Autorinnen und Gastbeiträge →

Notaufnahme: Kostenbeteiligung angefochten.

Autor:a

ai

In der Ministerratssitzung vom 26. September (Nr. 5) hat die rotgelbe römische Zentralregierung wieder einmal die Anfechtung eines Südtiroler Landesgesetzes beschlossen. Konkret geht es um den Nachtraghaushalt (L.G. Nr. 6/2019) und dort um die Bestimmung (Art. 9), die die Erhebung von Gebühren für die »unangemessene Inanspruchnahme der Dienste der Notaufnahme in den Krankenhäusern« gestattet hätte.

Um die Notaufnahmen zu entlasten, hatte die Landesregierung geplant, unnötige Leistungen in Rechnung zu stellen — nicht bevor die Patientinnen vor die Wahl gestellt worden wären, sich stattdessen an ihre Hausärztin zu wenden.

Dem macht Rom nun wieder einmal einen Strich durch die Rechnung, denn selbst dafür sollen wir nicht zuständig sein. Die »Koordinierung der öffentlichen Finanzen zwecks Einschränkung der Gesundheitsausgaben« sowie die Mindeststandards im Gesundheitsbereich seien — was sonst? — Sache des Zentralstaats.

Grandiose Autonomie.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 || 01



Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL