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Franceschinis Erfahrung mit Alibideutsch.

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Schon lange bemängeln wir die Qualität der deutschen Sprache im amtlichen Gebrauch, wobei ich bei schlechten, kaum verständlichen Übersetzungen von »Alibideutsch« spreche: Um nicht allzu offensichtlich gegen die Zweisprachigkeitspflicht zu verstoßen, wird häufig irgendetwas hingeklatscht, was vage an die deutsche Sprache erinnert.

Heute hat auch Journalist Christoph Franceschini in einem auf Salto erschienenen Artikel auf einen solchen Fall hingewiesen.

Er zitiert aus einem »Übertretungsprotokoll«, das seinem Sohn von der Gemeinde Bozen geschickt wurde. Dort stehe unter anderem:

Es ist verboten di eigenen Bedürfnisse ausserhalb der dafür vorgesehenen Orte zu verrichten.

und

Laut Art. 18 des Gesetzes Nr. 689 vom 24.11.1981 kann sich der Betroffene innerhalb von 30 Tagen ab der Zustellung des Übertretungsprotokolls beim Bürgermeister del Gemeinde Bozen vorlegen oder je nach Zuständigkeit von verlangen angehört zu werden.

Unterstreichungen von mir.

Hoffentlich hält das Engagement für gutes Deutsch etwas länger, als die Aufregung über eine als zu hoch empfundene Buße wegen unbotmäßigen Urinierens.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12



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Comentârs

4 responses to “Franceschinis Erfahrung mit Alibideutsch.”

  1. Hartmuth Staffler avatar
    Hartmuth Staffler

    Ich hatte vor kurzem (wieder einmal) mit den Carabinieri in Brixen zu tun, die mir frei heraus erklärten, dass sie die Zweisprachigkeitspflicht einen feuchten Dreck interessiere. Da weiß man mindestens, wie man dran ist, und muss sich nicht über ein paar Rechtschreibfehler ärgern.

    1. niwo avatar
      niwo

      Aber es gibt ja immer noch genügend Leute, die dem Wunsch nach Landespolizei ablehnend gegenüberstehen.

  2. succus avatar
    succus

    Wäre nicht sein Sohn betroffen, dann wäre die Reaktion sicherlich “Haben wir nicht andere Probleme?” bezüglich der Rechtschreibfehler gewesen.

    1. RoMo avatar
      RoMo

      so ist es

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