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Autonomiekonvent: Das F100 hat gesprochen.
Eine erste Einschätzung

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Letzten Freitag Bühne frei für das Forum der 100 des Autonomiekonvents. In Anwesenheit von gut der Hälfte der Forumsmitglieder wurde über die Arbeit der zufallsgewählten Vertretung der Normalbürger in diesem Beteiligungsverfahren berichtet. Das ausgiebige Enddokument ist aber kein Produkt des Forums selbst, sondern von acht getrennt abgehaltenen Arbeitsgruppen. Damit ist schon eine der Schwächen der Methode dieser Art von Bürgerbeteiligung benannt. Dieses Forum hat in 14 Monaten nicht die Zeit gefunden, im Plenum ein gemeinschaftliches Enddokument zu diskutieren und zu verabschieden. Das wäre wiederum dem im Landesgesetz zum Autonomiekonvent festgeschriebenen “Konsensprinzip” zuwidergelaufen, das angeblich keine Abstimmungen zulässt. So stehen nicht nur die Einzelergebnisse der acht Gruppen widersprüchlich und ohne Gewichtung nebeneinander, sondern einige Gruppen haben gleich mehrere Vorschläge für ihren Themenbereich formuliert. Wer die Mehrheit, wer die Minderheit vertritt, wird nicht gesagt. Die Aussagen der Arbeitsgruppen überschneiden sich zudem, weil auch inhaltlich kein Abgleich durchgeführt wurde.

So gleicht das ganze Papier eher dem Protokoll eines kollektiven brainstormings, der Mitschrift eines unverbindlichen Bürgerdialogs, als einem Vorschlag für die Reform des Statuts mit entsprechender Begründung. Es erinnert an das “mit Konsensprinzip” erzielte Ergebnis des Bürgerdialogs zur Reform des Direkte-Demokratie-Gesetzes 2014/15: Eine Vielzahl von Aussagen, sehr oft nicht das Statut betreffend, ungewichtet, manchmal in sich widersprüchlich. Weder der K33 noch der Landtag können daraus eine klare Empfehlung entnehmen. Zudem gibt es auch einen zeitlichen Haken: Da der K33 seine Meinungsbildung schon fast abgeschlossen hat, können auch die Delegierten des Forums der 100 im Konvent diesen keinen klaren Auftrag aus dem Dokument in den Konvent einbringen.

Nicht zuletzt wird die Arbeit des Forums der 100 genauso wie jene des Konvents der 33 durch die konkret betriebene Autonomiepolitik unterlaufen und damit zu einem gewissen Grad entwertet. Wenn in derselben Woche die Statutsabänderungen zu den Ladinerrechten vom Parlament verabschiedet werden, sind Konventsvorschläge zu diesem Thema nur mehr Papier. Konsequenterweise reagiert eine der Arbeitsgruppen zur Toponomastik des Forums der 100 nur mehr auf die gescheiterten Palermo-Durchführungsbestimmungen zu diesem Thema: auch nicht der Sinn eines Konvents.

Für die Katz war der hohe Aufwand der 100 Forumsmitglieder doch nicht, denn immerhin haben sich hier hundert Südtiroler ein Jahr lang ernsthaft und vertieft mit der Autonomiereform auseinandergesetzt, einige Arbeitsgruppen sind sogar wesentlich weitergegangen und haben ausführliche Vorschläge für die Landespolitik geliefert. So hat etwa die Arbeitsgruppe 6 zu “Soziales, Gesundheitswesen und Sport” ein umfassendes politisches Programm erstellt, das beim “Grundrecht auf ein existenzwürdiges Leben” (sic) beginnt und bei der Wiederherstellung der Diözesangrenzen von 1964 endet. Dazwischen breitet diese AG ein weitreichendes sozialpolitisches Regierungsprogramm aus, wovon man auch angetan sein kann. Nur: was hat es mit dem Autonomiestatut zu tun?

Andere Gruppen wollen eine lange Reihe von bürgerlichen und sozialen Grundrechten einführen und definieren das Autonomiestatut in wohlklingenden Präambeln in eine “Landesverfassung” um. Wiederum ein Missverständnis ihrer eigenen Aufgabe: Grundrechte einzuführen, die entweder schon in der Staatsverfassung bestehen oder vor keinem Landesverfassungsgericht eingeklagt werden können, ist rechtlich nicht sinnvoll. Die Experten des K33 hätten das klären können, was anscheinend nicht geschehen ist. So gehen viele interessante Vorschläge zum Statut in einem Wust von Forderungen zur Landespolitik oder Politik in staatlicher Kompetenz unter. Manche der Visionen könnten überhaupt nur in einem unabhängigen Staat umgesetzt werden. Sogar die Arbeitsgruppe “Selbstbestimmung” vergisst zum Ende ihrer Ausführungen, irgendeine Bestimmung zum Selbstbestimmungsrecht ins Statut einzuführen, also überhaupt die Forderung nach einer formalen Berücksichtigung dieses Rechts im Statut zu erheben.

Das mag ein anregender Dialog zwischen politisch Interessierten gewesen sein, doch in Sachen Statutsreform — der eigentlichen Kernaufgabe der ganzen Veranstaltung — ist zu stark am Thema vorbeigeschrieben worden. Damit macht man es sowohl dem K33 als auch dem Landtag leicht, dieses “Enddokument” außen vor zu lassen: Es ist in der heutigen Rechtsordnung zum Großteil ganz einfach nicht Gegenstand des Autonomiestatuts.


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Comentârs

7 responses to “Autonomiekonvent: Das F100 hat gesprochen.
Eine erste Einschätzung

  1. Patrick Dejaco avatar
    Patrick Dejaco

    So gleicht das ganze Papier eher dem Protokoll eines kollektiven brainstormings, der Mitschrift eines unverbindlichen Bürgerdialogs, als einem Vorschlag für die Reform des Statuts mit entsprechender Begründung. Es erinnert an das “mit Konsensprinzip” erzielte Ergebnis des Bürgerdialogs zur Reform des Direkte-Demokratie-Gesetzes 2014/15: Eine Vielzahl von Aussagen, sehr oft nicht das Statut betreffend, ungewichtet, manchmal in sich widersprüchlich. Weder der K33 noch der Landtag können daraus eine klare Empfehlung entnehmen.

    Hier liegt ein Missverständnis deinerseits vor. Das F100 hatte nicht die Aufgabe ein neues Autonomiestatut zu schreiben, sondern vielmehr Vorschläge zu erarbeiten. Diese Vorschläge spiegeln eine Vielzahl an Meinungen wider, es wurde aber versucht, diese zu kanalisieren und bei Möglichkeit im Konsens zu formulieren. Thats it.
    Auch sehe ich es nicht für notwendig an, dass wir als Arbeitsgruppe ausformulieren, wie genau das Selbstbestimmungsrecht im Statut verankert werden könnte, wichtiger ist viel mehr, dass die Forderung erhoben wird. Eine der Lehren, die ich aus dem K33 gezogen habe, ist die Tatsache, dass man als Nichtjurist niemals versuchen sollte, die Feinheiten der rechtlichen Formulierung slebst in die Hand zu nehmen. Für mich genügt, dass ein Vorschlag dahingehend vorhanden ist.

  2. @schierhangl avatar
    @schierhangl

    @Thomas Benedikter:
    Das Konsensprinzip (entweder 100% Zustimmung, bei einer Stimme Abweichung ist jede Position eine Minderheitenposition) hat eine Quantifizierung der Ergebnisse, sowohl im F100, als auch im K33 verhindert. Im F100 wurde systemisches Konsensieren als quantitative Methode vorgeschlagen, um zumindest Ablehnung festzustellen. Dieser Vorschlag wurde im Präsidium abgelehnt.
    Der Gesetzgeber hat durch diese Regelung bereits im Vorfeld diese Diskreditierung wie sie auch von Ihnen vorgenommen wird verursacht, wohl aus Angst, dass Selbstbestimmung zu einer Mehrheitsposition werden könnte.
    Dennoch ist es schade, dass die Ergebnisse gewertet werden, ohne eine inhaltliche Auseinandersetzung zu führen. Vor allem das Argument, welche Dinge in das Statut gehören und welche nicht, finde ich ex cathedra, abgeurteilt.

    Was ist das Autonomiestatut?
    Es ist doch nichts anderes als die höchste rechtliche Ebene innerhalb einer staatlich organisierten Gemeinschaft, es ist der Rahmen und das Spielfeld der für die Politik vorgeschlagen wird. Im besten Falle ist es ein Gesellschaftsvertrag, der auch bestimmt, ob die Macht vom “Volk” oder von den “Bürgerinnen” ausgeht, der bestimmt wer der Souverän ist.
    Natürlich gibt es Meinungsvielfalt und verschiedene Positionen, das ist ja gut so.

    Der Konvent ist noch nicht zu Ende. Vielleicht kann in der Öffentlichkeit eine Diskussion darüber beginnen, welche Vorschläge die besten sind und welche Vorschläge realistisch sind. Es kann darüber debattiert werden, welche Dinge in eine Verfassung gehören und welche nicht. Allein die Auseinandersetzung mit diesen Dingen, kann das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in Bevölkerung und Öffentlichkeit stärken.
    Auch die Verankerung eines Landesverfassungsgerichts und einer LAndesverfassung sind doch gerqade für eine Europa der Regionen überlegenswerte Instrumente, wo soll denn das bitte diskutiert werden, wenn nicht angesichts einer Verfassungsreform.
    Auch eine Umbenennung von Landtag in Landesparlament ist eine überlegenswerte Position.

    Es lohnt sich diese Auseinandersetzung zu führen!

    Fazit:
    Feigenblatt oder Erneuerungsimpuls?
    Wenn die Auseinandersetzung mit Vorschlägen für ein neues Statut in der Öffentlichkeit aber nicht gelingt, ist der Konvent nur eine Feigenblattaktion, eine Inszenierung eine Produktion von PApier und wird weiter zu Politikverdrossenheit und Entfremdung von Demokratie beitragen.
    Herr Benediker: Werfen Sie die Flinte nicht vorschnell ins Korn! Sie machen sich zum Mittäter!

  3. @schierhangl avatar
    @schierhangl

    Für alle, die sich am Konvent noch beteiligen möchten, ist auf der Konventsseite eine Fuktion eingerichtet worden!

    Das Enddokument des Forums der 100 ist auf http://www.konvent.bz.it veröffentlicht und kann dort auch auf der Online-Plattform von interessierten Bürgerinnen und Bürgern kommentiert werden. Alle Beiträge auf der Online-Plattform, die bis zum 15. Juni eintreffen, werden vom Konvent der 33 bei der Erstellung seines Abschlussdokuments mit berücksichtigt.
    Hier die Ergebnisse F100:
    http://www.konvent.bz.it/sites/default/files/atoms/files/f100_enddokument-documento_conclusivo_12.05.17_0.pdf

    P.S.: Leider fehlt der Link zur online Plattform

  4. hunter avatar
    hunter

    @thomas

    Das Forum der 100

    Das Forum der 100 berät den Konvent der 33 während der gesamten Arbeitsphase. Es besteht aus 100 Südtiroler Bürgern über 16 Jahren und fungiert als Bindeglied zwischen der Südtiroler Bevölkerung und dem Konvent. Besondere Aufgabe des Forums der 100 ist es, unterschiedliche Interessenslagen in die Diskussion einzubringen und mit dem Konvent einen Meinungsaustausch zu den zentralen Fragen der Reformdiskussion zu pflegen. Dabei wird es besonders die Ergebnisse der offenen Veranstaltungen und der themenzentrierten Diskussionsrunden berücksichtigen. Insgesamt sechs Mal wird das Forum der 100 während der Arbeitsphase zusammentreten.

    aus der Beschreibung auf der Konvent-Webseite.
    Da steht nichts davon, dass es Aufgabe des Forums gewesen wäre, einen konkreten Vorschlag zur Statutsänderung zu erarbeiten. Das ist Aufgabe des Konvents der 33. Wir haben es mit einem mehrstufigen Verfahren zu tun, bei dem von den Open Spaces angefangen, sich über das Forum hin zum Konvent die Forderungen immer mehr konkretisieren.

  5. @schierhangl avatar
    @schierhangl

    #MadeimSpeck oder #europäischer Vormärz #europeanrepublic #EuropaderRegionen

    Bevor man sich im Kleinklein des Paragraphenschreibens verliert, gilt es das eigentliche Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Eine neue Autonomie muß Grundpfeiler, Blaupause und Musterprojekt eines Europas der Regionen werden. Die Bruchlinien in der Gesellschaft gehen nicht mehr durch italienisch-, ladinisch- und deutschsprachachige Menschen. “Krieg” herrscht zwischen denen, die die Gesellschaft restaurieren und schützen wollen und denen die durch einen Schritt nach vorne Offenheit schützen und darin einen Ausweg aus den aktuellen Problemstellungen sehen.

    Das Europa der Regionen könnte für beide Pole eine Lösung darstellen.

    Should we conceive of Europe as a collection of individual states or as a group of distinct cities and regions which are part of a larger whole? Dimitris Ballas, Danny Dorling and Benjamin Hennig present figures from their new ’Social Atlas of Europe’, which provides a new way of illustrating the key social and geographic features across European countries. They argue that by viewing Europe in this way it becomes apparent that most of the real social divides across the continent are within states rather than between them.

    Check out the #SocialAtlasofEurope

    There are benefits to viewing Europe as a collection of cities and regions rather than as a group of nation states

  6. @schierhangl avatar
    @schierhangl

    Ulrike Guerot überzeugt Peter Altmaier von der Notwendigkeit eines europäischen Parlaments, von der Notwendigkeit einer euopäischen Republik. Mehr Europa bedeutet eine Chance für ein Europa der Regionen, ansonsten fallen wir in die Nationalstaaten zurück!

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