Italien ist dabei, sich zumindest ein Stück weit vom nationalstaatlichen Prinzip zu verabschieden. Gestern wurde in der Abgeordnetenkammer ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz verabschiedet (310 Ja, 83 Enthaltungen, 66 Nein), dem allerdings der Senat noch zustimmen muss.
Das neue Gesetz folgt weitgehend dem ius soli (Geburtsortsprinzip). Die italienische Staatsbürgerschaft ist also fortan nicht mehr nur abhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern (Abstammungsprinzip ius sanguinis), sondern auch vom Geburtsort. Menschen, die in Italien geboren wurden bzw. vor dem 12. Lebensjahr nach Italien gekommen und hier ansässig sind, haben automatisch das Recht, die italienische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Während Vertreter von PD und SEL applaudieren und von einem Schritt nach vorne sprechen, schäumen die Rechten und (Post)Faschisten und kündigen an, ein abschaffendes Referendum in die Wege leiten zu wollen.
Mit Ausnahme von ein paar Staaten (Frankreich, Deutschland, Irland, Portugal und UK), wo zusätzlich zum ius sanguinis das ius soli mit Einschränkungen zur Anwendung kommt, herrscht in Europa “Blutrecht” und nicht “Territorialrecht”. Mit der Staatsbürgerschaft sind wesentliche Rechte und Pflichten verbunden. Es ist nicht einzusehen, warum diese Rechte und Pflichten Menschen, die hier geboren wurden und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, vorenthalten bleiben – nur weil ihre Eltern anderer Herkunft sind. Ius soli ist eine längst überfällige Maßnahme, um Gleichberechtigung zwischen den Bewohnern eines Territoriums herzustellen und der nationalen Idee endgültig den Garaus zu machen.
Bleibt zu hoffen, dass weitere europäische Länder dem italienischen Beispiel folgen und sich von antiquierten und nationalistischen Regelungen (wie beispielsweise den österreichischen) verabschieden.
Siehe auch: 01
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