Ende Mai hat die Staatsanwaltschaft Bozen Anklage gegen den Präsidenten der Liftgesellschaft am Rittner Horn, S. W., erhoben. Bei einem Rodelunfall auf einer schwarzen Piste waren im Jänner 2019 eine 38-jährige Frau und ihre 8-jährige Tochter ums Leben gekommen. Piktogramme wiesen auf ein Rodelverbot auf der entsprechenden Piste hin, der Hinweis »rodeln verboten« stand aber nur auf Deutsch auf dem Schild — und genau deshalb wird W. nun fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Wir haben es in Südtirol tagein tagaus mit tausenden einsprachigen Gefahrenhinweisen zu tun, von den Angaben zu Allergenen auf Produktetiketten über Sicherheitshinweise auf gefährlichen Chemikalien und Giften bis hin zu illegal einsprachigen Packungsbeilagen von Medikamenten. In den meisten Fällen gibt es da auch keine eindeutigen Piktogramme, die die Gefahren erklären.
Trotzdem ist mir nicht bekannt, dass jemals gegen irgendwen wegen eines einsprachigen Hinweises ermittelt oder gar Anklage erhoben wurde. Mag das vielleicht damit zusammenhängen, dass wohl 99% der unübersetzten Gefahrenhinweise, mit denen wir es täglich zu tun haben, einsprachig italienisch sind?
Ich würde ja gern an einen Zufall glauben, doch leider scheint es auch in diesem Fall nur darum zu gehen, dass die falsche Sprache gefehlt hat — und nicht, dass der Hinweis einsprachig war.
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