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Sozialministerium in Quarantäne.
Bürokratius austriacus at its finest

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ai

Unlängst musste ich aus medizinischen Gründen wieder einmal die Grenze gen Norden passieren. Um in Österreich einreisen zu dürfen, muss man vorher online eine so genannte Pre-Travel-Clearance ausfüllen.

Grundsätzlich muss zur Einreise nach Österreich ein ärztliches Zeugnis oder ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestellter Nachweis über ein gültiges negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegen. Nach der Einreise nach Österreich, sind Sie zusätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben.

So steht es auf den Webseiten des Bundes geschrieben. Reist man jedoch für die Inanspruchnahme einer dringend notwendigen medizinischen Leistung ein, entfällt die Pflicht zur Quarantäne. Es reicht ein negativer Test und die Bestätigung des Arztes bezüglich des dringenden Termins. In meinem Fall war es ja auch so, dass ich wenige Stunden später – nach Beendigung des Arzttermines – wieder ausreisen wollte.

Entsprechend kann man dann in dem Online-Formular ankreuzen:

Die Einreise fällt unter mindestens eine Ausnahme des § 6 Absatz 1 oder § 6 Absatz 2 der COVID-19-Einreiseverordnung.

Unter diesem Paragraphen ist eben die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vermerkt.

Wenige Klicks später wird man aber dann dazu aufgefordert, den Wohnsitz bzw. die Aufenthaltsadresse in Österreich (Adresse des Quarantäneorts) einzutragen.

Falls Ihr Wohnsitz nicht in Österreich liegt, oder Sie sich nach Ihrer Einreise nicht an Ihrem Wohnsitz aufhalten werden, ist hier die österreichische Aufenthaltsadresse nach Einreise anzugeben. Die angegebene Adresse ist jedenfalls jene, an welcher – falls erforderlich – die Zeit der Quarantäne zu verbringen ist.

Blöderweise sind das Pflichtfelder, ohne die sich das Formular nicht abschicken lässt.

Ich habe dann das Sozialministerium per E-Mail kontaktiert, wie denn das funktionieren soll: Ich wähle im Formular eine Ausnahme zur Quarantäneverpflichtung und werde gleichzeitig aufgefordert eine Quarantäneadresse anzugeben, ohne die ich die Pre-Travel-Clearance nicht abschließen kann.

[…] Bitte um Aufklärung, was ich falsch gemacht habe oder ob das Formular tatsächlich fehlerhaft ist.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Knoflach

Glücklicherweise habe ich auch eine österreichische Wohnadresse, die ich angeben konnte. Aber ich frage mich, was jemand tut, der unter obige Ausnahme fällt, eventuell auch am selben Tag wieder ausreist und keine Adresse in Österreich angeben kann.

Neun (!) Tage nach meiner Anfrage habe ich dieses automatisierte Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr Knoflach,

vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt ist. Wir bedauern, dass die hohe Anzahl an Anfragen zu einer längeren Bearbeitungsdauer geführt hat.
Aufgrund der extrem hohen Anzahl an Anfragen und der dynamischen Entwicklung der Rechtslage können derzeit keine Anfragen zur Einreiseverordnung im Detail beantwortet werden, Sie finden die aktuellen Informationen auf unserer Website:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html

Dort erhalten Sie konkrete Informationen zur Registrierung vor Einreise, zum Pre-Travel-Clearance Formular sowie zur Einreise aus beruflichen und privaten Gründen. […]

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz

Ich habe es dabei belassen.

Beobachtung am Rande: Ich hab jetzt bereits mehrfach während des Lockdowns die Brennergrenze passiert. Bei der Einreise nach Österreich wurde ich jedes Mal – wie alle anderen Autos vor und nach mir – angehalten und kontrolliert. Bei der Rückreise ging es mit 60 Sachen am “Willkommen in Südtirol”-Schild vorbei. Dem vernehmen nach (Freunde und Bekannte) ist das immer so.

Siehe auch: 01 02 03



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