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Geschwindigkeitsempfehlung.

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ai

50 Euro Strafe.

Überhöhte Geschwindigkeit ist in Italien die häufigste Ursache für tödliche Verkehrsunfälle. Dennoch scheint sich niemand daran zu stören, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung faktisch großteils abgeschafft wurde. Im Gegenteil: Die Tageszeitung (TAZ) hetzt in bester Bild-Manier gegen die letzten vereinzelten Versuche, Rasende in die Schranken zu weisen.

Übertrieben garantistische Gesetze haben die runden Schilder mit dem roten Rand hierzulande zu reinen Empfehlungen herabgestuft. Radarkontrollen müssen per eigenem Hinweis auffällig angekündigt werden — nur dort muss sich die Autofahrerin also tatsächlich an das Limit halten. Ansonsten gilt freie Fahrt, gerne auch mit 300 Sachen über die Autobahn.

Gegen die spärlichen Kontrollen holt die TAZ einmal mehr zum Rundumschlag aus, und drückt auch noch kräftig auf die Tränendrüse. Mittels gestriger Ausgabe soll in der Leserin Mitleid für zwei Raserinnen ausgelöst werden, die geltende Begrenzungen um rund zehn Prozent überschritten haben. Kein Kavaliersdelikt — doch für die Tageszeitung kein Problem.

Vorgeworfen wird den Übertreterinnen dank lascher italienischer Gesetzgebung nach Abzug von Toleranzen nur 1km/h Überschreitung. Doch anstatt sich dafür zu bedanken, fühlen sich die Betroffenen angeblich »gepflanzt«. Eine deutsche Touristin zum Beispiel werde, nachdem sie sage und schreibe 50,- Euro berappen musste, wohl nie wieder nach Südtirol kommen, denn Urlaub ist nur dort schön, wo frei rumgebrettert werden darf — so die abstruse Logik der Tageszeitung. Pathetisch. Beinahe möchte man der Armen etwas Geld schicken.

In Österreich oder der Schweiz könnte die Presse ganze Gazetten mit solchen G’schichterln füllen, doch auf diese Idee ist dort wohl noch nie jemand gekommen. Mit gutem Grund.

Geschwindigkeitsempfehlung.

Siehe auch: 01 02



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Comentârs

15 responses to “Geschwindigkeitsempfehlung.”

  1. B.- avatar
    B.-

    das erlebnis, wenn man als autofahrer die schweizer grenze nach deutschland, österreich oder italien überschreitet ist unbeschreiblich. es ist befreiend. man spürt wieder die lust zu leben, die lust zu fahren. einfach unglaublich.
    von mir aus könnte der gesetzgeber dieses gefühl ruhig noch weiter intensivieren.

  2. Ander79 avatar
    Ander79

    Danke pérvasion, das musste mal gesagt bzw. geschrieben werden.
    Habe mir beim Anblick des TZ-Titels auch meinen Teil dazu gedacht.

    Wahrscheinlich ist der ehemalige Südtirol-Urlauber so schnell unterwegs gewesen, dass er das Hinweisschild und die Polizeikontrolle übersehen hat.

  3. sigmund kripp avatar
    sigmund kripp

    Wobei selbst im Artikel der TAZ die Fehlertoleranz von 5 km/h erwähnt wird: Der Fahrer fuhr also nicht 1 km/h zu schnell, sondern 6 km/h! (= 76 km/h statt 70 ))

    Irgendwann greift halt ein Gesetz. Er hätte ja auch nur 74 fahren können.

    Der Titel mit ” 1 km/h zu schnell” ist jedenfalls irreführend und reisserisch.

  4. niwo avatar
    niwo

    Gewohnte Reaktion unserer Schreiberlinge zum Thema Rasen und Saufen im Straßenverkehr. Wissenschaftliche Tatsachen – Nein Danke. Dass ca. 70% der 50.000 EU-Vekehrstoten auf Raserei und Alkohol im Straßenverkehr zurückgehen wird ignoriert.
    Freie Fahrt für freie Bürger hatten wir schon mal. Dass Freiheit auch mal dort aufhören kann, wo die elementarsten Freiheiten eines Mitbürgers (Recht auf Leben, Recht auf Gesundheit) beeinträchtigt werden, scheint im Zeitalter des Anspruchs- und Gleichgültigkeits-Liberalismus keine gefragte Tugend zu sein.
    Wenn es den Rasern tatsächlich nur um die vermeintlich zu häufigen Kontrollen und Strafen ginge, wäre Abhilfe nicht schwer. Es wäre kein Problem durch GPS Technologie oder andere flächendeckende Geschwindigkeitskontrollsysteme Raserei technisch unmöglich machen – und somit auch einen großen Teil der Kontrollen und Strafen überflüssig zu machen. Aber es geht unseren Automobilclubs und Autolobbysten nicht darum ein Problem an der Wurzel zu lösen – es geht ihnen einzig und allein darum das Gaspedal durchdrücken zu dürfen. Der tote Fußgänger oder verstümmelte Radfahrer ist doch selber schuld, wenn zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war.

  5. Susanne avatar
    Susanne

    Ich finde es auch absurd, wenn im Radio – ich weiß das von Südtirol1 – auf die Verkehrskontrollen mit genauer Angabe des Ortes aufmerksam gemacht wird. Was hat das für einen Sinn?

  6. wiesion [fl] avatar
    wiesion [fl]

    mit sachlichkeit könnt ihr euch keineswegs rühmen, seid ihr doch die gleichen propagandisten wie die von der tz, nur sitzt ihr am anderen ende der skala…

    ist doch klar wenn die toleranz (und die toleranz gibts nicht umsonst meine lieben tagträumer) abgezogen wird und dann 1kmh übrig bleibt dass der zu bezahlen ist. dass dieser aber 50€ kostet ist happig – besonders in einem land in dem ca. 50% der angestellten weniger als 15’000€ im jahr verdienen…

    zum vergleich die schweiz mit ihren strafen – weil sie eh schon genannt wurde; und ich muss mich immer wiederholen, in der schweiz verdient man für dieselbe arbeit ca. das 2.5 – 3.5 fache als in italien.

    INNERORTS
    1–5 km/h -> 40 CHF ~ 26€
    6–10 km/h -> 120 CHF ~ 78€
    11–15 km/h -> 250 CHF ~ 164€
    über 15 km/h führerscheinentzug, anzeige, geldstrafe einkommens/vermögensabhängig.

    AUSSERORTS / AUTOSTRASSEN
    1–5 km/h -> 40 CHF ~ 26€
    6–10 km/h -> 100 CHF ~ 65€
    11–15 km/h -> 160 CHF ~ 105€
    16–20 km/h -> 240 CHF ~ 157€
    über 20 km/h führerscheinentzug, anzeige, geldstrafe einkommens/vermögensabhängig.

    AUTOBAHN
    1–5 km/h -> 20 CHF ~ 13€
    6–10 km/h -> 60 CHF ~ 39€
    11–15 km/h -> 120 CHF ~ 78€
    16–20 km/h -> 180 CHF ~ 118€
    21–25 km/h -> 260 CHF ~ 170€
    über 25 km/h führerscheinentzug, anzeige, geldstrafe einkommens/vermögensabhängig.

    ALKOHOL
    von 0.5‰ bis 0.79‰ -> beim 1. mal idr. eine verwarnung, jedes weitere mal anzeige, MINDESTENS 1 monat ausweisentzug (progressiv bis zum unbefristeten entzug); 1 tag bis 3 monate haft oder geldstrafe (lohn/vermögensabhängig)
    ab 0.8‰ -> anzeige, MINDESTENS 3 monate ausweisentzug (progressiv bis zum unbefristeten entzug); 3 tage bis 3 jahre gefängnis oder geldstrafe (einkommens/vermögensabhängig)

    im “normalfall” kommt der alkoholisierte lenker nach der tatbestandaufnahme für 1 tag in die ausnüchterungszelle und muss am ende die zelle selber putzen sowie für die aufenthaltskosten selber aufkommen ;-)

    kurzgesagt, wurde einmal der führerschein entzogen ist man praktisch automatisch vorbestraft. zudem muss die zeit, die das bearbeitende bundes/kantons/gemeindepersonal für die bearbeitung der ordnungswidrigkeit gebraucht hat, der “fehlbare lenker” mittels bearbeitungspauschalen aus eigener tasche bezahlen, nicht die bevölkerung mittels steuergelder.

    um die strafe für 1km/h geschwindigkeitsübertretung zu bezahlen, muss man also in italien einen ganzen tag arbeiten; in der schweiz zwischen 45 und 90 minuten. natürlich wenn man die “wissenschaftlichen daten” ( L O L ) berücksichtigt ist die italien-version die verhältnismässigste… so denkt sicher jeder glückliche sklave…

    ich glaube dass das schweizer system auch dann noch effektiver und vor allem GERECHTER sein wird, wenn der stiefelstaat 1’000€ strafe für 1kmh einführen wird.

    was solls – viva la banana, nieder mit dem rechtsstaat!!!

  7. pérvasion avatar

    Das Recht der Raser steht über dem der Bürger auf Sicherheit und Unversehrtheit.

    In Bezug auf den jüngsten Unfall in Brixen, bei dem ein junger Radfahrer von einem Raser getötet wurde, hat die Tageszeitung Alto Adige folgende Stellungnahme des Bozner Stadtpolizei-Kommandanten veröffentlicht:

    La dolorosa morte di Daniels e le molte falle della legge nella lotta alla velocità  eccessiva

    La dolorosa scomparsa di Daniels, il sedicenne che a Bressanone è stato travolto pochi giorni fa da un’autovettura lanciata ad elevata velocità , è l’ennesima tragedia consumatasi sulle strade italiane (sic). Ed ogni volta che vengono presentate le statistiche sull’incidentalità  torniamo tutti ad accorgerci di quanto questi dati ci ricordino un autentico bollettino di guerra, con migliaia di vite — spesso di persone giovani — sacrificate nella maniera più assurda ed incivile. Ed una delle maggiori cause di incidenti gravi, se non la maggiore, è proprio l’eccessiva velocità . Di fronte ad un male la domanda più ovvia da porsi è: ma qual’è il rimedio? E cosa fanno le forze dell’ordine, ovvero gli operatori della sicurezza sulle strade, per arginare questo tragico fenomeno? Ovviamente mi sento coinvolto più che mai, e confesso di vivere questo mio compito, questa missione volta soprattutto a garantire sicurezza, con grande frustrazione, tanto più viste le innumerevoli richieste che sempre in misura maggiore i nostri concittadini ci rivolgono per contrastare gli eccessi di velocità  sulle vie della nostra Bolzano. Non abbiamo mai utilizzato gli strumenti elettronici in nostro possesso per “fare cassa”, come si usa dire, ma solo per combattere situazioni oggettivamente pericolose da noi accertate o segnalateci dalla cittadinanza. Ma da qualche tempo mi sento come un combattente inviato in prima linea ed armato solo di buone intenzioni. Sì, perché il nostro Stato, con le sue leggi a volte incomprensibili, ci obbliga da molti mesi a presegnalare l’esistenza dei controlli di velocità . Corrano, signori, corrano pure, ma attenzione, abbiano l’avvertenza di rallentare in prossimità  dei posti di controllo che come da norma devono essere ben visibili: questa è l’essenza del messaggio che passa. E tutto questo per un grave malinteso sul concetto di prevenzione. Continuino i nostri governanti a privilegiare il “dirittto” dell’automobilista di conoscere per tempo l’esistenza sul percorso del “nemico” agente di polizia (e di poter dunque imperversare con la consapevolezza che non si incapperà  nelle maglie dell’autovelox a meno che non si sia così distratti da non notarne l’evidente preavviso) rispetto al diritto, quello vero e sacrosanto di tutta la collettività , di poter vivere e non dover morire sulle strade, con la speranza che chi mette a repentaglio il prossimo sia punito drasticamente. Ma quanti altri Daniels dovremo piangere prima di vedere da parte del legislatore più attenzione per la vita umana?

    Sergio Ronchetti
    Comandante della Polizia Municipale

  8. niwo avatar
    niwo

    Das neueste Gesetz zur italienischen Straßenverkehrsordnung sieht nun vor, dass Autolenkern, die durch eigenes Verschulden (Raserei, Alkohol usw.) einen groben Verkehrsunfall verursacht haben, für drei Stunden am Tag der Führerschein wiedergegeben werden kann, damit diese nicht den Arbeitsplatz verlieren. Wär ja wirklich schlimm, wenn man aufgrund eigenem Fehlverhalten danach Konsequenzen zu ertragen hat, die ein bisschen wehtun.
    Vielleicht könnte man in Zukunft ja auch vorsehen, dass den im Straßenverkehr Getöteten bzw. schwer Verletzten zumindest für drei Stunden am Tag ihr Leben oder ihre Gesundheit zurückgegeben wird.

  9. anonym avatar
    anonym

    Das wahre Problem wird mal wieder nicht erkannt, nämlich daß in dieser Bananenrepublik das Gesetz zwar auf dem Papier überall gilt, in Wirklichkeit aber nur in Teilen des Landes zur Anwendung kommt! Ist eben schon näher an Afrika als an Europa.
    Und der Grundsatz, daß alle sind vor dem Gesetz gleich, gilt in diesem Entwicklungsland auch nicht mehr, schliesslich bekommen die Fahrer der Politiker Imunität (wie gewisse Politiker selbst ja auch).
    Da sind die (absurden) Details der Strafen wahrlich nur noch nebensächlich.

  10. jonny avatar
    jonny

    Ein kleines Statement FÜR die Autofahrer

    Natürlich ist jeder Tote auf der Strasse ein Toter zuviel, aber solange es Strassen gibt, wird es immer Tote geben. Und die ganze Schuld immer den Autofahren zu geben, ist einfach nicht fair, denn es gibt nicht nur Schwarz-Weiss!! Ist denn wirklich immer der Autofahrer schuld, wenn bei einem Unfall ein Fussgänger oder Radfahrer ums Leben kommt? Ich glaube nicht!
    Vielleicht ist die Verkehrserziehung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer nicht gerade die Beste? Wie oft ist es den hier Mitlesenden passiert, dass ein Radfahrer die Spur wechselt ohne Vorwarnung, dass ein Radfahrer nachts ohne Licht und Rückstrahler plötzlich vor einem auftaucht? Dass ein Fussgänger ohne auch nur den kleinsten Blick links und rechts auf die Strasse läuft, dass die so gelobten Schülerlotsen die Radfahrer über den Zebrastreifen lotsen, fahrend, was eigentlich verboten wäre? Natürlich ist Rasen und besoffen Auto zu fahren falsch, strafbar und unverantwortlich, doch wie oft fahren wir denn laut den Verkehrsregeln und alle um uns herum ignorierern sie einfach, und dann ist immer der Autofahre schuld??

  11. Lex avatar
    Lex

    Was ist das für eine Logik? Weil sich auch Radfahrer und Fußgänger danebenbenehmen sollen Autofahrer rasen dürfen?
    Niemand leugnet, dass alle Verkehrsteilnehmer sündigen. Aber hier geht es doch um die absurde Gesetzgebung die eindeutig Raser schützt. Radfahrer ohne Licht könnte man jetzt schon unangemeldet strafen. Jede Stadtpolizei sollte das auch tun!

  12. jonny avatar
    jonny

    Erstens ist das nicht eine Logik, sondern eine Meinung, und zweitens sage ich nicht, dass Autofahrer rasen können. ich sage nur, dass es zu einfach ist, immer den Autofahrern die Schuld zu geben! Und wegen der Radfahrer, natürlich könnte die Polizei, tut die Polizei aber nicht! Und warum? Um die ach so braven, umweltbewussten Radfahrer nicht zu verärgern, siehe Helmpflicht. Und wenn dann eine Gruppe von 10-12 Fahrern in Dreiereihen von Moritzing nach Terlan fährt, natürlich alle ohne Licht und ohne Rückstrahler, dann sollten die blöden Autofahrer bitte hinterherfahren! Warum baut das Land nicht auch eine MEBO für Rennradfahrer, wenns ihnen auf den Radwegen zu eng und zu langsam ist?
    Und zu den Gesetzen in Italien gibt es nur einen Kommentar, anzi zwei:
    Absurd und existenzzerstörend!

  13. pérvasion avatar

    Heute ist wieder einmal ein Leserbrief in den Dolomiten, wo sich wer beklagt, weil seine Frau eine Strafe bekommen hat, obwohl sie »nur« 3km/h zu schnell gefahren ist. Bei jeder Messung werden Toleranzen eingerechnet, die Frau ist also nicht 3km/h zu schnell gewesen, sondern die Toleranz + 3km/h. Egal wie hoch die Toleranz festgelegt wird, igrendwo wird es immer eine Grenze geben, wo man eben auch mit 1km/h Überschreitung bestraft wird… das sollte endlich in die Köpfe dieser Leute. Außerdem darf — ich wiederhole es — in Italien nur geblitzt werden, wenn vorher ein Schild angebracht wird (»Elektronische Geschwindigkeitsmessung« o.ä.)… von Abzocke kann also keine Rede sein, wohl eher von übermäßigem Garantismus.

  14. Libertè avatar
    Libertè

    Ist denn diese Regelung immer noch in Kraft?

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