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Angemessene Performance?
Teil 2: Chronik einer SARS-CoV-2-Infektion in Südtirol

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Wir sind der Überzeugung, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb – auch im Vergleich mit anderen Regionen – dank der Unterstützung vieler Akteure bisher eine angemessene Performance hingelegt hat.

— Sanitätsdirektor Pierpaolo Bertoli in einer Stellungnahme auf Salto

Angesichts der bisherigen bürokratischen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit meiner SARS-CoV-2-Infektion (Teil 1 gibt es hier zum Nachlesen) habe ich mir schon gedacht, dass es nicht wirklich smooth weitergehen wird. Dass es aber ein derart holpriger Ritt werden wird, hatte ich dann doch nicht erwartet. Aus zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen weiß ich, dass meiner kein Einzelfall ist und Bürokratius auch noch schlimmer zuschlagen kann. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, wie es sein muss, wenn man anders als ich einen schweren Verlauf durchmachen muss und es nicht mehr bloß um besetzte Telefonnummern und unbeantwortete E-Mails, um verwirrende Quarantänebestimmungen und fehlende arbeitsrechtliche Dokumente, sondern um Leben und Tod geht. Die geneigte Leserin/der geneigte Leser mag jedenfalls selbst für sich entscheiden, ob die im Folgenden beschriebene Performance des Südtiroler Sanitätsbetriebes eine angemessene ist.

Es beginnt damit, dass ich die Daten der Quarantäne für mich und meine Familie nicht nachvollziehen kann.

Die Quarantäne wurde am 30. Oktober ausgesprochen und begann rückwirkend am 28. Oktober, jenem Tag, an dem mein positives Testergebnis feststand. Im entsprechenden E-Mail des Sanitätsbetriebes wird übrigens angekündigt, dass das Original der Quarantänemitteilung als eingeschriebener Brief an die Wohnadresse geschickt wird. Nach über zwei Wochen habe ich jedoch noch keinen solchen bekommen. Die Dauer wurde auf 12 Tage festgesetzt.

Die rechtliche Grundlage dafür wird auf der amtlichen Quarantäneverordnung wie folgt zitiert:

Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 21.02.2020 “Weitere prophylaktische Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Infektionskrankheit COVID-19”, die im Amtsblatt Nr. 44 vom 22.02.2020 veröffentlicht wurde, und basierend auf das (sic) Dekret des Landeshauptmannes vom 04.03.2020, mit der (sic) das Departement für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes beauftragt worden ist, die Maßnahme der Quarantäne, bzw. des treuhänderischen Hausaufenthaltes mit aktiver Aufsicht für die Dauer von 14 Tagen auf Personen anzuwenden, die engen Kontakt mit bestätigten Fällen von infektiöser diffuser Krankheit COVID-19 gehabt haben;

Mit einem Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 12. Oktober 2020 wurde die Quarantäne bei positiv getesteten Personen allerdings auf 10 Tage verkürzt. Beim Vorliegen von Symptomen rechnet man die 10 Tage ab Beginn der Symptomatik, bei asymptomatischen Patienten laufen 10 Tage ab dem positiven Test.

Warum wir – meine Familie und ich – dann am 30. Oktober 2020 eine 12-tägige Quarantäne verordnet bekommen, die von einem Schreiben begleitet wird, in dem der zitierte Gesetzestext von 14 Tagen und “engen Kontaktpersonen”, nicht aber von Infizierten selbst spricht, während eigentlich seit 12. Oktober 2020 für Fälle wie dem unsrigen eine 10-tägige Quarantänezeit in Kraft ist, verstehe ich nicht.

Ähnlich willkürlich erscheint – angesichts des Rundschreibens des Gesundheitsministeriums – die Auswahl des Startdatums unserer Quarantäne. Während für das Auslaufen der 10-tägigen Quarantäne wie auch der 21-tägigen Quarantäne (auf diese kommen wir später noch zu sprechen) laut Regelwerk jener Tag ausschlaggebend ist, an welchem erstmals Symptome verspürt wurden, wurde in meinem Fall offenbar der Tag der Auswertung des Testergebnisses herangezogen. Es könnte aber auch sein, dass die zwei Tage, die rückwirkend ausgesprochen wurden, arbeitsrechtliche Gründe haben (meine Frau blieb aufgrund meines positiven Tests bereits vor der Verordnung der Arbeit fern), womit das Startdatum der nunmehr doch 10-tägigen Quarantäne der Tag der Verhängung derselben wäre. Beide Varianten erscheinen mir aber unlogisch und im Widerspruch zu den geltenden Regelungen, da die Quarantänedauer somit von der Arbeitsgeschwindigkeit der Labore bzw. des Departements für Gesundheitsvorsorge, nicht aber vom tatsächlichen Verlauf der Krankheit abhängig wäre. Angenommen jemand entwickelt – so wie ich – am 20. Oktober 2020 Symptome. Labor und Department reagieren blitzschnell. Der Patient wird noch am selben Tag getestet und am 21. Oktober in 10-tägige häusliche Quarantäne versetzt, so würde dieser Jemand – vorausgesetzt er ist drei Tage symptomfrei – bereits am 30. Oktober das Haus wieder verlassen dürfen. Also paradoxerweise exakt an jenem Tag, an dem meine 10-tägige Quarantäne erst begann. Diese dauerte dann (Symptombeginn 20. Oktober wohlgemerkt) bis zum 8. November. Epidemiologisch ist das unsinnig, da man davon ausgeht, dass symptomatische Patienten zwei Tage vor bis maximal 10 Tage nach Auftreten der Symptome infektiös sind. Als ich in Quarantäne versetzt wurde, war ich aller Wahrscheinlichkeit nach – und wie auch mein CT-Wert von 35 nahelegt – nicht mehr ansteckend.

Der Ausstieg aus der Quarantäne gestaltete sich jedoch noch chaotischer, verwirrender und komplizierter. 

In unserer Quarantäneverordnung steht geschrieben:

sollte die Quarantäne verlängert werden müssen, wird diese nach Vorliegen von zwei aufeinander folgenden negativen Abstrichen eingestellt.

Unter welchen Voraussetzungen die Quarantäne verlängert wird steht nirgends. Aus der amtlichen Mitteilung geht nicht hervor, ob die Quarantäne am 8. November automatisch endet oder ob es dafür einen – oder zwei? – negative Tests braucht. Überdies war zum Zeitpunkt der Verhängung unserer Quarantäne obiger Satz – einer Recherche meinerseits zufolge – nicht mehr aktuell. Es bedarf mittlerweile nämlich nur mehr eines negativen Tests. Das amtliche – und nach meinem Verständnis einzig relevante – Dokument, das unsere Quarantäne rechtfertigt, enthält somit Falschinformationen und enthält den Betroffenen gleichzeitig wichtige Informationen vor.

Im Zuge der Verhängung der Quarantäne wurden wir informiert, dass die ganze Familie vor Beendigung derselben am 6. November getestet werden soll. Ich ein zweites Mal. Für meine Frau und meine Kinder wäre es der erste Test. Wir wurden freilich nicht am 6. November getestet. Stattdessen kam am Nachmittag dieses Tages ein Anruf, dass wir nun für den 7. November am Vormittag vorgemerkt seien. Ich bemerkte vorsichtig, wie sich das ausgehen soll, wenn die Quarantäne am 8. November ausläuft und man das Testergebnis meist erst nach 48 Stunden bekommt. Die Stimme am anderen Ende der Leitung meinte: “Hoffen wir, dass es schneller geht.”

Nach 40 Minuten in der Schlange vor der Drive-in-Station wurden wir am 7. November getestet und erhielten abermals den zweisprachigen Zettel mit einem Sticker auf dem einsprachig stand: Ritiro il: 12-11-2020

Die Auswertung ging dann doch schneller als angekündigt, aber leider nicht schnell genug. Wir konnten das Testergebnis (datiert auf 9. 11. um 00:01 Uhr) am Vormittag des 9. November online abrufen. Frau und Kinder waren negativ, sind aber an diesem Tag Arbeit, Schule bzw. Kindergarten ferngeblieben, denn ich war überraschenderweise weiterhin positiv (diesmal ohne CT-Wert, da die Auswertung in Südtirol und nicht in Innsbruck erfolgte). Nun war wieder einmal guter Rat teuer. Ich starte also einen weiteren Anrufmarathon. Ohne Erfolg. Weder die zuständige Stelle in Bozen, noch jene in Brixen ist erreichbar. Nach Rücksprache mit dem Hausarzt teilt dieser zum wiederholten Male mit, dass wir auf den Anruf des S.I.S.P. (Anm.: Betrieblicher Dienst für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, deutsches Akronym gibt es keines) warten und zu Hause in Quarantäne bleiben müssten.

Ein Blick auf die Internetseite des Sanitätsbetriebes bestätigt diese Information. In den FAQ auf www.sabes.it steht:

Was muss ich tun, wenn der Abstrich positiv ist?
Dann werden Sie so bald wie möglich vom Departement für Gesundheitsvorsorge verständigt, das Ihnen die Isolationsverfügung übermittelt und Ihnen alle weiteren Informationen gibt. Bis der Anruf kommt, müssen Sie und Ihre Familienmitglieder in Isolation bleiben.

Andererseits soll es aber auch ein Rundschreiben der Sanitätsdirektion vom 9. Oktober geben, in dem den Hausärzten geraten wird, ärztliche Atteste auch für asymptomatische Personen, welche als enger Kontakt eines positiv Getesteten gelten, in Erwartung der Quarantäneverfügung durch das Departement für Prävention gleich auszustellen. Ob das auch gilt, wenn sie gerade negativ getestet wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch ist mir nicht klar, ob die Empfehlung auch für die positiv Getesteten selbst gilt.

Da meine Versuche der telefonischen Kontaktaufnahme am 9. November erfolglos blieben, habe ich noch am Vormittag ein E-Mail an coronavirus@sabes.it mit der Bitte verfasst, uns zu kontaktieren und aufgrund meines neuerlichen positiven Tests eine Verlängerung der Quarantäne auszusprechen. Auf diese Nachricht habe ich bis heute (15. November) keine Antwort erhalten.

Am Mittwoch, den 11. November, schicken wir die Kinder auf Basis einer Information der Kinderärztin, wonach Angehörige, die Kontakt mit positiv Getesteten hatten, nach 10-tägiger Quarantäne mit negativem Test bzw. generell nach einer 14-tägigen Quarantäne wieder außer Haus dürfen, in Schule und Kindergarten.

Auch meine Frau wollte mit Mittwoch wieder ihrer Arbeit nachgehen, hatte aber das Problem, dass sie für Montag und Dienstag noch eine Bestätigung für ihr Fernbleiben brauchte. Neuerlicher Anruf beim Hausarzt. Dieser verweist abermals auf den Anruf des Sanitätsbetriebes. Nach dem Hinweis meiner Frau auf die Information, die wir von der Kinderärztin haben, räumt der Hausarzt ein, dass es sein könnte, dass meine Frau auch bereits am Montag hätte arbeiten gehen können, was aber schwer möglich war, da wir ja das Testergebnis erst am Montag (9. 11.) im Laufe des Vormittages abgerufen haben – vom ausstehenden Anruf des Sanitätsbetriebes einmal ganz abgesehen. Offiziell angekündigt war das Ergebnis ja ohnehin erst für den 12. November und Betroffene sind wohl nicht verpflichtet, vor diesem Datum alle Bitt-für-uns im Internet zu checken, ob das Resultat nicht vielleicht doch schon früher verfügbar sei.

Der Hausarzt – der sich ebenfalls über die mangelnde Erreichbarkeit der Verantwortlichen beim Sanitätsbetrieb beklagte – schlug vor, meine Frau rückwirkend Montag und Dienstag krank zu schreiben und sie mit Mittwoch aus der Quarantäne zu entlassen. Bei einem neuerlichen Anruf um die Protokollnummer der Krankheitsbescheinigung für den Arbeitgeber zu erfahren, stellte sich heraus, dass eine rückwirkende Krankschreibung über zwei Tage nicht möglich und dass generell bei einer rückwirkenden Krankschreibung auch der Folgetag zu berücksichtigen sei. Also wurde meine Frau Dienstag und Mittwoch krank geschrieben. Den Montag ist sie – ohne die Verordnung aus Bozen – also arbeitsrechtlich unrechtmäßig zu Hause geblieben, obwohl wir nur den Anweisungen des Hausarztes und den Informationen auf der Internetseite des Sanitätsbetriebes auf Punkt und Beistrich gefolgt sind. Sie hätte ja auch positiv sein können.

Meine Situation ist weiterhin unklar. Für mich steht aber fest, dass meine Quarantäne verlängert werden muss. Erstens, weil ich einen weiteren positiven Test habe, und zweitens weil man, um trotz eines positiven Tests nach 21 Tagen Quarantäne von der Isolation befreit zu sein, mindestens eine Woche symptomfrei sein muss. Und das bin ich nicht. Jedenfalls nicht hundertprozentig frei von jenen Symptomen, die der Sanitätsbetrieb im Rahmen der Quarantäne bis zum 8. November bei mir mittels automatischen Anrufs abgefragt hat und welche ich ihm per Tastendruck bestätigt habe:

  • Fieber (morgens, nachmittags)
  • Husten
  • Halsschmerzen
  • Atembeschwerden
  • Kopfschmerzen
  • Bindehautentzündung
  • Gelenk- oder Muskelschmerzen
  • Unwohlsein oder Erschöpfung
  • Durchfall
  • fehlender Geschmackssinn
  • fehlender Geruchssinn

Kleines Detail am Rande: Der automatisierte Anruf fragt um 8 Uhr morgens, ob man heute Nachmittag Fieber hatte.

Am Mittwochnachmittag habe ich dann endlich den Hygienedienst Brixen erreicht. Eine sehr freundliche deutschsprachige Frau kann mir aber nur zwei Dinge definitiv bestätigen: Ich muss derzeit mit meinem positiven Ergebnis in Erwartung des Anrufs aus Bozen in Quarantäne bleiben und nach 21 Tagen – vorausgesetzt ich habe seit sieben Tagen keine Symptome mehr – darf ich raus, auch wenn ich noch positiv sein sollte. Ob Frau und Kinder mit ihrem negativen Test aus der Quarantäne entlassen sind, dürfe nur Bozen und nicht sie entscheiden. Auch die notwendigen arbeitsrechtlichen Dokumente für mich und meine Frau erhalte ich nur vom zentralen Department für Gesundheitsvorsorge.

Als sich am Donnerstag, 12. November, also jenem Tag, für den unser Testergebnis offiziell angekündigt war, immer noch niemand gemeldet hatte, habe ich – um mich abzusichern – von meiner PEC-Adresse aus ein E-Mail an igiene-bz@pec.sabes.it (für Mehrsprachigkeit hat es da nicht mehr gereicht) und coronavirus@sabes.it verfasst, in dem ich um umgehende Rückmeldung und Ausstellung der notwendigen Dokumente bitte. Auch dieses Schreiben wurde bislang ignoriert.

Ungeachtet dessen, was da noch kommt, werde ich mich morgen Montag, den 16. November, nach 28 Tagen selbst aus der Quarantäne befreien, denn ich bin seit sieben Tagen symptomfrei und habe mindestens 21 Tage abgesessen.

Zusammenfassend halten wir fest:

  • Die Dauer der ersten Quarantäneverordnung ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Beginnzeit dieser ebenso wenig.
  • Amtliche Dokumente enthalten fehlerhafte und veraltete Informationen und Grammatik- bzw. Syntaxfehler, die die Verständlichkeit zusätzlich erschweren. Ein angekündigter eingeschriebener Brief mit dem Original der Quarantänemitteilung ist nie angekommen.
  • Wir wurden zwecks Aufhebung der Quarantäne nicht rechtzeitig getestet, auf dass das Ergebnis zum erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung gestanden wäre. Mehr noch – wir wurden nach meinem zweiten positiven Test bis heute nicht wie vom Protokoll vorgesehen kontaktiert und in Quarantäne versetzt. Das war vor acht Tagen (!).
  • Es war mir unmöglich, rechtskonform zu agieren, denn entweder breche ich die Quarantänevorschriften oder ich missachte meine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Ich habe bis dato kein Dokument, das mein Fernbleiben von der Arbeit seit dem 9. November rechtfertigen würde, bin aber laut den geltenden Regelungen verpflichtet, in Isolation zu bleiben, weil ich mich ansonsten strafbar machen würde.
  • Das Department in Bozen war bei geschätzten 100 Versuchen, einen telefonischen Kontakt herzustellen, nicht erreichbar.
  • Bislang wurden weder meine schriftlichen E-Mail-Anfragen, noch mein Schreiben über die PEC-Adresse beantwortet.
  • Wenngleich es im Rundschreiben des Sanitätsbetriebes heißt “Auch die Verwendung der Immuni-App zur Unterstützung bei der Ermittlung von Kontaktpersonen wird empfohlen”, ist mein Fall nie an die App weitergeleitet worden, obschon ich schriftlich und mündlich darauf hingewiesen hatte, dass ich die App installiert habe.

Dieses organisatorische Totalversagen richtet zusätzlich zu den massiven Problemen, die von den Einschränkungen bis hin zu den Lockdowns herrühren, enorme gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden an. Menschen sind länger in Isolation, als es notwendig wäre. Unternehmen können nicht auf benötigte Arbeitskräfte zurückgreifen. Kommunikationskanäle sind durchgehend – auch für dringendere Fälle – blockiert und Ressourcen unnötig gebunden.

Obige Probleme sind großteils völlig unabhängig von der Verfügbarkeit medizinischen Geräts oder Personals, sondern sind rein organisatorischer, logistischer und kommunikationstechnischer Natur. Zur Behebung dieser Probleme braucht es auch kein hochspezialisiertes Personal. Es braucht einfach nur Leute, die ein standardisiertes Prozedere (welches es offenbar nicht gibt, denn ich wurde nie im Detail nach meinen Kontakten, der Immuni-App oder dem genauen zeitlichen Verlauf meiner Infektion gefragt) am Telefon mit den Betroffenen abarbeiten, die entsprechenden Daten erheben, E-Mail-Anfragen beantworten und bei der Immuni-App einen Code eingeben und ein Häkchen setzen.

Mehr noch, durch das vorherrschende Chaos werden wertvolle zeitliche und fachliche Ressourcen vergeudet, weil die betroffenen Menschen in Quarantäne auf allen nur möglichen Wegen – nur nicht, weil unmöglich, dem klar vorgegeben – versuchen, Informationen zu erhalten, und dann die eine Hand nicht mehr weiß, was die andere tut. Hausärzte und anderes Gesundheitspersonal muss sich in der Folge zwangsläufig und zeitraubend mit Dingen beschäftigen, für die sie eigentlich nicht zuständig sind und bezüglich derer sie auch keine Entscheidungsbefugnis haben. Dabei hätten sie Wichtigeres zu tun. Die Folge ist ein Teufelskreis, in dem das System immer noch schwerfälliger und ineffizienter wird.

Und sollte ich nicht rückwirkend die notwendigen Dokumente bekommen, die meine zusätzliche einwöchige Abwesenheit von meinem Arbeitsplatz rechtfertigen, kann ich Sanitätsdirektor Bertoli trotz seiner “angemessenen Performance” garantieren, dass ich extrem ungemütlich werde.

P.S.: So eine Covid-Erkrankung ist kein Spaß. Es beginnt wie ein grippaler Infekt (zumindest bei mir war das so), zieht sich dann aber über längere Zeit mit einem ziemlichen Symptomdurcheinander hin. Man ist stellenweise extrem erschöpft, schläft übermäßig viel und kommt einfach nicht in die Gänge. Ich hab mich selten zuvor so eigenartig gefühlt. Mittlerweile – nach fast einem Monat – geht es wieder einigermaßen, wenngleich ich schnell außer Puste bin. Ist aber auch kein Wunder.

Serie I II III

Siehe auch: 01 || 01



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Comentârs

8 responses to “Angemessene Performance?
Teil 2: Chronik einer SARS-CoV-2-Infektion in Südtirol

  1. Waltraud Astner avatar
    Waltraud Astner

    Zunächst einmal wünsche ich dir baldige vollständige Genesung. Das Wirrwarr in dieser Sache ist einfach nur beschämend für unser Land und wirklich nur organisatorischer und logistischer Unfähigkeit geschuldet.
    Zu deiner Geschichte kommen mir verschiedene Fragen in den Sinn. Da wäre zunächst einmal die Frage der Quarantäne. Um Menschen wegzusperren bzw. zu isolieren brauchte es bisher einen Gerichtsbeschluss. Jetzt gibt es dafür ein Dekret oder eine Verordnung, die weder ein Gesetz und schon gar nicht verfassungskonform ist. Was für tatsächlich Erkrankte ja noch Sinn macht (unabhängig von dem in Südtirol herrschenden Durcheinander), ist es für nicht Erkrankte wie es deine Familie ist, einfach untragbar, da es jeder Grundlage entbehrt. Wieso soll jemand eingesperrt werden, wenn er “nichts” hat. Solche Fragen sollten juristisch untersucht und auf Gesetzes- bzw. Verfassungskonformität geprüft werden.
    Genauso ist es mit vielen anderen von der Verfassung garantierten Rechten, die einfach per Verordnung, oft ohne demokratische Legitimation von heute auf morgen außer Kraft gesetzt werden. Da wären die Gerichte gefragt, ob dies alles zulässig ist. Schließlich geht es vielfach um nichts anderes als um Menschenrechte. In Deutschland jedenfalls wurden bereits einige Verordnungen wegen mangelnder Kompatibilität mit dem Grundgesetz gekippt. Denn es stellt sich die Frage ob Grundrechte mit der Begründung einer Pandemie so einfach außer Kraft gesetzt werden können. Es ist vielmehr der Umgang mit der Pandemie, die zu Engpässen im Gesundheitssystem führt, die oft auf viele Jahre zurückliegende Fehler und jetzt auf Mangel an Organisation wie in deinem Fall, zurückzuführen ist. Ob dies ausreicht die Verfassung per Dekret außer Kraft zu setzen bezweifle ich. Der Tiefpunkt dabei ist, dass man nicht zurückschreckt selbst die Grundrechte der Kinder zu opfern, die selbst kaum betroffen und als Treiber der Epidemie bestimmt nicht die Hauptrolle spielen. Dass selbst sie im Kampf gegen die Epidemie hineingezogen werden, ist ein absoluter Tiefpunkt.
    Was auch erstaunlich ist, dass bestimmte Leute die sonst immer hinter jeder Ecke Faschismus wittern und bei jedem (schlechten) Witz und jeder dummen Bemerkung gleich “me too” und “black lives matter” rufen, hier wenn es um Verfassungs-und Menschenrechte geht, die im Namen eines Pandemie Missmanagements kurzerhand außer Kraft gesetzt werden, einfach schweigen, als wäre das normal. Tatsächlich haben wir seit den Diktaturen und der DDR nicht mehr derartige Beschneidungen der Grundrechte erlebt. Dabei bin ich der festen Überzeugung, dass das Ganze nicht alternativlos ist. Das zeigen Länder die ohne Lockdown auch nicht schlechter durch die Krise kommen und wo nicht Grundrechte ausgehebelt, die Wirtschaft zerstört, die Gesellschaft gegeneinander aufgebracht und andere Kollateralschäden entstehen. Denn das Virus verbreitet sich ohnehin, daran wird auch die Hybris des Menschen dies durch (unangemessene) Maßnahmen aufhalten zu können, nichts ändern. Anstatt zu agieren, wäre vielmehr vermehrtes koordiniertes REagieren gefragt und das auf humane menschenwürdige Art.

    1. Harald Knoflach avatar
      Harald Knoflach

      Zunächst einmal wünsche ich dir baldige vollständige Genesung.

      Vielen Dank

      Was für tatsächlich Erkrankte ja noch Sinn macht (unabhängig von dem in Südtirol herrschenden Durcheinander), ist es für nicht Erkrankte wie es deine Familie ist, einfach untragbar, da es jeder Grundlage entbehrt.

      Ich hatte niemals Kontakt zu einem symptomatisch Erkrankten. Ich muss mich wohl bei asymptomatischen Jugendlichen in der Schule angesteckt haben. Eine andere Erklärung hab ich nicht, da ich keinen engeren Kontakt hatte – schon gar nicht inwendig. Macht also vielleicht doch Sinn.

      Denn es stellt sich die Frage ob Grundrechte mit der Begründung einer Pandemie so einfach außer Kraft gesetzt werden können.

      Das ist in der Tat eine entscheidende Frage. Weil ja auch die Pandemie selbst Grundrechte bedroht (Recht auf Leben) und es Aufgabe der Politik ist, Rahmenbedingungen zu schaffen um dieses zu schützen. Dass viel per Dekret und nicht per Gesetz passiert, ist nicht gut, aber oft auch der Dringlichkeit geschuldet.

      Es ist vielmehr der Umgang mit der Pandemie, die zu Engpässen im Gesundheitssystem führt, die oft auf viele Jahre zurückliegende Fehler und jetzt auf Mangel an Organisation wie in deinem Fall, zurückzuführen ist.

      Es ist eine Mischung aus Altlasten, Überforderung und Dilettantismus. Wäre mal interessant aufzulisten, welche politischen Parteien viele europäische Gesundheitseinrichtungen kaputtgespart haben.

      Tatsächlich haben wir seit den Diktaturen und der DDR nicht mehr derartige Beschneidungen der Grundrechte erlebt.

      Wobei es sich hier – im Gegensatz zu Diktaturen – um zweckgerichtete und temporäre Einschränkungen handelt und wir die Verantwortlichen auch wieder abwählen können, wenn uns nicht gefällt, was sie tun.

      Das zeigen Länder die ohne Lockdown auch nicht schlechter durch die Krise kommen und wo nicht Grundrechte ausgehebelt, die Wirtschaft zerstört, die Gesellschaft gegeneinander aufgebracht und andere Kollateralschäden entstehen.

      Ich denke, das ist zu komplex, um hier solche Vergleiche anzustellen. Sowohl das Infektionsgeschehen als auch dessen Eindämmung hängt von sehr vielen Faktoren ab – demographischen bis hin zu kulturellen. Südkorea war knallhart – und, was entscheidend war, blitzschnell – daher sind die mit wenigen Auswirkungen bislang durchgekommen. Schweden erlebt derzeit wie alle anderen eine Explosion und veranlasst weitere Einschränkungen, während sie im Nachbarland Finnland einigermaßen entspannt sind, da kaum Fälle.

      Denn das Virus verbreitet sich ohnehin, daran wird auch die Hybris des Menschen dies durch (unangemessene) Maßnahmen aufhalten zu können, nichts ändern.

      Stimmt. Es geht aber einzig und allein um die Geschwindigkeit und wie man diese beeinflusst, damit die Gesundheitssysteme nicht kollabieren und Ärztinnen Triage machen müssen. Denn das ist auch grundrechtlich sehr bedenklich.

    1. Simon avatar

      Aber die Gründe wurden nicht genannt oder?

      1. Harald Knoflach avatar
        Harald Knoflach

        nein. aber ein rücktritt inmitten der pandemie ist schon eher dings.

      2. Simon avatar

        Klar, sie könnte aber auch z.B. aus familiären und/oder gesundheitlichen Gründen (no pun intended) zurücktreten. Wäre also schon interessant eine offizielle Begründung zu haben.

  2. Harald Knoflach avatar
    Harald Knoflach
  3. Harald Knoflach avatar
    Harald Knoflach

    Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat ein Portal mit Informationen zur Impfung freigeschaltet.

    https://www.coronaschutzimpfung.it/de/faqs

    Unter der FAQ “Was sind das für Impfstoffe, die jetzt zum Einsatz kommen?” steht:

    Der Impfstoff, der von den Firmen Pfizer und BioNTech entwickelt wurde, heißt Covid-19 mRNA BNT162b2 (Comirnaty). Den Beipacktext finden Sie hier. Der Impfstoff, der von der Firma Moderna entwickelt wurde, heißt mRNA -1273. Informationen zum Produkt finden Sie hier. Beides sind sogenannte “Boten-Impfstoffe”.

    Klickt man auf das “hier” kommt eine Fehlermeldung. Diese Wurschtelei und Schlamperei ist so nervig.

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