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Sechserkommission ausreichend demokratisch legitimiert?

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Seit voriger Woche ist die Sechserkommission wieder im Amt und das hat lange gedauert. Erst zwei Jahre nach der Parlamentswahl wird ein Organ bestellt, das für die Anwendung der Autonomie eine herausragende Rolle spielt. Sie mag jetzt fachlich gut besetzt sein, doch ist sie für ihre Aufgabe demokratisch legitimiert?

In der Sechserkommission wird nicht nur über kleine Details der Interpretation und Anwendung des Autonomiestatuts entschieden, sondern auch über die Abänderung bestehender Durchführungsbestimmungen (DFB) und die Weiterentwicklung der Autonomie beraten. In diesen Kommissionen konkretisiert sich das Verhandlungsprinzip zwischen Staat und autonomen Ländern, doch kann sich dies nicht bloß in bilateralen Verhandlungen zwischen Regierungen erschöpfen.

Die paritätischen Kommissionen haben in der Praxis nicht nur eine beratende Rolle, sondern eine rechtsetzende Funktion. Sie erarbeiten die famosen Durchführungsbestimmungen, die als Gesetzesvertretende Dekrete von der Regierung verabschiedet werden. Meist segnet die Regierung Texte ab, die von sechs nur zum Teil gewählten Personen abgefasst worden sind. Eigentlich eine typisch parlamentarische Kommissionsarbeit, hier aber von einer gemischten Politiker-Fachleute-Kommission geleistet. Welche politische Legitimation hat aber irgendein Anwalt aus Bozen oder Rom? Warum haben die Parlamente keine Kontrollfunktion oder Anhörungs- und Informationsrechte?

Die Durchführungsbestimmungen stehen in ihrer Rechtsnatur über einem Landesgesetz und einem normalen Staatsgesetz und können auch nur über eine neue DFB abgeändert werden. In der Geschichte ist fast keine DFB vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten und gekippt worden, auch weil diese Normen Kompromisse zwischen Bozen, Trient und Rom waren. Das mag zwar effizient sein, demokratisch ist es nur mit Einschränkungen. Denn eigentlich wäre die Rolle der Vermittlung und Anpassung des Autonomiestatuts der sogenannten 137er-Kommission zugekommen, besetzt mit gewählten Abgeordneten. Diese Kommission ist bis heute auf dem Papier geblieben.

Auf die Verabschiedung einer DFB durch die Regierung erfolgt keine Debatte im Landtag, geschweige denn eine Ratifizierung. Kein Oppositionsvertreter kann sich mit Einwänden melden. Das einzig gewählte Organ des Landes, der Landtag, wird in diesem Verfahren einfach übergangen. Fachleute können beraten, kein Zweifel, doch die Rechtsetzung muss in einem politischen Organ erfolgen. In diesem Sinn sind die paritätischen Kommissionen demokratisch zu wenig legitimiert.

Die Reform der paritätischen Kommissionen ist überfällig, wenn man diesem rechtsetzenden Organ mehr demokratische Legitimation verschaffen will. Erhielte sie eine breitere Basis, eine pluralistischere Zusammensetzung und mehr Transparenz im Verfahren, könnte ihr Aufgabenbereich erweitert werden, z.B. auf die Vorab-Schlichtung von Zuständigkeitskonflikten zwischen Staat und Land, auf die Mitwirkung der Länder in der EU-Politik, auf die Mitbestimmung bei Staatsgesetzen, die Landeszuständigkeiten berühren.

Siehe auch: 01 || 01


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