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UNO gegen Unterdrückung der Unabhängigkeitsbewegung.
Katalonien

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Die Generalsekretärin von ERC, Marta Rovira, die sich seit 2018 im Schweizer Exil befindet, machte eine gemeinsame Stellungnahme

  • des UN-Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Clement Nyaletsossi Voule;
  • der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen;
  • der UN-Sondernerichterstatterin für Förderung und Schutz des Rechts auf Freiheit der Meinung und des Ausdrucks, Irene Khan;
  • der UN-Sonderberichterstatterin zur Unabhängigkeit von Richterinnen und Staatsanwältinnen, Margaret Satterthwaite;
  • der UN-Sonderberichterstatterin zu Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Terrorbekämpfung, Fionnuala Ní Aoláin

öffentlich, in der sie sich gemeinsam über die willkürliche Haft, die gerichtliche und politische Verfolgung und die Einschüchterungen zutiefst besorgt zeigen, denen die ERC-Politikerinnen Oriol Junqueras, Marta Rovira, Raül Romeva, Josep Maria Jové, Lluís Salvadó, Roger Torrent, Jordi Solé und Pol Serena in Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum von 2017 mutmaßlich ausgesetzt waren und sind.

Es sei eine Pflicht des Staates, so die Berichterstatterinnen und die Arbeitsgruppe, für alle Menschen zu gewährleisten, dass sie ohne Angst friedlich ihre Meinung kundtun und das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen können, und zwar auch dann, wenn es um Personen geht, die minoritäre oder dissidente Überzeugungen vertreten. Die Gesetzgebung müsse hinreichend präzise verfasst sein, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass zivilgesellschaftliche Akteure, Oppositionelle, Journalistinnen und Akademikerinnen aus politischen oder anderen unzulässigen Gründen verfolgt werden können. Insbesondere seien Gesetze, die sich auf die nationale Sicherheit oder die politische und gesellschaftliche Stabilität beziehen und die auf die Abwehr von Gefahren für das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche System abzielen, mit dem Rechtsstaat unvereinbar, wenn sie die legitimen Meinungen und Äußerungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Menschenrechtsaktivistinnen, Journalistinnen, Bloggerinnen und Oppositionellen kriminalisieren.

Für besonders besorgniserregend halten die Verfasserinnen insbesondere die mutmaßliche Spionage und das Angebot von Hafterleichterungen bei Verzicht auf Grundrechte oder auf die eigenen politischen Überzeugungen, aber auch die Polizeigewalt in Zusammenhang mit dem Referendum vom 1. Oktober 2017 und mit den darauffolgenden Kundgebungen.

In diesem Zusammenhang fordern die Absenderinnen die spanische Regierung dringend auf, zusätzliche Informationen vorzulegen und das Vorgehen des Staates zu rechtfertigen.

Dass die Stellungnahme ausschließlich die oben genannten Politikerinnen berücksichtigt, ist darauf zurückzuführen, dass sich das Verfahren auf eine Eingabe von ERC bezieht.

Siehe auch: 01 02 03 || 01



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