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GfbV erhebt schwere Vorwürfe gegen Spanien.

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Katalonien-Referendum: Regierung setzt Gewalt ein
Polizeistaat Spanien? Mit der Guardia Civil gegen das Referendum

Bozen, Göttingen, 2. Oktober 2017

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Spaniens Regierung
vorgeworfen, mit polizeistaatlichen Methoden gegen abstimmungswillige Katalanen vorgegangen zu sein, in dem sie gestern die Militärpolizei “Guardia Civil” in Katalonien ausrücken ließ. “Der übertrieben harte Einsatz der Sicherheitskräfte ist einer Demokratie unwürdig und auch keine gute Werbung für ein Verbleiben Kataloniens in Spanien”, erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Montag. “Die Gewalt ging von den Uniformierten aus.”

Ältere Katalanen erinnern sich noch an die “Guardia Civil” der Franco-Ära als das Repressionsinstrument des faschistischen Staates. Die “Guardia Civil” war auch wegen ihrer Folterungen gefürchtet. Für die Gewalt gestern war ausschließlich die dialogverweigernde konservative Regierung verantwortlich. Deren Geschichte hängt eng mit der “Guardia Civil” zusammen. Es waren Anhänger des Franco-Regimes, die die spanische Volkspartei PP gegründet haben.

Die Regierung bezeichnete das Referendum als Farce, weil es nicht
ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Um die Wahl zu blockieren, setzte die Regierung Militärpolizisten ein, beschlagnahmte Wahlzettel sowie Urnen und ließ Wahllokale schließen. Vorausgegangen war ein jahrlanger autonomiepolitischer Stillstand, den hauptsächlich die konservative PP und ihre Vertreter im Verfassungsgericht herbeiführten. Nicht von ungefähr fordern die autonomen Gemeinschaften der Katalanen und der Basken eine Vertretung im Verfassungsgericht.

1979 beteiligten sich 59 Prozent der Katalanen am Referendum zum
Autonomiestatut für Katalonien. Das Votum war mehrheitlich dafür. 2006 gingen nur 49 Prozent (die Mehrheit stimmte dafür) der Bürger Kataloniens zum Referendum für ein neues Autonomiestatut. Auf Druck der PP kassierten die Verfassungsrichter das neue Statut. 2014 wiesen dieselben Richter in einem Urteilsspruch aber auch darauf hin, dass das von Basken und Katalanen geforderte “Recht zu entscheiden” zulässig sei, wenn es verfassungsmäßig begleitet werde. Notwendig sei dafür der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der Zentralregierung und der autonomen Gemeinschaft. Beides fand nicht statt.

Siehe auch: 01 02 03



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