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Färöer entscheiden über Selbstbestimmungsrecht.
Neue Verfassung auf der Zielgeraden

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Südtirol versucht gerade, sich mittels Konvent ein neues Autonomiestatut zu geben — respektive das alte von 1972 zu überarbeiten. Zwar wird darüber diskutiert, ob das Recht auf demokratische Selbstbestimmung in der (rechtlich nicht bindenden) Präambel erwähnt werden soll, doch anschließend wird man sich zunächst mit dem Trentino und dann noch mit dem römischen Parlament darüber verständigen müssen.

Die zu Dänemark gehörenden Färöer-Inseln haben — anders als Südtirol — eine echte Verfassungshoheit, die sie derzeit in Anspruch nehmen. Die unterschiedlichen im dortigen Landesparlament vertretenen Parteien haben sich auf einen Entwurf geeinigt, der im rechtlich verbindlichen Teil auch die Selbstbestimmung (und somit die Möglichkeit der Loslösung von Dänemark) beinhaltet.

Wie der färingische Ministerpräsident Aksel V. Johannesen in einer gestern veröffentlichten Aussendung mitteilte, werden die EinwohnerInnen der Inselgruppe am 25. April 2018 darüber abstimmen, ob sie die neue Verfassung annehmen. Außer dem Recht auf Selbstbestimmung werde sie die grundlegenden Bürgerrechte und -pflichten neu definieren, wozu gehört, dass die Bevölkerung zu jeder Änderung im Verhältnis zwischen Dänemark und Färöer-Inseln direkt befragt werden muss.

Siehe auch: 01 02 03



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