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Gericht verweigert Seenotretterinnen grundlegende Sprachrechte.
Sizilien

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ai

In langwierigen Prozessen gegen zivile Seenotretterinnen und NROs will Italien angeblich Recht sprechen, um sie und andere von der Lebensrettung abzuhalten.

Allerdings ist das Land chronisch unfähig, den Angeklagten selbst ihre Grundrechte zuzusichern. So musste Iuventa-Kapitän D. B. von Jugend Rettet e. V. kürzlich schon zum dritten Mal nach Sizilien fliegen, wo ihn bei Gericht in Trapani — erneut — keine qualifizierte Übersetzerin erwartete, sondern ein pensionierter Polizist, der seine Aussagen fehlerhaft vom Deutschen ins Italienische übertrug. Wie die beiden Male zuvor musste die Vernehmung aus diesem Grund frühzeitig abgebrochen werden. Da das Protokoll wesentliche Abweichungen aufwies und die Staatsanwaltschaft eine Richtigstellung ablehnte, konnte D. B., dem bis zu 20 Jahre Haft drohen, nichts anderes tun, als seine Unterschrift darunter zu verweigern.

Dies machte D. B.s Rechtsanwalt Nicola Canestrini öffentlich und dies berichtete unter anderem die italienische Tageszeitung la Repubblica.

Der Angeklagte selbst gab an, den Ermittlungsbehörden die Achtung seiner Rechte nicht mehr zuzutrauen, da sie noch nicht einmal ihre eigenen Regeln einhielten.

Siehe auch: 01 02 03



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