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Integration im Sinne des Nationalstaats.

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In der Info – Informationsschrift für Kindergarten und Schule in Südtirol, April 2013, herausgegeben vom Deutschen Bildungsressort, findet sich auf Seite 9 folgende Mitteilung:

Italienischtest für Ausländer – Schulämter bieten Hilfestellung.

Ausländerinnen und Ausländer, die in Italien um eine längere Aufenthaltsgenehmigung ansuchen, müssen Kenntnisse der italienischen Sprache nachweisen. Um Hilfestellung zu leisten, ist nun auch das Land Südtirol tätig geworden und bietet am Italienischen und am Deutschen Schulamt einen Informationsdienst an. Der verpflichtende Italienischtest für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die um längere Aufenthaltsgenehmigungen ansuchen, wurde italienweit mit dem Einheitstext 286/98 eingeführt. Die Bestimmung wurde mit Ministerialverordnung umgesetzt und trat am 4. Juni 2010 in Kraft. Bei dem Test müssen die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, dass sie kurze italienische Texte – sowohl gesprochene als auch geschriebene – verstehen können, und dass sie fähig sind, auf Italienisch zu schreiben. Nur wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen, kann ihnen auch die Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.

Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird ein weiterer Meilenstein gesetzt um Italienisch, die Sprache des Nationalstaates, in Südtirol als die lingua franca zu etablieren. Besonders die Fähigkeit zur erfolgreichen Integration von Immigrantinnen wird zu einem der Schlüsselbereiche einer jeden Gesellschaft werden. Wie bekannt, hat sich der Nationalstaat geweigert die Sprachen Deutsch und Italienisch in diesem Bereich gleichzustellen, entweder dadurch, dass für Südtirol sowohl Deutsch als auch Italienischkenntnisse erforderlich sind bzw. nur Kenntnisse einer der beiden Sprachen ausreichen. Ob sich unsere Mehrheitspartei hier auch mit entsprechendem Einsatz für eine Lösung in diesem Sinne stark gemacht hat, mag bezweifelt werden. Im anscheinend so bahnbrechenden Abkommen zwischen SVP und PD sucht man eine Lösung für diesem wichtigen Bereich vergeblich. Auch ist nicht bekannt, dass sich Parteien, die sich sonst verbal immer für die Mehrsprachigkeit stark machen, etwas zur Beseitigung dieser für Südtirol diskriminierenden Sprachregelung unternommen hätten.

Der Zentralstaat hat seine ablehnende Haltung zur Gleichstellung der Sprachen dadurch begründet, dass es bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen gleicher Bedingungen für das gesamte Staatsgebiet bedürfe. Mit dem Art. 6 der italienischen Verfassung (“Die Republik schützt mit besonderen Bestimmungen die sprachlichen Minderheiten”) ließen sich Ausnahmebestimmungen für Südtirol, auch in diesem Bereich, durchaus begründen. Nicht nur Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit scheinen hier weit auseinanderzuklaffen, sondern selbst die Glaubwürdigkeit des Nationalstaates insgesamt, aktiv etwas zum wirklichen Schutz von Minderheiten zu unternehmen, kann zum wiederholten Male in Frage gestellt werden.

Die Mehrheitspartei SVP auf der anderen Seite scheint sich schon längst weit vom Selbstverständnis und Verhandlungsprinzip einen Silvius Magnago entfernt zu haben von dem folgendes Zitat überliefert wird: “Sollte es sich herausstellen, dass die Südtiroler zum Überleben in ihrem angestammten Kulturraum einen Hubschrauber brauchen”, so Alt-Landeshauptmann Silvius Magnago, der “Vater” der Südtirol- Autonomie, “dann hat der italienische Staat jedem Südtiroler einen Hubschrauber zur Verfügung zu stellen”. Für diese Forderung, die Magnago vor gut 30 Jahren stellte und die er immer wieder mit der ihm eigenen Hartnäckigkeit vortrug, stieß er einerseits auf Unverständnis, andererseits machte er aber mit dem übertriebenen Gleichnis deutlich, dass Sprachminderheiten mit ganz eigenen und gezielten Maßnahmen zu schützen sind und dass für diesen Schutz keine Grenzen “nach oben” gesetzt sind. Zudem wollte Magnago damit bildlich darlegen, dass man von vornherein nie wissen könne, was Sprachminderheiten im Laufe der Zeit zum Überleben brauchen.

Drei Jahre nach dem Tode des Vaters der Südtirol-Autonomie zeigt sich die SVP im Zukunftsbereich Integration nicht nur zahnlos gegenüber Rom, sondern scheint auch sonst über kein Konzept zu verfügen, diesen Bereich im Rahmen der Zuständigkeiten im Sinne eines modernen Minderheitenschutzes auszugestalten.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07



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