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Hässliches Verbot.
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[D]as Sezessionsverbot in der italienischen Verfassung [ist] eine hässliche Bestimmung. Da werden Menschen mit dem Grundgesetz in einen Staat gezwungen (die DDR hat einst Mauern und Stacheldraht verwendet). Ist Italien zu schwach, um dieses Armutszeugnis aus seiner Verfassung zu streichen, wie es das Verbot der Ehescheidung abgeschafft hat?

— Robert Weißensteiner, »Hässliches Verbot«, Südtiroler Wirtschaftszeitung vom 26.09.14

Siehe auch: 01 02 03 04 05 || 01



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Comentârs

One response to “Hässliches Verbot.
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  1. pérvasion avatar

    Auf obiges Zitat möchte ich unbedingt noch einmal zurückkommen. In der DDR wurden die Bürger physisch »eingesperrt«, weshalb ich diesen Vergleich für nur bedingt aufschlussreich halte.

    Wesentlich erhellender ist aber einmal mehr der Vergleich mit der Ehe: Denn auch bis Ende der 60er Jahre in Italien eingegangene standesamtliche Ehen unterlagen eigentlich einer »Ewigkeitsklausel« — sie konnten nicht mehr geschieden werden. Dann aber wurde die Rechtslage ganz pragmatisch an die realen Erfordernisse einer modernen Gesellschaft angespasst, die es nicht mehr akzeptierte, dass eine Ehe in vielen Fällen zum Gefängnis für gescheiterte Beziehungen wurde. So wurde ihre Aufrechterhaltung (bei Vorgabe eines bestimmten Procedere) der individuellen Selbstbestimmung der Ehepartner überlassen. Heute wäre es völlig unvorstellbar, dass ein demokratischer Rechtsstaat (mit welcher Parlamentsmehrheit auch immer) Ehen für unauflöslich erklärt. Übrigens schuf die wachsende Gleichstellung von Mann und Frau erst die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Scheidung, weil es auch für Frauen einfacher war, finanziell unabhängig zu sein und für sich (und für die Kinder) zu sorgen.

    Südtirol und Italien haben sich zwar — anders als Schottland und England — nie ewige Treue geschworen, doch manche verstehen immerhin die Autonomie als einen »ewigen Pakt«. Zudem steht die Unauflöslichkeit der Beziehung ja auch in der italienischen Verfassung. Trotzdem gilt es, für einen real existierenden, demokratischen Wunsch pragmatische Lösungen zu finden — denn auch Territorien (bzw. ihre BewohnerInnen) akzeptieren ein grundsätzliches und dogmatisches Scheidungsverbot heute nicht mehr. Genauso wie die Gleichstellung von Mann und Frau die Ehescheidung ermöglicht hat, ist es im übertragenen Sinn die europäische Einigung, die die »gesellschaftlichen« Voraussetzungen (Sicherheit, gemeinsame Regeln und Märkte…) für eine undramatische Trennung geschaffen hat.

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