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Ein neues Schaufenster auf eine unvollständige Autonomie.
Eurac-Servicestelle für Autonomie

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Mit Beschluss der Landesregierung ist bei der Eurac eine neue „Servicestelle für Südtirol-Autonomie“ eingerichtet worden. Damit sollen die vielen auswärtigen Delegationen, die das Südtirol-Modell Jahr für Jahr kennen lernen wollen, besser bedient werden. Eine wichtige und nützliche Aufgabe, die von der Eurac ohnehin schon seit Jahren wahrgenommen wird. Mit einem stattlichen Zusatzbudget soll das Südtiroler Autonomiemodell damit noch wirksamer bekannt gemacht werden. Dem dafür beauftragten Koordinator ist alles Gute zu wünschen. 150.000 Euro sind gut investiert, wenn Politiker, Forscherinnen und Journalisten aus Krisenregionen hier sehen, wie sich Konflikte friedlich lösen lassen, Minderheiten halbwegs geschützt und eine gemeinschaftliche Selbstregierung eingerichtet werden kann. Man könnte ähnliche Ressourcen freilich auch dem Südtiroler Landtag wünschen, der aus Mangel an Geld, Räumen und Personal die ihm 2018 per Gesetz (L.G. Nr. 22/2018, Art. 24) übertragene Aufgabe eines Büros für politische Bildung und Bürgerbeteiligung noch nicht wahrgenommen hat.

Was bei diesem Export von Know How zur Autonomie hoffentlich nicht zu kurz kommt, ist der realistische und kritische Blick auf unsere Autonomie. Bei allen Errungenschaften gibt es in der politischen Praxis immer noch viele Hindernisse und bei der Reform des Statuts gar einen Stillstand. Ein Rechtsgutachten zu den Entwicklungen der Südtirol-Autonomie seit der Streitbeilegungserklärung (Autoren: Prof. Esther Happacher, Prof. Walter Obwexer, 2017) hat aufgezeigt, wie viele Zuständigkeiten seit 2001 verloren gegangen sind. Als eine SVP-Delegation kürzlich von Giuseppe Conte empfangen wurde, kam als Hauptanliegen seitens der Südtiroler die Wiederherstellung dieser Zuständigkeiten zur Sprache. Kein Thema hingegen die Erweiterung des Umfangs der Autonomie, wie sie vom Autonomiekonvent gefordert worden ist (vgl. Abschlussdokument vom September 2017). In diesem Dokument ist eine Fülle von Vorschlägen zum Ausbau der Autonomie enthalten, die bisher nicht einmal vom Landtag aufgegriffen worden sind. Anscheinend auch kein Thema mehr der Verfassungsgesetzentwurf, den die SVP-Parlamentarier selbst am 23. März 2018 eingebracht haben, der das Autonomiestatut immerhin in der Mehrheit seiner Artikel abändern soll.

Von der Südtiroler Autonomie kann man durchaus als Anschauungsbeispiel viel lernen. Andererseits darf nicht vergessen werden, dass dieses Modell unvollständig ist. In einem Vergleich der Reichweite der autonomen Befugnisse und des Grads an politischer Selbstbestimmung im Rahmen des Zugehörigkeitsstaats ist Südtirol höchstens im oberen Mittelfeld der bestehenden Autonomien anzusiedeln. Den ausländischen Besuchern muss dies erläutert werden. Ansonsten preist man ein Modell als Non-plus-ultra der Autonomie an, das wohl die Mehrheit der Südtiroler Bevölkerung längst als unvollständig und unzureichend betrachtet. Ein solches Anpreisen ist wiederum kontraproduktiv, wenn man in Rom einen Ausbau erreichen will.

Siehe auch: 01 02 03


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