Eigentlich gehört die Raumordnung zu den Kernbereichen, in denen das Land Südtirol über primäre Gesetzgebungsbefugnisse verfügt. Eigentlich. Denn nun hat das italienische Verfassungsgericht erstmals eine Bestimmung des Landesraumordnungsgesetzes außer Kraft gesetzt und den Vorrang der staatlichen Bestimmung verfügt. Konkret geht es um die Einhaltung des Mindestgebäudeabstands von 10 Metern, für welchen das Land — genauso wie zahlreiche andere europäische Staaten und Regionen — einige Ausnahmen festgelegt hatte. Durch das Urteil wird nun vor allem den unerlässlichen Bestrebungen, die energetische Sanierung alter Bausubstanz zu ermöglichen, ein Riegel vorgeschoben: Da bestehende Gebäude in den meisten Fällen schon an der Grenze der Baurechtsflächen stehen, um sie optimal auszunutzen, muss für die Anbringung eines zusätzlichen Vollwärmeschutzes (Dämmung) die Unterschreitung der Mindestabstände um einige Zentimeter gewährt werden. Nach dem soeben verkündeten Urteil ist das aber nicht mehr möglich.
Nachtrag: Spannend wird auch, wie jetzt Gerichte entscheiden, wenn Bürger ihre Nachbarn anzeigen, weil sie in Anwendung der Landesgesetze zu nah an ihr Haus gebaut haben. Wird es Freisprüche geben, weil das Verfassungsgericht die Norm erst später außer Kraft gesetzt hat? Oder werden wir erleben, dass in Einzelfällen sogar die Dämmung wieder abgetragen werden muss? In jedem Fall lässt die Rechtssicherheit grüßen.
8 replies on “Auch Raumordnung Staatssache.”
Ist es in Nordtirol auch nicht. Die “wenigen” Zentimeter sind meistens mind. 10 cm
Bei Passivhäusern wesentlich mehr
Ich kenne die Lage in Nordtirol nicht. Ja, das geht von rd. 10 bis 30cm…
Es geht aber ohnehin vor allem darum, dass schon wieder eine eigentlich autonome Befugnis beschnitten wurde. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Herrschaften beim Verfassungsgericht seit einiger Zeit begonnen haben, politische Urteile zu fällen.
Was muss geschehen, bis die Südtiroler endlich auf die Straße gehen?
DAS FRAGE ICH MICH SCHON LANGE !!!!!!!!!!
… das hat nun mit Monti nichts zu tun! – Wenn das Verfassungsgericht nun reihenweise in die Autonomie unseres Landes (“passend zur Jubiläumsfeier”) eingreift, – wird dies mit “Vollautonomie” ja eine richtige Orgie!
– Wie wär´s mit “Europa-Region-Südtirol” OHNE NATIONALE ZUGEHÖRIGKEIT?!
und gehen dann wenigstens die Schützen auf die Straße, wird wieder kritisiert und das berühmte Haar in der Suppe gesucht – auch von der BBD!
Die Einzigen die momentan zu mobilisieren sind, das sind momentan nur die Schützen und die STF! Traurig aber wahr!
Wahrscheinlich warten all die Anderen, bis man ihnen das Sauerkraut, die Speckknödel und den Südtiroler Edelvernatsch wegnimmt….
Könntest du bitte irgendwelche Quellen oder Verweise nachreichen?
Bittesehr.
Meine Quelle war aber ein Rundschreiben der Architektenkammer.
Kann mir das jemand beantworten?
Es ist schon ausgesprochen arrogant und hochmütig, wenn Punkt für Punkt die von den Freiheitlichen ausgearbeitete Verfassung zerpflückt und nach etwaigen Unzulänglichkeiten durchforstet wird. Gerade so, als hätte ST die Wahl der Qual, aus unendlich vielen Möglichkeiten wählen zu können oder zu müssen.
Den perfekten Staat gibt es nirgendwo, und wird es auch nie geben.
Die Amerikaner würden heute noch an ihrer Verfassung herumbasteln und herumnörgeln, hätten sie gehandelt, wie die Südtiroler heute.
Es wundert mich, warum die “Freiheitliche Verfassung” nicht auch monatelang auf Rechtschreibfehler etc durchleuchtet wurde. Wahrscheinlich wurde dies schon vorab von einem Dutzend Lektoren besorgt.
Es wäre höchst an der Zeit, sich auf einen Kompromiss zu einigen.
Alles ist besser, als der Status quo!
Muss wirklich erst das Sauerkraut rationiert werden, bis sich zwischen Brenner und Salurn etwas ändert?