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Selbstbestimmung: Ein Recht jeder regionalen Gesellschaft?

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Die Tiroler Schützenzeitung hat zur Abwechslung das Thema Selbstbestimmung aufgerollt und lässt Hans Heiss und Harald Knoflach zu Wort kommen. In dieser Hinsicht Abwechslung auch mal bei den Schützen. Heiss hat — so wie ihn Harald Knoflach zitiert — wohl recht in seiner Feststellung, dass in der italienischen Sprachgruppe keine Mehrheit für einen Prozess der Selbstbestimmung existiert. Eine Menge italienischsprachiger Mitbürger haben vor einem Jahr schon vehement dagegen protestiert, im Autonomiekonvent über Selbstbestimmung überhaupt nur zu diskutieren. Bei der deutschen Sprachgruppe ist es anders. Es gibt aber keine nach Sprachgruppen aufgeschlüsselte, repräsentative Erhebung über wahrscheinliche Mehrheitsverhältnisse. Abgesehen von solchen Prognosen ist Heiss schon recht zu geben, dass sich bei einem Referendum über die staatliche Souveränität im Unterschied zu anderen Themen verschiedene Mehrheiten in den Sprachgruppen zeigen würden. Gälte bei einer solchen Abstimmung das reine Mehrheitsprinzip, wäre neuer Konflikt zwischen den Sprachgruppen unvermeidlich. Wenn wir aus der jüngeren europäischen Geschichte lernen wollen, müsste bei einer so weitreichenden Entscheidung ein Mehrheitskonsens in allen beteiligten Gruppen vorhanden sein.

Doch zwei andere Punkte sind bemerkenswert. »Befreit man die Selbstbestimmung von ihrem anachronistischen Völkerrechtsbezug«, schreibt Harald in der Schützenzeitung, »sowie der Südtiroler Anomalie, bleibt ein progressives, von ethnischer Logik losgelöstes, basisdemokratisches Recht, das man selbstbestimmten Individuen in einer Demokratie unmöglich verwehren kann. Der institutionelle Rahmen, den sich die Bevölkerung eines Gebiets gibt, ist eine demokratische Entscheidung wie jede andere.« Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Was gemeint ist, ist schon klar, dennoch ist die Aussage sehr fragwürdig. Völkerrecht ist das heutige kodifizierte internationale Recht, eigentlich ein Recht der Staaten, nicht der Völker. Kollektive Entscheidungsprozesse von Völkern und anderen internationalen Rechtssubjekten können nur auf dieser Grundlage erfolgen, sonst sind wir wieder beim Faustrecht.

Anachronistisch ist nun nicht der Bezug aufs internationale Recht, sondern gewiss viele Bestimmungen im geltenden Völkerrecht. Nicht jedoch das Selbstbestimmungsrecht, das aber in der Praxis höchst selten zur Anwendung kommt. Vor allem deshalb, weil ihm ein zweites, sakrosanktes Grundrecht des Völkerrechts entgegensteht, jenes auf territoriale Integrität. In einer Organisation von Staaten wie eben den Vereinten Nationen (nicht Völker) hat dieses Rechts allemal Vorrang.

Die zweite Crux des Selbstbestimmungsrechts liegt in der altbekannten Frage, dass das Selbstbestimmungsrecht Völkern zuerkannt wird. Was ist ein Volk? Ist die Südtiroler Bevölkerung ein Volk? Es wird sogar dann verweigert, wo überhaupt keine Zweifel bestehen, dass es ganze Völker beanspruchen (Tibeter, Kurden, Uiguren, Palästinenser, Kaschmiri, Katalanen usw.). Jedenfalls erkennen die beiden grundlegenden Menschenrechtspakte von 1966, wie Harald weiß, das Selbstbestimmungsrecht nur Völkern zu, nicht aber frei konstituierten regionalen Gesellschaften bzw. der Bevölkerung eines x-beliebigen Territoriums. Solange z.B. die Bewohner Venetiens nicht nachweisen können, ein Volk im internationalrechtlichen Sinn zu sein, können sie kaum das Selbstbestimmungsrecht beanspruchen. Die Entscheidung über Souveränität und Staatlichkeit ist keine demokratische Entscheidung wie jede andere, wie Harald schreibt. Jeder Regionalgesellschaft ganz unabhängig von ethnischen Kriterien die freie Entscheidung über ihre staatliche Organisation und Souveränität zuzugestehen, hätte zwei gravierende Folgen: zum einen würde das Selbstbestimmungsrecht den »Völkern« genommen und territorial begründet. In unserem Fall würden dann z.B. nicht wenige dieses Recht für Trentino-Südtirol oder für die Gemeinde Bozen einklagen. Zum anderen führte es nicht nur zur Auflösung der heutigen Staatenwelt, sondern zur Multiplikation von Staaten. Die Folgen müssen nicht unbedingt nur positive sein. Zwischen dem nationalistischen Alptraum von früher, der reinen Staatsräson von heute (Räson bestehender Staaten) und dem bloßen demokratischen Mehrheitsprinzip müssen neue Lösungen ins Blickfeld rücken.


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Comentârs

28 responses to “Selbstbestimmung: Ein Recht jeder regionalen Gesellschaft?”

  1. pérvasion avatar

    Abgesehen von solchen Prognosen ist Heiss schon recht zu geben, dass sich bei einem Referendum über die staatliche Souveränität im Unterschied zu anderen Themen verschiedene Mehrheiten in den Sprachgruppen zeigen würden.

    Zeigen würden… ich würde eher »zeigen könnten« sagen. Aber warum im Unterschied zu anderen Themen? Wie wir aus verschiedenen Erhebungen zu allerlei Themen wissen, gibt es immer wieder Fragen, bei denen je nach Sprachgruppen unterschiedliche Wünsche zum Ausdruck gebracht werden.

    Wenn wir aus der jüngeren europäischen Geschichte lernen wollen, müsste bei einer so weitreichenden Entscheidung ein Mehrheitskonsens in allen beteiligten Gruppen vorhanden sein.

    Das könnte ein möglicher Ansatz sein. Ein anderer Ansatz könnte ein mehrstufiger, partizipativer Prozess nach jurassischem Vorbild sein.

    Völkerrecht ist das heutige kodifizierte internationale Recht, eigentlich ein Recht der Staaten, nicht der Völker. Kollektive Entscheidungsprozesse von Völkern und anderen internationalen Rechtssubjekten können nur auf dieser Grundlage erfolgen, sonst sind wir wieder beim Faustrecht.

    Das bezweifle ich. Die Abstimmung in Schottland hat wohl nicht auf Grundlage des »Selbstbestimmungsrechts der Völker« stattgefunden, da man Schottland nach ethnisch-nationalen Kriterien nur schwer als Nation und/oder die SchottInnen als »Volk« bezeichnen könnte. Und ich glaube auch nicht, dass die Alternative zum »Völkerrecht« ausschließlich das Faustrecht sein kann (wie man ebenfalls am Beispiel Schottland erkennen kann).

    Nicht jedoch das Selbstbestimmungsrecht, das aber in der Praxis höchst selten zur Anwendung kommt.

    Ich halte das Selbstbestimmungsrecht im »völkischen« Sinne sehr wohl für anachronistisch.

    Vor allem deshalb, weil ihm ein zweites, sakrosanktes Grundrecht des Völkerrechts entgegensteht, jenes auf territoriale Integrität. In einer Organisation von Staaten wie eben den Vereinten Nationen (nicht Völker) hat dieses Rechts allemal Vorrang.

    Viele Völkerrechtler argumentieren, dass das Recht auf territoriale Integrität nur ein Recht gegenüber anderen Staaten (als Schutz vor Aggressionen und Einmischungen) ist und nicht im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht gesehen werden kann.

    Was ist ein Volk? Ist die Südtiroler Bevölkerung ein Volk?

    Genau dies ist die unserer Auffassung nach anachronistische Frage in einer von Massenmigration, -integration und -inklusion gekennzeichneten Welt. Und wie schon erwähnt: Die SchottInnen sind wohl kaum ein »Völk« in diesem Sinne.

    Jeder Regionalgesellschaft ganz unabhängig von ethnischen Kriterien die freie Entscheidung über ihre staatliche Organisation und Souveränität zuzugestehen, hätte zwei gravierende Folgen: zum einen würde das Selbstbestimmungsrecht den »Völkern« genommen und territorial begründet.

    Das ist die (weltweit bereits dutzendfach umgesetzte) Idee des sogenannten »civic nationalism«.

    In unserem Fall würden dann z.B. nicht wenige dieses Recht für Trentino-Südtirol oder für die Gemeinde Bozen einklagen.

    Für mich kein Problem, wenn die entsprechenden Mehrheiten vorhanden sind.

    Zum anderen führte es nicht nur zur Auflösung der heutigen Staatenwelt, sondern zur Multiplikation von Staaten.

    Auch kein Problem, gerade im Rahmen der Europäischen Union.

    Die Folgen müssen nicht unbedingt nur positive sein.

    Stimmt, aber sind überhaupt Lösungen denkbar, die nur positive Folgen haben? Ich denke, dass dies nicht einmal der unverbesserlichste Utopist behaupten würde.

    Zwischen dem nationalistischen Alptraum von früher, der reinen Staatsräson von heute (Räson bestehender Staaten) und dem bloßen demokratischen Mehrheitsprinzip müssen neue Lösungen ins Blickfeld rücken.

    Darüber kann man gerne diskutieren.

    1. pérvasion avatar

      Noch ein Hinweis auf diesen und auf diesen Beitrag.

    2. ProEuregio avatar
      ProEuregio

      …. Zum anderen führte es nicht nur zur Auflösung der heutigen Staatenwelt, sondern zur Multiplikation von Staaten.
      Auch kein Problem, gerade im Rahmen der Europäischen Union. …
      – Genau, – die Vision: -Südtirol-als-Region- wie manche weitere künftige -Regionen- als Teil der EU, – ohne Bevormundung einer Nation!
      Darf man sich das vorstellen? – Eine EU aus Nationen UND REGIONEN?

  2. pérvasion avatar

    Laut Charta der Vereinten Nationen (Art. 2) geht es bei der territorialen Integrität nur um Androhung und/oder Anwendung von Gewalt:

    Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

  3. TirolaBua avatar
    TirolaBua

    Der letzte Absatz ist absolut lächerlich.

      1. TirolaBua avatar
        TirolaBua

        Wenn Südtirol in die Nähe von “regionalen frei konstituierten Gesellschaften” oder “Bevölkerung ein x-beliebigen Territoriums” gerückt wird, kann man ALLES nicht ernst nehmen.

      2. Harald Knoflach avatar

        @Tiroler Bua
        Ich versteh nicht, was du meinst. Bitte genauer erklären.

      3. pérvasion avatar

        Was unterscheidet die SüdtirolerInnen von der Bevölkerung eines x-beliebigen Gebiets?

      4. TirolaBua avatar
        TirolaBua

        Wenn wir uns nicht von der Bevölkerung eines x-beliebigen Gebietes unterscheiden, heißt das, dass dort die genau gleichen Leute leben, mit all ihren Eigenheiten, usw, wie in Südtirol.
        Frage beantwortet?☺

      5. TirolaBua avatar
        TirolaBua

        @Harald
        Ich glaube, dass du es sehr wohl verstehst.

      6. hunter avatar
        hunter

        @tiroler bua
        wenn ich es verstehen würde, würde ich nicht fragen.

  4. Harald Knoflach avatar

    Lieber Thomas,

    ich muss ehrlich sagen, ich war erstaunt bis erschrocken nachdem ich deine Analyse gelesen hatte. Wir schreiben nun seit über 10 Jahren diesen Blog, in dem wir ein – wie wir meinen – zukunftsträchtiges Konzept jenseits der nationalen Logik entwickelt haben.
    Und dann kommst du und “widerlegst” in aller Tatsächlichkeit meine Argumentation mit einem Bezug auf das Völkerrecht?

    Pervasion hat mir einen Großteil meiner Antworten auf deinen Beitrag schon vorweggenommen. Daher werde ich das nicht mehr wiederholen.

    Nur ein paar Ergänzungen:

    Abgesehen von solchen Prognosen ist Heiss schon recht zu geben, dass sich bei einem Referendum über die staatliche Souveränität im Unterschied zu anderen Themen verschiedene Mehrheiten in den Sprachgruppen zeigen würden.

    Das ist doch öfter so, dass sich politische Ansichten in Südtirol weniger entlang ideologischer als vielmehr “ethnischer” Cleavages zeigen. Wenn du dich an die Abstimmung zur Verfassungsreform erinnerst.
    Ich sehe schon, dass es problematisch sein könnte, wenn die Zustimmung in den drei Sprachgruppen deutlich unterschiedlich ausfällt. Andererseits ist es in einer Demokratie aber auch so, dass wir (normalerweise) nicht als Deutsche, Italiener oder Ladiner (ich würde sagen Deutschsprachige, Italienischsprachige und Ladinischsprachige) abstimmen, sondern als Bürger. Nach bbd-Prinzip ist die “ethnische” Komponente so unbedeutend wie die geschlechtliche, religiöse oder was weiß ich noch was. Oder hat es nach der Wahl in Österreich Stimmen gegeben, die gesagt haben: “Die Frauen sind über die Männer drübergefahren und haben van der Bellen gewählt. Die Männer hätten sich nämlich Hofer gewünscht. Spaltung! Spaltung!”? Ich nicht. Es geht um DEMOS statt ETHNOS.

    Die zweite Crux des Selbstbestimmungsrechts liegt in der altbekannten Frage, dass das Selbstbestimmungsrecht Völkern zuerkannt wird. Was ist ein Volk?

    Wenn wir – so wie wir das seit 10 Jahren tun – Selbstbestimmung als demokratischen Akt des DEMOS und nicht als ein als Reaktion auf den Kolonialismus und den Ersten Weltkrieg entstandenes, ziemlich spezifisches “Völkerrecht” verstehen, dann stellt sich die Frage “Was ist ein Volk?” doch gar nicht.

    zum einen würde das Selbstbestimmungsrecht den »Völkern« genommen und territorial begründet.

    Ja hoffentlich!!! Wir leben im 21. und nicht im 19. Jahrhundert.

    Zum anderen führte es nicht nur zur Auflösung der heutigen Staatenwelt, sondern zur Multiplikation von Staaten.

    Genau das ist das Ziel bzw. die konsequente Fortführung der europäischen Integration und des Subsidiaritätsprinzips. Zumindest für Europa wäre das doch die Ideallösung.

    und dem bloßen demokratischen Mehrheitsprinzip müssen neue Lösungen ins Blickfeld rücken.

    Wir propagieren ja einen mehrstufigen Prozess und verlangen nicht eine unvorbereitete Abstimmung morgen früh.

  5. Spaceman Spiff avatar
    Spaceman Spiff

    Zwischen dem nationalistischen Alptraum von früher, der reinen Staatsräson von heute (Räson bestehender Staaten) und dem bloßen demokratischen Mehrheitsprinzip müssen neue Lösungen ins Blickfeld rücken.

    Ich wäre sehr interessiert daran zu erfahren, welche neuen Lösungen Thomas Benedikter hier vorschweben. Es ist relativ leicht etwas argumentativ einzureißen (in diesem Fall die Selbstbestimmung für Südtirol), selber konstruktive Alternativen zu präsentieren ist schon sehr viel schwieriger.

    Die Realität sieht doch wie folgt aus: Steigende Raten an Immigration und sozialer Fragmentierung führen zu einer Ablehnung von internationaler Integration und Stärkung der Nationalstaaten in den westlichen Ländern. Was passiert nun mit den “neuen Lösungen” bei einem Zusammenbruch des Euro Raums und bei einem Abbau der europäischen Integration? Wird die Südtiroler Autonomie durch einen neuen Zentralismus in Italien geschwächt oder sogar abgeschafft? Wie wirken sich die Wieder-Einführung der Lira und von Grenzkontrollen am Brenner auf unsere politische Situation aus? Das sind beileibe keine so unrealistischen Szenarien wie oft dargestellt (die Infrastruktur für das “Grenzmanagement” steht schon…), bei Bewertung von potentiellen Szenarien für unser Land sollten sie in jedem Fall berücksichtigt werden.

  6. rüegg avatar
    rüegg

    Die Argumentation für und wider einer Selbstbestimmung sollte sich nicht nur auf die Sprache oder lokale Eigenheiten beschränken.
    Besonders Italienischsprachige sollte man an die Aktionen von Gladio erinnern und wie skrupellos und gerne Rom eigene Bürger geopfert hat. Mit einem Freistaat entkommt man nicht nur diesem Rom sondern auch der NATO.

  7. Thomas Benedikter avatar
    Thomas Benedikter

    Ich freue mich über die rege Reaktion auf meinen kleinen Einwurf zum Artikel von Harald. Dies zeigt deutlich, dass es noch allerhand Klärungs- und Diskussionsbedarf zu diesem Kernthema der BBD gibt, doch liegt es in der Natur der Sache, denn das Selbstbestimmungsrecht ist wirklich ein vertracktes Recht. Auf die vielen gut begründeten Argumente von pérvasion möchte ich später zurückkommen, hier nur ein kurzer konstruktiver Vorschlag, den spaceman spiff angemahnt hat. Wenn es bei einer Entscheidung über Souveränitätsfragen kein klares regionales démos wie etwa in Schottland gibt (in Südtirol leben drei Sprachgruppen), müssten Wege zur gemeinschaftlichen Entscheidung gefunden werden unter Beachtung des demokratischen Mehrheitsprinzips. Dieses bedeutet, dass in allen drei Sprachgruppen Mehrheiten für eine oder die andere Lösung vorhanden sein müssen. Ein Beispiel dafür ist das sog. Ständemehr in der Schweiz bei Volksabstimmungen: um das föderale Prinzip zu wahren, muss auch in der Mehrheit aller Kantone ein JA oder NEIN zu einer Vorlage vorliegen, ansonsten nutzt die absolute Mehrheit auf Bundesebene nichts. Diese Regel entspricht allerdings nicht einer gemeinschaftlichen Entscheidung der vier Schweizer Sprachgemeinschaften. Diese Idee ist erstmals in einem Gesetzesvorschlag der Initiative für mehr Demokratie für die Regelung der Abstimmungen auf Landesebene aufgegriffen worden. Auch der neue Entwurf von Amhof/Foppa/Noggler zum Direkte-Demokratie-Gesetz nimmt diese Idee auf, nämlich muss bei “ehnisch sensiblen” Fragen auch eine Mehrheit in jenen Gemeinden vorhanden sein, in welchen die andere Sprachgruppe die Mehrheit stellt. “Ethnisch sensibel” par excellence ist natürlich die Entscheidung über den staatsrechtlichen Status Südtirols. Selbstbestimmung in Südtirol ist über das Völkerrecht kaum erzwingbar, sondern tatsächlich vor allem eine Herausforderung der Demokratie und des Verhältnisses der drei Gruppen zueinander.

    1. HE avatar
      HE

      Für mich klingt das eher nach einem weiteren Versuch den Status Quo in Südtirol auf Biegen und Brechen beizubehalten.
      Wenn in jeder Sprachgruppe eine Mehrheit für die eine oder die andere Lösung vorhanden sein muss wie im Kommentar steht, dann frage ich mich, was tun wir wenn weder für den Status Quo noch für eine Trennung von Italien eine Mehrheit in allen Sprachgruppen vorhanden ist. Einfach weiterhin jegliche Entwicklungen schönreden und Bedürfnisse der Bürger ignorieren?

      1. Tirola Bua avatar
        Tirola Bua

        Kommt drauf an, ob die deutsche und ladinische Volksgruppe für das Los von Rom sind.

    2. Spaceman Spiff avatar
      Spaceman Spiff

      Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Frage! Damit habe ich nun eine etwas konkretere Vorstellung davon, wie alternative Lösungsansätze aussehen könnten. Das Ständemehr der Schweiz kannte ich noch nicht, werde mich noch etwas näher damit auseinandersetzen. Wesentlich besser kenne ich eine ähnliche Form der politischen Entscheidungsfindung, bei der eine Mehrheit in bestimmten Gruppen die Verhältnisse in der Gesamtbevölkerung dominieren: das amerikanische electoral college. An der Stelle von ethnischen Gruppen oder Kantonen stehen dort die Bundesstaaten, Präsident wirde jene Person, die eine Mehrzahl an Wahlmännern aus den Staaten erhält. Nachdem diese Wahlmänner nicht proportional zur Bevölkerungszahl sind, zählen kleine Staaten wie Rhode Island im Verhältnis mehr als grosse Staaten wie Kalifornien. Damit sind die Amerikaner nicht erst seit der letzten Wahl nicht sehr glücklich: “In a 2013 Gallup Poll, for example, 63 percent of respondents favored deciding presidential elections by the popular vote, while only 29 percent preferred the current system.” Dieses Zitat stammt aus einem rezenten Artikel von Amartya Sen und James Maskin, die das gegenwärtie System kritisieren. Das Fazit ihrer Analyse lautet wie folgt: “Would majority rule have defeated Donald Trump, either in the primaries or in the general election? Quite probably it would have. But here we want to make a more general point about presidential voting methods. Majority rule comes closer to satisfying people’s preferences than any other method, including the current one. After 224 years, perhaps it is time to change the rules of the game.”

      Wenn wir diese Entwicklungen ernst nehmen, könnten sich dann nicht gerade aus solchen Modellen auf Basis von Mehrheitsverhältnissen in verschiedenen Gruppen statt Gesamtbevölkerung ethnische Spannungen und Konflikte ergeben?

      Link Artikel: http://www.nybooks.com/articles/2017/01/19/rules-of-the-game-new-electoral-system/

      1. Thomas Benedikter avatar

        Gute Frage, spaceman spiff, die Antwort darauf liefert nicht die notwendige Reform des US-Präsidentschafts-Wahlsystems, sondern Südtirol. Sen und Maskin haben völlig recht, wenn sie für die USA ein demokratischeres Präsidentenwahlsystem fordern mit Mehrheitsentscheidung. Die USA haben zwar ein ausgeprägter Bundesstaat, die Bevölkerung ist aber ethnisch-kulturell nicht nach den Bundesstaaten aufgeteilt, sondern quer durch das ganze Staatsgebiet. Auch US-Experten werden zustimmen, dass es in den USA einen ausgeprägten Nationalismus gibt, eben bundesweit. Sie könnten aber auch dieses übermächtige Präsidentenamt ganz abschaffen und wie die Schweiz mit einem vom Parlament abhängigen Bundespräsidenten ersetzen. Wäre auch schon demokratischer.
        Warum Südtirol, liegt eigentlich völlig auf der Hand: wenn die große Mehrheit der Deutschsprachigen für Eigenstaatlichkeit votiert, und die große Mehrheit der Italienischsprachigen für Verbleib bei Italien, gibt’s Konflikt. Das trübt ganz schön die Stimmung, da braucht sich niemand etwas vorzumachen. Deshalb haben die BBD-Initiatoren auch ganz recht, wenn sie Selbstbestimmung grundsätzlich als Prozess betrachten, in dem gemeinschaftlich Vor- und Nachteile einer oder der anderen staatlichen Organisation abgewogen werden und in einer demokratischen Debatte eine für möglichst alle gute, tragbare Lösung gefunden wird, am Ende auch durch eine Abstimmung. Da gibt’s noch allerhand zu tun.

      2. TirolaBua avatar
        TirolaBua

        Warum glaubst Du zu wissen, dass es zu einem Konflikt zwischen Deutschen und Italienern kommt? Vielleicht werden einige Faschisten aufpacken, aber ich glaube, dass der Großteil der Italiener die demokratische Entscheidung akzeptiert.

  8. Thomas Benedikter avatar

    Könnte sein, lieber Tiroler Bua, doch wahrscheinlicher ist breite Frustration und Enttäuschung in der italienischen Sprachgruppe. Die Möglichkeiten einer Territorialautonomie sind jedenfalls auch bei uns bei Weitem noch nicht ausgeschöpft.
    Doch noch zwei Worte zu Simons Replik (eigentlich wäre es ideal, solche Fragen auch mal bei einer BBD-Live-Diskussion zu diskutieren, die sicher gut besucht wäre). Natürlich ist das Selbstbestimmungsrecht heute kein “völkisches” Recht mehr, das ausschließlich von einem wie immer identifizierten Volk ausgeübt wird. Völlig klar, Harald. Natürlich geht man auch im heutigen SB-Recht-Verständnis davon aus, dass es von allen Personen, die legal in einem bestimmten Gebiet ansässig sind, ausgeübt wird. Doch die politisch eund rechtliche Legitimation des SB-Rechts hängt zusammen mit
    a) der Präsenz einer nationalen (geschichtlich-kulturellen usw.) oder ethnisch-sprachlichen Minderheit, die sich vom Staatsvolk unterscheidet;
    b) von sozialen, rechtlichen und politischen Umständen, unter welchen diese Gruppe lebt (z.B. mit Diskriminierung und Verfolgung).
    Und damit sind wir auch bei den Regionalgesellschaften, denen Simon im Zeichen des “civic nationalism” das SB-Recht zuerkennen würde. Im Klartext: auch Regionalgesellschaften ganz ohne ethnisch-kulturelle Sonderposition in einem Staat hätten dsa Recht, frei über ihre staatliche Souveränität zu entscheiden. Vor allem dieser Punkt ist fragwürdig, weil er dazu führen würde, dass allein in Europa mindestens 300 Regionalgesellschaften das Recht auf Eigenstaatlichkeit erhielten. Weil Simon dieses Recht auch auf subregionale Gesellschaften ausgedehnt wissen will, wären wir rasch bei sehr vielen solcher Entscheidungen.
    Das kann man mit Skepsis sehen, aber einige Vorteile gäbe es auch: das in Kleinststaaten aufgeteilte Deutschland des 18. Jahrhunderts hat keine verheerenden Kriege geführt.

    1. hunter avatar
      hunter

      @ thomas b.
      bbd sieht “selbstbestimmuing” mehr als politische denn rechtliche frage. für die schottische abstimmung gab es meines erachtens auch keine eindeutige rechtliche grundlage. es war rein der ausdruck politischen willens.

      eine verkleinerung der verwaltungseinheiten unterhalb der eu würde meines erachtens auch die europäische integration beschleunigen, da kleine einheiten mehr als große flächenstaaten (deutschland, frankreich, uk …) ein nahezu überlebensnotwendiges interesse hätten, mit anderen zu kooperieren.

    2. TirolaBua avatar
      TirolaBua

      Und wenn jetzt die deutsche Volksgruppe frustriert und entäuscht ist? Zählt das nicht? Oder sind die Italiener wichtiger?

  9. Spaceman Spiff avatar
    Spaceman Spiff

    Auf die von TirolaBua und anderen gestellte Frage lautet die Antwort von Thomas Benedikter implizit wie folgt: Die Veränderung eines Status Quo birgt mehr Konfliktpotential als seine Beibehaltung. Im Grunde genommen keine sehr revolutionäre These, die Schwierigkeiten tiefgreifende Reformen zu implementieren lassen sich für gewöhnlich auf dieses Prinzip zurückführen. Im konkreten Fall würden die italienische Sprachgruppe stärker durch die Selbstbestimmung tangiert werden, als die deutsche Sprachgruppe von der fortgesetzten Zugehörigkeit zum Staat Italien. Wir haben es uns ja ganz gemütlich eingerichtet in unserer Autonomie, die ökonomische und soziale Wohlfahrt ist (relativ) hoch, die Arbeitslosigkeit gering. Warum als grosse Risiken eingehen? Besser wir drehen noch an ein paar (Autonomie-)Schrauben und schwimmen im europäischen Integrationsprozess mit.

    Diese Logik ist durchaus nachvollziehbar, allerdings hat sie einen Haken: Sie ist eine Momentaufnahme. Was passiert, wenn sich der Wind dreht und die zentrifugalen Fliehkräfte in der EU die Oberhand gewinnen? Eine Rückkehr zur Lira und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen würden den Leidensdruck in der deutschen Sprachgruppe schlagartig erhöhen. In dieser Situation gewinnen Themen wie Selbstbestimmung und Sezession dann sehr viel mehr an Gewicht und Dringlichkeit. Die Zukunft in den nächsten fünf bis zehn Jahren wird weisen, in welche Richtung wir uns bewegen werden. Eines ist klar: Es krächzt gewaltig im Gebälk der EU.

    Herzlichen Dank nochmal an den Experten Thomas Benedikter für seine Beiträge und Bereitschaft, sich auch mit kritischen Stimmen im Kommentarbereich auseinander zu setzen. Besten Dank auch an BBD für die Plattform und die Kommentare von Harald und Pervasion. Ich lerne viel von den vorgestellten Ideen und Konzepten!

    1. hunter avatar
      hunter

      @spaceman spiff

      schöner wär halt, wenn dieser wunsch nach eigenregierung nicht aus einer not heraus erfolgt, sondern weil man überzeugt ist, dass es für alle im lande die bessere option ist.

      im moment sieht’s leider eher danach aus, dass den rattenfängern nachgejagt wird.

      Ein bisschen Schmiss muss sein.

  10. Waltraud Astner avatar
    Waltraud Astner

    In Anlehnung an Spacemann Spfiff an Herrn Benedikter die Frage: Wäre eine Wiedereinführung der Lira in Italien eine politische und rechtliche Legitimation für Südtirol das Selbstbestimmungsrecht ausüben zu können unter Anwendung der von Ihnen genannten Punkte a (ethnisch und sprachliche Minderheit die sich vom Staatsvolk unterscheidet) und b (soziale rechtliche und politische Umstände bzw. Diskriminierung)?
    Ich finde dass dieses Thema durchaus in nächster Zeit relevant werden könnte. Weiters glaube ich dass ohne Not das Selbstbestimmungsrecht nicht angegangen wird (leider), weil wir uns in der Tat in unserer Autonomienische gut eingerichtet haben und die ökonomische und soziale Wohlfahrt relativ hoch sind, wie Spaceman Spiff richtig bemerkt hat
    Eine evtl. Rückkehr zur Lira wäre jedoch schon ein gewaltiger Weckruf.

    1. pérvasion avatar

      »Unsere« Wirtschaft würde eine Rückkehr zur Lira womöglich als große Chance für die Wettbewerbsfähigkeit reinterpretieren.

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