Jeden 29. April versammeln sich in Mailand hunderte Neofaschistinnen, um das Gedenken an den 1975 ermordeten Sergio Ramelli — und ihre rechten Arme zum Faschistengruß — hochzuhalten. Eine ähnlich ungenierte Zurschaustellung faschistischen Selbstbewusstseins findet jeden 7. Jänner in der römischen via Acca Larenzia statt.
Jetzt wurde das Verfahren gegen 18 Rechtsextremistinnen eingestellt, die beim Ramelli-Gedenken am 29. April 2023 den Faschistengruß gezeigt hatten. Unter den Beschuldigten befanden sich Mitglieder von CasaPound, Lealtà e Azione und Movimento Nazionale – Rete dei Patrioti. Ihnen waren unter anderem Verstöße gegen das Scelba-Gesetz wegen faschistischer Wiederbetätigung sowie Propaganda und Anstiftung zu Straftaten aus rassistischen Gründen vorgeworfen worden. Doch die Voruntersuchungsrichterin folgte dem Antrag des zuständigen Staatsanwalts auf Archivierung.
Die Begründung hat es in sich. Bei den seit Jahren stattfindenden Ramelli-Veranstaltungen habe es nie konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die demokratische Ordnung durch eine mögliche Wiedergründung der faschistischen Partei gefährdet gewesen sei. Der Faschistengruß sei in diesem Kontext außerdem kein Ausdruck einer Ideologie der Intoleranz oder Diskriminierung, sondern dem Gedenken an einen jungen Mann zuzurechnen, der seine politische Meinung vertreten habe.
Damit wird im Kontext einer regelmäßig stattfindenden öffentlichen Veranstaltung der extremen Rechten die wohl bekannteste faschistische Geste von einem politischen Symbol zum harmlosen privaten Erinnerungsritual umgedeutet.
Dabei handelt es sich nicht um eine zufällige Geste irgendeiner einzelnen Teilnehmerin, sondern um einen seit Jahren stattfindenden Aufmarsch der extremen Rechten, bei dem der Faschistengruß zum festen Bestandteil der Inszenierung gehören.
Mit ihrer jetzigen Entscheidung ändert die Mailänder Staatsanwaltschaft ihre bisherige Linie grundlegend. In den vergangenen Jahren hatte sie bei vergleichbaren Fällen regelmäßig die Einleitung eines Hauptverfahrens beantragt. Die neue Haltung dürfte dabei auf die Grundsatzentscheidung der Kassation von 2024 zurückzuführen zu sein, die die Grenzen für Verurteilungen noch einmal enger gesteckt hat, als sie in Italien ohnehin schon waren.
Die italienische Judikative überrascht immer wieder mit faschismusverharmlosenden (vgl. 01 02) — und teilweise widersprüchlichen — Interpretationen, die im deutschsprachigen Raum schwer vorstellbar wären.

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