Laut einem Bericht der TAZ sollen sowohl Rom als auch Brüssel einer in Südtirol geplanten verpflichtenden Herkunftsangabe von Lebensmitteln in der Gastronomie zugestimmt haben. Bislang bestehende Unsicherheiten wären somit ausgeräumt.
Doch das reicht dem HGV offenbar nicht. Im unerschütterlichen Bestreben, ein entsprechendes Landesgesetz abzuwenden, spannt er jetzt auch noch den staatsweiten Verband der Lokalbetreiberinnen (FIPE) ein, der angeblich — wie der HGV selbst — zum Schluss kommt, dass eine derartige Vorschrift nur von EU-Mitgliedsstaaten und nicht von »Regionen oder Provinzen« erlassen werden dürfe. Der Hoteliers- und Gastwirteverband und seine italienischen Freunde arbeiten also nicht mit inhaltlichen Argumenten, sondern stellen der Südtirolautonomie — in Vorwegnahme von Urteilen, die womöglich gar nie gefällt werden — die Zuständigkeit in Abrede, ein eigenes Gesetz zu erlassen, sogar wenn dies mit Zustimmung der EU und des Staates geschieht.
Dem EuGHGV ist offenkundig jedes argumentative Mittel recht, nur um eine unliebsame Regelung zu verhindern — selbst wenn sie von einer Mehrheit im Landtag gewollt wäre. Das ist undemokratisch und autonomiefeindlich.
Siehe auch: 01
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