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Agentur der Unverschämtheiten.

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Gestern flatterte ein Bescheid der Agentur der Einnahmen ins Haus, gezeichnet von einer offenbar deutschsprachigen Beamtin, jedoch vollständig und ausschließlich auf Italienisch verfasst. Angehängt an den Bescheid fand sich ein zweisprachiges Informationsblatt, welches darüber aufklärt, dass man gegen Bescheide, die das Recht auf Muttersprache verletzten, Nichtigkeitsbeschwerde einlegen könne. Das Prozedere ist genau —wenn auch in fehlerhaftem Deutsch — beschrieben. Die Behörde werde dann innerhalb von zehn Tagen den Bescheid in der geforderten Sprache zustellen oder den Antrag abweisen.

AdE

Die staatliche Agentur der Einnahmen begeht also offensichtlich völlig bewusst einen Rechtsbruch und klärt dann gleichzeitig und in aller Tatsächlichkeit darüber auf, was im Falle eines solchen illegalen Bescheides zu unternehmen ist. Diese Vorgehen ist ein bedenklicher Affront dem Rechtsstaat und eine unverschämte Respektlosigkeit dem Bürger gegenüber sowie ein Bürokratismus und eine Torheit, die einem die Sprache verschlagen. Anstatt von vornherein rechtlich korrekte Bescheide zu verschicken, wird der Bürger absichtlich gezwungen, gegen einen illegalen Bescheid zu berufen, um einen rechtlich einwandfreien Bescheid zu erhalten, was wiederum einen unnötigen Aufwand für den Bürger und einen bürokratischen Mehraufwand für die Behörde darstellt.

Nachtrag:
Nach schriftlich erfolgter Nichtigkeitsbeschwerde kam folgende Antwort von der Agentur der Einnahmen.

[L]eider kann Ihre e-mail nicht als Nichtigkeitseinwand mit den entsprechenden, laut DPR Nr. 574/1988, vorgesehenen Wirkungen angesehen werden, da die vorgesehene Bestätigung der Sprachgruppenzugehörigkeit fehlt. Dieselbe muss gemäß Art. 18 des DPR n. 572 vom 26 Juli 1976 dem Nichtigkeitseinwand, der innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung gestellt werden muss, beigelegt werden.

Wie darf man das jetzt verstehen?

  1. Es ist tatsächlich rechtens, dass die Agentur der Einnahmen Bescheide einsprachig verschickt und man muss nicht nur mit etwas Mehraufwand – wie bei den Beipackzetteln – auf einen deutschsprachigen Bescheid bestehen, sondern man muss auch noch “beweisen”, dass man deutscher Muttersprache ist, wenn man einen deutschsprachigen Bescheid haben möchte?
  2. Warum steht auf dem Infoblatt (dessen Inhalt nicht zuletzt aufgrund der Sprachfehler relativ verwirrend ist), dass man eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde auch mündlich ohne Protokollierung einbringen kann, was dann wohl auch ohne Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abläuft?
  3. Wieso muss man überhaupt die Sprachgruppenzugehörigkeit beweisen, wo doch normalerweise die Sprachwahl beim Bürger liegt und die diesbezüglichen Rechte für alle gelten, wie der Europäische Gerichtshof im Falle von deutschsprachigen Gerichtsverfahren in Südtirol erkannt hat?
  4. Wie geht das alles mit dem Grundsatz zusammen, wonach die deutsche und italienische Sprache in Südtirol gleichgestellt sind?


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Comentârs

32 responses to “Agentur der Unverschämtheiten.”

  1. Hubert Trocker avatar
    Hubert Trocker

    Sie haben absolut recht Herr Knoflach.
    Warum unternehmen unsere Politiker in der Sache nichts und warum muss überhaupt erst ein “Endverbraucher” sich der Sache “annehmen”?
    An ein Gesetz halten muss sich nur der Bürger, alle anderen, die von ihm finanziert werden schert dies alles einen feuchten Kehricht, oder?

    1. Schierhangl avatar
      Schierhangl

      Ein jeder kehr vor seiner Tür und sauber ist das Stadtquartier
      https://salto.bz/article/09082015/sh-senza-asus

      1. G. P. avatar
        G. P.

        Das ist aber ein Vergleich von Birnen mit Äpfeln!

      2. pérvasion avatar

        Gutes Beispiel für »suprematistische Zweisprachigkeit« wenn deutsche Einsprachigkeit von Vereinen (AVS, sh.asus…) nicht geduldet wird, während öffentliche Behörden (Staat, Justiz, Post, Polizei, Einnahmenagentur…) massiv verbriefte Rechte missachten, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

      3. hunter avatar
        hunter

        mamma mia. da hat wieder einmal einer überhaupt nix verstanden.

        1. was haben sh.asus und agentur der einnahmen mit eigener und fremder tür zu tun? die sachbearbeiterin der agentur in besagtem fall ist ja sogar deutschsprachig. auch habe ich noch nie davon gehört, dass es eine agentur der einnahmen für deutschsprachige und eine für italienischsprachige gäbe. das ist die agentur der einnahmen aller südtiroler, gleich welcher muttersprache. und es gibt keine alternative.

        2. die agentur der einnahmen ist eine öffentliche einrichtung, die gesetzlich zur zweisprachigkeit verpflichtet ist. die hochschülerschaft ist eine private interessensvertretung, die serviceleistungen bietet und mehr oder weniger tun und lassen kann, was sie will.

        3. die sh.asus hat sich zwar selbst (siehe namen) der zweisprachigkeit verpflichtet (https://www.facebook.com/asus.sh?fref=ts). man kann sie also nur an ihrem eigenen maßstab messen. aber müssen tun sie einen dreck. und das mit der einladung ist ein netter gag. jene von vor 50 jahren nehmen und einfach umbauen. daher alles deutsch. sonst sind die meisten sh.asus publikationen zweisprachig. damals hatte man aber noch nicht den anspruch, auch italienischsprachige studenten zu vertreten. dafür gibt es ja auch nach wie vor die mua (movimento universitario altoatesino), die gar nicht erst den anspruch erhebt, zweisprachig zu sein, sondern nach guter alter südtiroler manier fein säuberlich trennt (https://www.facebook.com/muabolzano?fref=ts).

      4. le8mani avatar

        Sappiamo distinguere tra bilinguismo istituzionale e quello di un’associazione (pur finanziata con denaro pubblico per i servizi offerti). Quindi nessun problema: visto che non ci piace l’ipocrisia, chiediamo che la SH tolga la dicitura ASUS, per chiarezza. Certo, nel 2015 ci aspetteremmo fosse aggiunto il ladino o arabo, piuttosto che tolto l’italiano.

        p.s. non solo l’invito “cartaceo”, anche quello facebook è solo in tedesco: http://www.facebook.com/events/450043091833176/ D’altronde, è la lingua che parleranno tutti gli ospiti. Pure l’evento fb è di 60 anni fa?

      5. hunter avatar
        hunter

        @le8mani

        ich schreib ja:

        man kann sie also nur an ihrem eigenen maßstab messen.

        d.h. da die sh.asus offenbar den anspruch hat, studenten unterschiedlicher muttersprache zu vertreten, entspricht diese einladung nicht ihrem anspruch. wobei ich sonst schon beobachte, dass die sh zweisprachig unterwegs ist.

        die mua hat diesen anspruch offenbar gar nicht und macht ziemlich alles einsprachig, wenn ich das richtig überblickt habe.

        es ist eben eine entscheidung (die man gut oder nicht gut finden kann). während die agentur der einnahmen diese entscheidungsfreiheit nicht hat.

  2. G.P. avatar
    G.P.

    Solange der Großteil der Bürger und Firmen zu kommod ist, auch wirklich jedes mal einen Nichtigkeitseinwand einzulegen, wird sich nix ändern.

  3. pérvasion avatar

    Der Nachtrag ist ja fast noch schlimmer als der ursprüngliche »Missstand« selbst! Die Zweisprachigkeitsnachweise werden in einem Kuvert verpackt beim Landesgericht aufbewahrt, um die Privatsphäre der DeklarantInnen zu schützen — wie kommt die Agentur auf die Idee, dass man die Erklärung vorweisen muss, um ein Recht in Anspruch zu nehmen, das allen zusteht????? Wir werden wirklich nur noch verarscht in und von diesem Staat, man kann das nicht mehr anders bezeichnen.

    1. pérvasion avatar

      Offenbar ist das laut D.P.R. 574/88 (Zweisprachigkeit) so vorgesehen. Artikel 9 besagt:

      (1) In den Fällen nach Artikel 8 muß der Betroffene, sofern das Organ, Amt oder Konzessionsunternehmen nicht bereits der Beschwerde stattgegeben hat, seine Sprachgruppenzugehörigkeit durch Beibringung der Bescheinigung nach Artikel 18 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752, mit seinen späteren Änderungen nachweisen

      (2) Die Bescheinigung muß innerhalb der im Artikel 8 Absatz 2 vorgesehenen Frist von zehn Tagen beigebracht werden.

      (3) Im Fall nach Artikel 7 Absatz 1 ist der Betroffene von der Beibringung des Nachweises nach Absatz 2 dieses Artikels befreit.

      (4) Wird die Bescheinigung nicht rechtzeitig beigebracht, so ist die Nichtigkeitsbeschwerde abzuweisen und der Akt bleibt in der Sprache wirksam, in der er verfaßt wurde.

      Völlig realitätsfremd… und vonseiten der Agentur wohl eine Masche, die auf Einsprachigkeit hinausläuft.

      1. ProEuregio avatar
        ProEuregio

        … ist besagte “Agentur” nicht seit Kurzem in Südtirol-Verantwortung ? …

      2. hunter avatar
        hunter

        dass das alles eine idiotie ist, steht außer frage.

        wenn das vorgehen, eine sprachgruppenzugehörigkeitserklärung zu verlangen, rechtens ist, stellt sich immer noch die frage, ob das zusenden eines einsprachigen bescheides rechtlich in ordnung war. sollte der nichtigkeitsbeschwerde (inkl. erklärung) nämlich stattgegeben werden, heißt das doch, dass der originalbescheid nicht in ordnung war. er scheint jedoch “in ordnung” zu werden, wenn man nicht dagegen beruft, oder?

        jedenfalls finde ich es heftig, dass man sozusagen die “beweislast” hat und nicht einfach einen deutsch- bzw. zweisprachigen bescheid anfordern kann, der eigentlich von vornherein eine selbstverständlichkeit wenn nicht gar rechtlich verpflichtend sein müsste.

      3. pérvasion avatar

        Ja, das Zustellen des einsprachigen Bescheids ist grundsätzlich rechtens, zumal

        Die Organe, Ämter und Konzessionsunternehmen nach Absatz 1 […] für die Akte oder Maßnahmen, die von Amts wegen auszustellen, mitzuteilen oder zuzustellen sind, die mutmaßliche Sprache des Empfängers zu verwenden [haben], wobei sie sich im mündlichen Verkehr auf jeden Fall nach der Sprache des Angesprochenen zu richten haben.

        Doch diese rechtliche Lage eignet sich geradezu für den Missbrauch, vor allem wenn man bedenkt, dass die Hürden für eine Sprachänderung (im Falle falscher »Mutmaßung«) extrem hoch sind – Einholen der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung usw. usf. Im Grunde können Behörden immer die für sie (und nicht für den/die BürgerIn) bequemere Sprache »mutmaßen« und somit die Zweisprachigkeitspflicht in vielen Fällen systematisch aushebeln. Die Frage wäre in deinem Fall, auf welchen Faktoren in deinem Fall die »Mutmaßung« fußt, dass du italienischer Sprache bist… am Namen kann es ja nicht liegen. Doch eine Rechtfertigungspflicht für die Ermittlung der mutmaßlichen Muttersprache gibt es meines Wissens nicht. In dieser Form ist das Gesetz eigentlich untauglich.

      4. hunter avatar
        hunter

        @ pervasion
        ich kann dir genau sagen, wie das mit der “mutmaßung” funktioniert.
        die agentur mutmaßt einfach, dass in südtirol ausschließlich menschen mit italienischer muttersprache leben. die beamtin bestätigte heute telefonisch, dass sie völlig überfordert seien und “nicht auch noch alles übersetzen könnten”.
        den betreffenden bescheid hätten sie mir gerade noch zustellen können, bevor die verjährungsfrist von 5 jahren abgelaufen wäre.

        das wird offensichtlich ganz bewusst so gemacht. und da die mutmaßung nicht definiert ist, ist das irgendwie wohl auch legal. dann können wir’s aber auch gleich lassen. wär zumindest ehrlicher.

        wobei ich mir nicht ganz erklären kann, was an einer übersetzung so kompliziert sein soll. das mach ich einmal. ich muss das ja nicht immer und für jeden einzelnen neu übersetzen. für vieles andere gibt’s doch auch standardisierte zweisprachige schreiben.

      5. pérvasion avatar

        dann können wir’s aber auch gleich lassen. wär zumindest ehrlicher.

        Ja, da existieren Rechte längst nur noch auf dem Papier. Vorgetäuschter Minderheitenschutz.

    2. a&a&a avatar
      a&a&a

      Das 2. Autonomiestatut ist jetzt ungefähr 43! Jahre alt. Seit der “Streitbeilegung” sind auch schon wieder 23! Jahre vergangen. Und noch immer muss ein Landeshauptmann nach Rom pilgern um Kompetenzen zurückzuholen! oder wegen eines Beistrichs streiten der irgendjemanden nicht passt.
      Wir werden nicht verarscht, wir sind tief im Arsch drinnen.
      Aber dort ist es wohlig warm und wenn man sich die Nase zuhält gar nicht so ungemütlich.
      Ironischerweise würde dieser Vergleich auch gut zur Wahrnehmung ST’s in Restitalien passen, wo wir ja als parasitäre Provinz gelten.

  4. Csvr avatar
    Csvr

    Es gab ein Gesetz, das die Selbsterklärung eingeführt hat. Reicht dies nicht aus?

  5. Libertè avatar

    Innerhalb von 10-tagen muss man Nichtigkeitsbeschwerde einlegen, es dauert mindestens 14 Tage bis man die Bestätigung der Sprachgruppenzugehörigkeit bekommt. Finde den Fehler!
    Die Bestätigung gilt sechs Monate, soll ich jetzt halbjährlich, nur vorsichtshalber eine Bestätigung anfordern? Man stelle sich vor alle Südtiroler würden so vorgehen… Es wäre ein toller Akt zivilen Ungehorsams,

    1. jonny avatar
      jonny

      Und ich wäre dabei!

    2. pérvasion avatar

      Wenn diese Fristen stimmen ist das eine faktische Teilaufhebung des Rechts auf Muttersprache.

      1. libertè avatar
        libertè

        Man könne aber auch nach Bozen fahren, dort geht es sofort. Was aber auch eine gewaltige Frechheit darstellt.

    3. hunter avatar
      hunter

      ich weiß nicht, ob es eine offizielle bestätigung sein muss oder ob eine kopie der erklärung genügt.

  6. Senoner avatar
    Senoner

    Interessant.

    Ich (ladinischer Muttersprache) hatte 2012 einen Feststellungsbescheid der “Agenzia Entrate, Landesdirektion Bozen – Amt für Kontrollen” erhalten, der in DEUTSCH verfasst war. (Nur zur Klärung: ich konnte das Verfahren annullieren lassen, da es sich um einen Fehler eines Steuerberaters handelte).

    2014 erhielt ich wegen demselben Fehler (ich hatte es schon erwartet, da der Steuerberater alle Jahre die falschen Daten einfach übernommen hatte) erneut einen Feststellungsbescheid – diesmal auf ITALIENISCH verfasst.

    Vielleicht kriege ich ihn nächstes Jahr auf LADINISCH. :-)

  7. pérvasion avatar

    In einem Fall, der die Agentur der Einnahmen betrifft, sei dieses Recht mehrmals verletzt worden, anstatt einer Übersetzung des Aktes gab es eine erneute Zahlungsaufforderung in italienischer Sprache, inklusive Spesen und Verzugszinsen. “Das Einschreiten der Volksanwältin hat leider nichts genützt, der Bürger musste den Rechtsweg beschreiten”, so Morandell.

    aus einer Pressemitteilung der Volksanwältin

    Bürgernahe Verwaltung…

  8. pérvasion avatar

    TAZ: »Grobe Diskriminierung«. Ein Armutszeugnis für die Regierungspartei(en), dass sich wieder einmal nur Oppositionsparteien um verbriefte Rechte kümmern.

    1. TirolaBua avatar
      TirolaBua

      Gut zu wissen.

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