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Neuer Steuerwahnsinn.

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Soeben erfahre ich von meinem Steuerberater, dass sich in Italien — einmal mehr — etwas in Sachen Steuergesetzgebung geändert hat, und zwar wie gewohnt nicht zum Vorteil des Steuerzahlers. Obwohl Premier Renzi eigentlich auch angetreten war, um das Steuersystem radikal zu vereinfachen, trägt ein Dekret mit seinem Namen (das sogenannte »Renzi-Dekret«) zu weiterer Verwirrung bei. Bislang konnte ich die Steuerformblätter F24 problemlos über meine Bank oder das Homebanking begleichen, doch seit dem ersten Oktober ist das nur noch bedingt möglich:

  • F24 mit Summe null (0,00 Euro) können nur noch über Entratel bzw. Fisconline eingegeben werden. Hierfür muss man ein registriertes Subjekt sein, was in der Regel nur auf Steuerberater zutrifft. Auf Deutsch sind diese Dienste sowieso nicht verfügbar, Anmerkung am Rande.
  • F24, die Kompensierungen von Steuerguthaben beinhalten, können ab sofort nur noch über Entratel/Fisconline bzw. Home Banking beglichen werden, nicht mehr jedoch bei der Bank.
  • Ab einem Gesamtbetrag von über 1.000,- Euro  können auch Private (also Personen ohne UID bzw. MwSt.-Nr.) fortan ihr F24 nicht mehr bei der Bank begleichen.
  • Alle anderen F24 können auch weiterhin via Entratel/Fisconline, Homebanking und über die Bank eingezahlt werden.

Es gibt aber laut Steuerberater natürlich Workarounds:

  • Nullsummen-F24 lassen sich häufig dadurch vermeiden, dass man freiwillig darauf verzichtet, Steuerschulden ganz zu kompensieren. Man zahlt dann dem Fiskus einen kleinen Betrag, obschon man ihn eigentlich wegkompensieren könnte. Damit spart man sich die Verpflichtung zu Entratel/Fisconline.
  • Statt eines F24 mit einer Gesamtsumme von über 1.000,- Euro kann man auch mehrere F24 mit einer geringeren Gesamtsumme generieren und somit trotzdem weiterhin auch über die Bankfiliale abwickeln.

Alles in allem wie üblich nichts als nicht nachvollziehbare Schikane — Steuerwahnsinn eben, der mit Sicherheit zur weiteren Attraktivität des Standorts Südtirol beiträgt.

Siehe auch: 01 02 03 04



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Comentârs

13 responses to “Neuer Steuerwahnsinn.”

  1. Christoph Moar avatar
    Christoph Moar

    Boh. Mein Wirtschaftsberater hat das mir gegenüber viel harmloser formuliert. Es stimmt, F24 mit Nullsummen reicht der Wirtschaftsberater (oder derjenige, der deine Steuererklärung in deinem Namen ausfüllt) ab sofort direkt ein. Das ist eigentlich eine Vereinfachung und keine Verschlimmerung für dich: du musst nicht mehr mit einem F24 mit Nullbetrag zu Bank laufen (Erinnerung: viele laufen wirklich noch physisch hin, nicht jeder nutzt Homebanking).

    F24 mit Beträgen *beliebiger Höhe* kannst du weiterhin über dein *Homebanking* einreichen und *digital* überweisen, egal, ob du Partita IVA oder Privatperson bist.

    F24 mit *Papierbeleg*, wo du in einer beliebigen Bank gehst und einzahlst (nicht mal notwendigerweise deine Hausbank) sind für Private (ohne Partita IVA) nicht mehr gestattet, wenn über 1000 eur. Geht eigentlich klar, der Gedanke ist immer derselbe: kein Bargeld über 1000 eur, nichtmal um den Staat damit zu zahlen. :)

    Beträge über 1000 eur kannst du ebenfalls *in Papierbeleg* einreichen, wenn der Aussteller eine Behörde (Agenzia delle Entrate, Gemeinde etc.) ist.

    Zumindest laut meinem Wirtschaftsberater. Papierbeleg-F24 habe ich sowieso schon seit Jahren keine mehr gehabt, und ob ich den Nullsummen-F24 eintippe oder mein Wirtschaftsberater das für mich macht… der muss das Ding ja eh für mich ausrechnen. Ich weiss nicht, werde schon was falsch verstanden haben.

    1. pérvasion avatar

      Ähm… und worin genau — außer in der Bewertung — unterscheiden sich meine Ausführungen von deinen? Der Steuerberater konnte das Nullsummenformular auch vorher schon für dich eingeben, jetzt muss er es aber. Das heißt, man ist in jedem Fall auf einen Steuerberater angewiesen. Und ähnlich verhält es sich auch mit den F24 über 1.000,- Euro, da man sie vorher schon über Homebanking eingeben konnte, während man jetzt dazu verpflichtet ist. Das mit den Beträgen über 1.000,- Euro stimmt nicht ganz, wie von dir beschrieben, denn vor dieser Neuregelung konnte ich wenigstens zu meiner Hausbank gehen, die den Betrag (auch über 1.000,- Euro) dann ja direkt von meinem Konto abbuchen konnte. Mag schon sein, dass es dazu vielleicht formell abgehoben werden musste, doch es verließ die Bank nicht und war demnach auch nur formell ein Bargeldverkehr. Zudem ist es unter Angabe von Gründen nach wie vor möglich, Barbeträge über 1.000,- Euro abzuheben. Warum dies für Steuerzahlungen verboten wird, verstehe ich nicht und ist sicherlich keine Vereinfachung.

      1. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Vielleicht hats du Recht darun, dass unsere Darstellungen sich doch nur in der Bewertung unterscheiden, die du mit “neuer Steuerwahnsinn” definierst. (Wenngleich, sorry, mit deinem

        Ab einem Gesamtbetrag von über 1.000,- Euro können auch Private (also Personen ohne UID bzw. MwSt.-Nr.) fortan ihr F24 nicht mehr bei der Bank begleichen.

        hatte ich das so gelesen, als dürfte keiner mehr F24 bei der Bank begleichen. Meine Formulierung ist da doch etwas differenzierter.)

        Aber nach allem, was du jetzt in Antwort auf meine Rückmeldung geschrieben hast, dass wir also tatsächlich das beide gleich verstanden haben, verstehe ich das noch weniger, wieso das ein Wahnsinn ist.

        Das heißt, man ist in jedem Fall auf einen Steuerberater angewiesen.”

        Ich schrieb ja auch “Steuerberater oder der, der für dich eine Steuererklärung macht”. Wenn du also einen F24 vor dir hast, hast du aller Wahrscheinlichkeit nach einen UNICO ausgefüllt. Den kannst du ohne intermediario doch sowieso nicht erstellen, oder? Warum ist das dann eine Verschlechterung, wenn dieser Intermediario jetzt den Nullsummenf24 gleich einreicht? Früher druckte er mir einen Nullsummenzettel in die Hand und ich musste zur Bank laufen (jaja, ich nicht, aber andere). Jetzt erledigt er das halt. Was daran “Steuerwahnsinn” ist hat sich mir halt nicht erschlossen, ich hab das als Vereinfachung gesehen. Schwamm drüber, sieht wohl jeder anders.

        Nicht, dass mir die Steuerformalitäten in Italien gefallen würden, da stimme ich in jeder Klage laut und deutlich mit ein.

      2. pérvasion avatar

        Wenn du also einen F24 vor dir hast, hast du aller Wahrscheinlichkeit nach einen UNICO ausgefüllt. Den kannst du ohne intermediario doch sowieso nicht erstellen, oder?

        Ich als Selbständiger zahle u. a. auch meine USt. dreimonatlich via F24. Wenn ich da auf null kompensiere, was schon geschehen ist, kann ich das F24 nicht mehr selbst (via Homebanking) eingeben. Wo ist da bitte die Logik?

      3. G. P. avatar
        G. P.

        Und noch etwas wird hier vergessen. Der Steuerberater wird sich den Service, das F24 über Entratel zu verschicken, bezahlen lassen.

      4. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Meiner verlangt nichts für diesen Service. Ob er mir den F24 ausdruckt oder mit Entratel verschickt, geht aus seiner Software wohl automatisch und ist in den Buchhaltungs- und Bilanzierungskosten des ganzen Jahres locker abgedeckt. Aber geschenkt, ich verstehe anhand des Beispiels von Simon, dass es bei Selbständigen wohl anders läuft. Auch die Nullsummenverrechnung von Mwst-Schuld kannte ich aus der Praxis nicht, sehe aber ein dass es sie geben kann. Ich dachte bei Nullsummen-F24 eher an die 1x im Jahr F24-mit-Steuergutschrift Verrechnung.

      5. pérvasion avatar

        Lustig (ich weiß nicht, wie ich es sonst nennen soll) ist ja, dass F24 unter 1.000,- Euro, die eine Kompensierung enthalten, (zumindest von Privaten) fortan auch nicht mehr am Bankschalter eingezahlt werden dürfen. Via Homebanking schon, es sei denn natürlich es wird auf null kompensiert.

      6. G. P. avatar
        G. P.

        Das ist in der Tat lustig … oder auch nicht. In jedem Fall muss immer alles kompliziert sein mit x Ausnahmen und Sonderregelungen.
        In der Art: Wenn du 10 Äpfel kaufst, musst du auch zwei Birnen dazu kaufen. Wenn von den 10 Äpfeln mindestens eineinhalb Stück faul sind, darfst du eine Birne wieder zurückgeben. Bezahlt werden darf nur in Münzen, außer du erwirbst zu den Äpfeln und Birnen noch eine dritte Obstsorte dazu. Diese muss aber mindestens 15 % des gesamten Warenwertes ausmachen … … … …

      7. Harald Knoflach avatar
        Harald Knoflach

        @ G.P.
        super! danke für den lacher.

  2. G. P. avatar
    G. P.

    Und es kommt noch dicker mit den Änderungen im Steuerwesen. Nur eine von vielen (!) bevorstehenden: Öffentliche Körperschaften müssen – sofern es die EU erlaubt, Antrag läuft gerade – in Zukunft die MwSt. nicht mehr an ihren Lieferanten/Dienstleister bezahlen, sondern direkt an den Staat überweisen. Sie zahlen an den Lieferanten/Dienstleister nur mehr den Gesamtbetrag der Rechnung abzüglich der MwSt. Probleme gibt es damit zwei: 1. die technische Abwicklung, da sind wieder einmal die Programmierer gefragt. 2. Den Lieferanten/Dienstleistern wird viel Geld entzogen, weil gar einige dann am Monatsende ein MwSt.-Guthaben aufweisen, für das sie zwar die Rückerstattung beantragen können (Bürokratieaufwand!), das Geld aber erst nach Monaten zurück erhalten werden.

    1. Christoph Moar avatar
      Christoph Moar

      Für Unternehmer, die mehr als 50% Umsatz mit den Privaten machen, ist diese neue Regelung doch ziemlich Liquiditätsschonend: Brauche ich endlich nicht dem Staat die Mwst vorstrecken. Es passiert regelmäßig, dass ich der Öffentlichen Hand eine Rechnung ausstelle, im Folgemonat damit dem Staat bereits die (noch nicht kassierte!) IVA zahlen muss. Das Geld vom Kunden (Öffentliche Hand) sehe ich dann so ungefähr 6 Monate später (bei den Privaten: 2-3 Monate), solange habe ich mit meiner Liquidität ausgeholfen.

      Das ist morgen nicht mehr so: die ausgestellte IVA an die Behörden brauche ich gar nicht mehr zu kassieren, und ich muss sich damit auch gar nicht mehr dem Staat aus meiner Liquidität vorstrecken. Super Sache, eigentlich?

      Falls ich Mwst-Guthaben entwickeln sollte (weil ich mehr Einkaufe als Verkaufe, was bei Dienstleistern nie der Fall ist) kann ich dieses Guthaben aber sofort, noch im gleichen Monat, mit der IVA-Schuld der Privaten gegenrechnen. Ist doch perfekt, endlich, eine riesen Entlastung für die Unternehmer!

      (Für die Unternehmen, die ausschliesslich Umsatz mit der Öffentlichen Hand machen, fällt die Möglichkeit der sofortigen Gegenrechnung mit der IVA der Privaten flach, sie können theoretisch MWST-Guthaben entwickeln. Dafür müssen aber auch sie nichts mehr vorstrecken.)

  3. pérvasion avatar

    Etwas off topic, aber der Fatto Quotidiano schreibt bezüglich Renzis neuem Stabilitätsgesetz:

    per tutto il 2014 sono state ripristinate retroattivamente le aliquote Irap che il decreto Irpef dello scorso aprile aveva ridotto del 10 per cento. Così le imprese industriali e commerciali la vedranno tornare dal 3,5 al 3,9%, le banche dal 4,2 al 4,65%, le assicurazioni dal 5,3 al 5,9 per cento, le società  concessionarie dal 3,8 al 4,2%. L’ennesima violazione dello Statuto del contribuente che non ammette norme fiscali valide ”per il passato”.

    Es werden also mal wieder rückwirkend (!) Steuern erhöht, und das im Widerspruch zur Charta des Steuerzahlers. Das ist dann wohl der völlig neue, »junge« Politikstil!?

    1. G.P. avatar
      G.P.

      Dafür wurde vor ein paar Tagen die geplante Mehrwertsteuererhöhung neu geplant (zum wievielten Male eigentlich?):
      – 2018 steigt der ermäßigte MwSt.-Satz von 10 % “nur” um 1,5 % (nicht wie geplant um 3 %) auf 11,5 %.
      – 2019 steigt der ermäßigte MwSt.-Satz von 11,5 % auf 12 %.
      – 2020 steigt der ermäßigte MwSt.-Satz dann von 12 % auf 13%.
      – 2018 steigt der normale MwSt.-Satz von 22 % wie geplant auf 25 %.
      – 2019 steigt der normale MwSt.-Satz von 25 % “nur” um 0,4 % (nicht wie geplant um 0,9 %) auf 25,4 %.
      – 2020 kehrt der normale MwSt.-Satz von 25,4 % wieder auf 25 % zurück.
      Es geht doch nichts über eine gute und langfristige Planung … :-)

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