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»Wille der Bürger ist anzuerkennen.«

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Erst kürzlich hatte sich Amnesty International über ihre örtliche Präsidentin positiv zu einer Volksbefragung über den institutionellen Status Kataloniens geäußert. Das Recht, den Bürgerwillen auf demokratischem Weg zu ermitteln, werde vom Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Bei einer von Diplocat in der französischen Hauptstadt organisierten Tagung äußerte sich Guillaume Tusseau, Professor für öffentliches Recht am Pariser Eliteinstitut für politische Studien Sciences Po, am letzten Freitag noch weitergehend: Der unter anderem auf Québec spezialisierte Verfassungswissenschaftler wies darauf hin, dass Madrid den Mehrheitswillen der Katalanen respektieren müsse. Geschehe dies nicht, verletzte Spanien internationales Recht, was den Katalanen den völkerrechtlichen Umweg zur Unabhängigkeit eröffne. Dies berichten das Madrider Tagblatt El País und die katalanische Nachrichtenagentur (ACN) übereinstimmend.

Tusseau machte außerdem darauf aufmerksam, dass die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit von Kleinstaaten gesichert und der Preis für die Unabhängigkeit im Laufe der letzten 50 Jahre deutlich gesunken sei — unter anderem weil EU und WHO die Handelsschranken niedrig halten.

Siehe auch: 01



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