Die katalanische Generalitat hat — auch dafür ist sie (anders als Südtirol) zuständig — den politischen Gefangenen schon vor einiger Zeit die vom Gesetz vorgesehenen Hafterleichterungen gewährt. Die ehemalige Präsidentin des katalanischen Parlaments, Carme Forcadell, konnte so ihre kranke Mutter pflegen, andere verließen das Gefängnis, um tagsüber einer Arbeit nachzugehen. Dagegen lief die Staatsanwaltschaft von Anfang an Sturm. Sie vertritt die Auffassung, dass die Verurteilten zuerst von ihren politischen Forderungen nach staatlicher Unabhängigkeit abrücken und/oder gar Schulungen unterzogen werden sollen, um möglichst sicherzustellen, dass sie sich in Zukunft an die Gesetze hielten. Vor einem halben Dutzend Richterinnen in Katalonien blitzte die Staatsanwaltschaft mit diesem Begehren ab, da es der »ideologischen Freiheit« widerspreche. Doch nun schloss sich das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) der Auffassung der Staatsanwältinnen grundsätzlich an.
Vermutlich werden auf dieser Grundlage zunächst Carme Forcadell und dann all die anderen in den Regelvollzug zurückkehren, bis sie einer Umerziehung unterzogen wurden.
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