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1. Oktober 2017: Polizeigewalt vor der UNO.

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ai

Bald zwei Jahre nach dem 1. Oktober 2017 will der Verein Democràcia i Justícia per Catalunya zwei Sammelklagen bei vier unabhängigen Berichterstatterinnen der Vereinten Nationen (UNO) vorbringen. Dies berichtet das katalanische Nachrichtenportal Vilaweb. Es gehe vorerst um rund 50 Opfer der brutalen Polizeiübergriffe beim damaligen Unabhängigkeitsreferendum, deren Fälle auch vor katalanischen Gerichten verhandelt werden. Wie Democràcia i Justícia bekanntgab, hatte die UNO selbst die Einreichung detaillierter Sammelklagen empfohlen.

Nach ihrer Hinterlegung werde der spanische Staat von der UNO um eine Gegendarstellung gebeten. Anschließend würden die Berichterstatterinnen die Fälle einzeln begutachten und am Ende einen Abschlussbericht veröffentlichen.

Obschon es sich bei den Berichten selbstverständlich um keine Urteile handle, habe sie das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) in seiner Rechtsprechung schon als Teil des internationalen Rechts eingestuft. Ähnlich sehe es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weshalb sie von großer Bedeutung sein könnten. Ziel der Klagen sei es, sich von den Berichterstatterinnen bescheinigen zu lassen, dass die Polizei am 1. Oktober 2017 keineswegs mit gewalttätigen Gegnerinnen konfrontiert war, sondern auf harmlose Wählerinnen und friedliche Kundgebungsteilnehmerinnen losgegangen ist.

Siehe auch: 01 02 03 04 || 01



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