Mail vom 18.01.2009 an die Acquarena GmbH:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider muss ich in regelmäßigen Abständen feststellen, dass in der Acquarena immer wieder Bademeister beschäftigt werden, die nicht beider Landessprachen mächtig sind. Dies ist nicht nur eine Verletzung der einschlägigen Sprachbestimmungen (D.P.R. 574/1988), sondern stellt gleichzeitig eine unmittelbare Gefährdung der Badegäste dar, die in Notsituationen unter Umständen nicht mit dem diensthabenden Bademeister kommunizieren können. Dabei wiegt besonders schwer, dass im Falle einer Rettung wenige Sekunden den Ausschlag über Leben und Tod geben können, und dass selbst zweisprachige Badegäste im aufgeregten oder im Schockzustand ggf. nicht fähig sind, sich in der Zweitsprache auszudrücken.
Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.
Antwort vom 19.01.2009:
Ich bedanke mich für die an die acquarena gerichtete Beschwerde zur mangelhaften Zweisprachigkeit unserer Bademeister und versichere Ihnen, dass wir bestrebt sind in unseren Dienstleistungsbereiche Mitarbeiter zu engagieren, die beider Landessprachen mächtig sind. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Arbeit als Bademeister innerhalb der acquarena sind natürlich die dazu gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen und Ausbildungen und gleichermaßen die Sprach- und Verständigungssicherheit mit unseren Gästen.
Der Bademeisterdienst wird seit Bestehen der Anlage über eine beauftragte, spezialisierte Genossenschaft ausgeführt; diese wird von uns als Auftraggeber stets auf die Wichtigkeit der zugeteilten Aufgaben hingewiesen die im wesentlichen auf die Sicherung der Wasserbereiche und Ordnung wie Hygiene im Bad besteht – auch spielen die Sprachkenntnisse eine wichtige Rolle und die Anforderung die verschiedenen Schichten mit beider Sprachen mächtigen Bademeistern zu planen. Da die acquarena, wie Ihnen sicher bekannt ist, mit einem starken Zustrom von Gästen aus den norditalienischen Nachbarprovinzen arbeitet ist uns gleichermaßen zu den Deutschkenntnissen natürlich auch die Kenntnis der italienischen Sprache von großer Bedeutung.
Gerne werde ich Ihren Hinweis auch an den Dienstverantwortlichen des Bademeisterdienstes weiterleiten und ihn bei seiner Planung um die Berücksichtigung dieser sinnvollen Anforderungen bitten. Impulse und Anregungen unserer Gäste führen dazu, dass wir stets an der Qualität der Anlage und der Dienstleistungen arbeiten und diese verbessern und ausbauen. Für Ihre Anregungen und Impulse bedanke ich mich herzlich und versichere Ihnen die Weiterleitung an die Bademeisterorganisation. Wir hoffen Sie bald wieder in der acquarena begrüßen zu dürfen und verbleibe für jede weitere Anregung bzw. Information zu Ihrer vollsten Verfügung.
Stefano Cicalò
Acquarena GmbH
Die Beherrschung der deutschen und der italienischen Sprache ist eine gesetzlich verankerte Voraussetzung, die rein gar nichts mit dem Zustrom aus anderen Regionen gleich welcher Sprache zu tun hat. Es ist ein Recht der Südtirolerinnen, im Umgang mit öffentlichen Institutionen und Dienstleistern die Muttersprache zu benutzen. Dass Mehrsprachigkeit bei uns immer öfter zuerst mit dem Tourismus in Verbindung gebracht wird, ist ein Missverständnis, dem vor allem das Ladinische zum Opfer fällt. Es gibt nämlich kaum ladinische Gäste. Außerdem führt diese Einstellung zu einem schlampigen Umgang mit den Bürgerinnen. Meine Beschwerde beinhaltet keine “sinnvollen Anforderungen” sondern einen klaren Verweis auf eine Vorschrift, was der freundliche Herr gar nicht verstanden zu haben scheint.
Siehe auch: 01
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