Einem Bekannten, der Leistungen für die vorbildlich drei- bis viersprachige Uni Bozen erbracht hat, wurde folgender Leitfaden zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung zugeschickt:
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Er besteht aus zwei Seiten, wovon die erste mit Sicherheit auf Italienisch verfasst ist, während sich in die zweite auch einige deutsche Wörter geschlichen zu haben scheinen.
Außer dem dreisprachigen Briefkopf, dessen ladinischer Teil leider etwas abgeschnitten wurde, ist auf Seite 1 kein einziges deutsches oder gar ladinisches Wort zu lesen.
Auf Seite 2 hingegen, die wohl die (gesetzlich vorgeschriebene) deutsche Fassung darstellen soll, habe ich — ohne Briefkopf — 73 Wörter in deutscher und 54 Wörter in italienischer Sprache gezählt. Für zweisprachige Lyrik wäre das ein passendes Verhältnis, für die amtliche deutsche Version eines offiziellen Leitfadens ist es aber etwas mager.
Im Grunde ist mit einer solchen »Übersetzung« wohl niemandem gedient.
Dass der Plural von »Link« mit einem sogenannten Deppenapostroph gebildet wurde, rundet das Erlebnis zum Schluss noch ab.
Siehe auch: 01
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03
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06
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