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Durchsuchung bei Anwalt Gonzalo Boye.
Repression und Einschüchterung ohne Ende

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Spanische Polizeibeamte haben heute das Haus des spanischen Anwalts Gonzalo Boye in Madrid wegen des Verdachts auf Geldwäsche durchsucht. Die entsprechende Anordnung kommt von der berüchtigten Audiencia Nacional. Boye ist Partneranwalt des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und — Detail am Rande — Verteidiger von Carles Puigdemont, gegen den Spanien nach dem Urteil gegen seine Mitstreiterinnen wieder Haftbefehle erlassen hat.

Das ECCHR erhebt schwere Vorwürfe gegen die spanischen Behörden und hat bereits Beschwerde beim UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten eingelegt.

Die Organisation hat dazu folgende Mitteilung veröffentlicht:

Spanische Behörden haben heute Morgen das Haus unseres Kollegen, des Anwalts Gonzalo Boye, durchsucht. Boye vertritt Mandanten wie Carles Puigdemont und mehrerer seiner ehemaligen katalanischen Minister. Die von der Audiencia Nacional – ein zentralisiertes Gericht, das für ganz Spanien zuständig ist – erhobenen Vorwürfe sind unserer Einschätzung nach darauf zurückzuführen, dass Herr Boye mit dem Anliegen seiner Mandanten, in diesem Fall der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung, gleichgesetzt wird.

Aus Sicht des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und anderer internationaler Kollegen fand die Durchsuchung unter falschem Vorwand und mit dem Ziel statt, Herrn Boye als Anwalt zu diskreditieren.

„Die spanischen Behörden haben Boyes Arbeit als Anwalt massiv angegriffen. Das ist völlig inakzeptabel. Die Unabhängigkeit von Anwälten ist für jede Demokratie von grundlegender Bedeutung. Wir müssen mit Gonzalo Boye solidarisch sein, ohne dabei das inhaltliche Anliegen der katalanischen Unabhängigkeit zu teilen“, sagte Wolfgang Kaleck (ECCHR-Generalsekretär). „Die Durchsuchung dient dazu, Boyes Ruf und seine berufliche Existenz zu beschädigen. Solch ein Vorgehen gegen Anwälte kennen wir sonst eher aus autoritäten Regimen. Es ist schockierend, dass so etwas in Spanien passiert.“

Deshalb hat das ECCHR heute eine communication (Beschwerde) beim UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten eingereicht. In der Mitteilung stellen wir die Vorfälle und Angriffe gegen Gonzalo Boye dar und ersuchen den Sonderberichterstatter, die spanische Regierung aufzufordern, die Neutralität der spanischen Justiz zu gewährleisten und Maßnahmen gegen derartige Angriffe auf die freie Anwaltstätigkeit von Herrn Boye zu ergreifen.

Die EU und die europäische Staatengemeinschaft werden wieder einmal nichts zu sagen haben, wie ich annehme.

Siehe auch: 01 02 03 || 01



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