Damit sollen Bürgerinitiativen daran gehindert werden, ihre Lösungsvorschläge der Allgemeinheit zur Debatte und Entscheidung vorzulegen. Sie sollen sich zunächst mit der Landtagsmehrheit herumschlagen und vermutlich mit halben Zugeständnissen abgespeist werden, die in der politischen Praxis dann völlig verwässert werden: “Nimmt der Landtag oder die Landesregierung die Bürgerinitiative in veränderter Form an, die jedoch dem Grundanliegen der Bürgerinitiative entspricht, so stellt die Richterkommission die Umsetzung der Bürgeriniative fest.” (Art. 13, p.3 des SVP-Entwurfs). Mit diesem Gummiparagrafen könnte die Landtagsmehrheit die Sache immer in ihrem Sinne zurechtbiegen: die Flughafen-Mediation lässt grüßen. Faires direktdemokratisches Verfahren ist das keines. Die in der Schweiz bewährte Methode, nämlich dem Landtag die Möglichkeit zu geben, zusammen mit dem Bürgervorschlag einen Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen, wird von der SVP gar nicht in Betracht gezogen.
  3. Die SVP will Projekte der Landesregierung nur dann einem Volksentscheid zugänglich machen, wenn sie mehr als 50 Mio. Euro kosten: eine Grenze, die jenseits der heutigen Realität bei Großprojekten liegt. Die allermeisten in jüngster Zeit kritisierten Vorhaben lagen unter diesem Ausgabenvolumen, denn auch wenn 5 oder 10 Millionen Euro für ein unsinniges Projekt eingespart werden, ist dies eingespartes Geld der Steuerzahler, das in sinnvollere Ausgaben fließen kann. Konsequenterweise gibt es in der Schweiz keine solche Grenze bei den Volksrechten.

Neben diesen Aspekten bringt der SVP-Entwurf kaum Neuerungen, nicht umsonst ist ein echter Dialog mit den Bürgerinitiativen für mehr Demokratie ausgeblieben. Dagegen gibt es weitere gravierende Mängel: so z.B. fehlt das in der Schweiz am häufigsten genutzte Instrument der direkten Demokratie völlig: das bestätigende Referendum!

Gravierend auch der Art. 13, Punkt 9, des SVP-Vorschlags: “Über eine Bürgerinitiative, über die im Landtag gemäß Art. 56 des Statuts nach Sprachgruppen getrennt abgestimmt wurde, kann kein Volksentscheid abgehalten werden.” Im Klartext: es genügt, dass über eine Bürgerantrag die Mehrheit der italienischen Rechtsopposition die getrennte Abstimmung verlangt, und die Volksabstimmung wäre vom Tisch. Schon klar, dass die SVP sich mit einem solchen Passus der italienischen Rechten anbiedern will, doch aus der Sicht der an Mitsprache interessierten Bürger aller Sprachgruppen wird damit Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Wenn ein solches Gesetz, etwa mit Hilfe der italienischen Rechtsopposition im Landtag durchgewunken wird, können die Bürger nur mit dem bestätigenden Referendum reagieren. Dies bedeutet, dass ein derartiges Landesgesetz dem Volksentscheid ohne Quorum unterworfen wird, wenn es 1/50 der Wählerschaft beantragt.

Es ist sehr fraglich, ob es zu Durnwalders Zeiten noch gelingt, etwas Wesentliches an der heutigen Bürgerbeteiligung in Südtirol zu verbessern. Heiner Geißler hat bei der Landesversammlung der SVP im März umsonst für mehr Bürgerbeteiligung gepredigt. Eine Baden-Württemberger Wende hat sie nicht zu befürchten. Eine autonom agierende Zivilgesellschaft ist den SVP-Steuerzentralen ein Gräuel. Sie will alle Entscheidungsprozesse unter Kontrolle halten, echte Mitentscheidungsmöglichkeiten braucht es nicht, weil die SVP ja nur das Beste für die Bürger will. Wer sich nicht auf Dauer das Recht auf Mitentscheidung vorenthalten lassen will, muss halt an der Wahlurne reagieren. Das war in der Schweiz vor 140 Jahren auch nicht anders.


PS: Wer diese Einschätzung teilt und mit dafür sorgen will, dass der alternative Vorschlag, nämlich das “bessere Gesetz für die direkte Demokratie” der Initiative, als Volksbegehren in den Landtag kommt und diskutiert werden muss, hat noch bis Mitte Juni Zeit, in der Heimatgemeinde dafür zu unterschreiben. Nicht vergessen, die erforderlichen 8.000 Unterschriften sind noch nicht beisammen!


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Comentârs

One response to “Innovative Mogelpackung.
Wie die SVP den Südtirolern die direkte Demokratie vergällt.

  1. anonym avatar
    anonym

    Sehr gut auf den Punkt gebracht.

    Für manche Parteien scheint das Volk eine Art Störfaktor in der Demokratie zu sein.

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