Heute hat der Landeshauptmann seine fast wertlosen Gutachten präsentiert, wonach die fünf Abstimmungsvorlagen des ersten Landesreferendums gegen EU-Recht und Verfassungsnormen verstoßen. Wertlos zum Beispiel, weil sich selbst Verfassungsrichter nicht immer einig sind — und daher eine Entscheidung nicht von Gutachtern vorweggenommen werden kann.
Wertlos, aber nicht kostenlos. Die Privatberatung im Interesse des Landeshauptmanns durfte der Steuerzahler finanzieren. Schon deshalb bleibt es höchste Priorität, den Rahmen der direkten Demokratie auszuweiten und den Selbstbedienungsladen einzuschränken.
Wenn schon Geld für Gutachten ausgegeben wird, hätte man sich vielleicht in Sachen Toponomastik und Wegmarkierungen beraten lassen können. Laut Zeitungsberichten hat die Staatsanwaltschaft gestern Unterlagen beim Land beschlagnahmen lassen, die darüber Auskunft geben. Ist die Rolle des AVS die eines Konzessionsnehmers, wird die Landesregierung in die Pflicht genommen — weil man sich Jahrzehnte Zeit gelassen hat, ein Toponomastikgesetz zu verabschieden. Und das kann teuer werden.
Der Staatsanwaltschaft ist in dieser Sache kein Vorwurf zu machen. Ihre Aufgabe ist es, dem Verdacht eines Gesetzesverstoßes nachzugehen. Blöd nur, dass sie bei Post und Bahn, die zur Zweisprachigkeit verpflichtet wären, oder im Falle der Packungsbeilagen von Medikamenten bei weitem nicht so viel Eifer an den Tag legt. Tolomeis Fälschungen sind eben wichtiger als Zweisprachigkeit in hochsensiblen Bereichen. Ein Schelm, wer Böses denkt…
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