Die italienische Regierung hat neue Förderungen für Ankauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen eingeführt, die nur wenigen zugute kommen. Das hat nicht nur damit zu tun, dass die Empfängerinnen der bis zu 11.000 Euro hohen Zuschüsse gewisse Einkommens- und Vermögensschwellen nicht überschreiten dürfen. Es wird nämlich auch nach Wohnsitzgemeinde diskriminiert: Nur wer in einem sogenannten Funktionalen städtischen Gebiet (FSG) gemeldet ist, hat Anspruch. Ein FSG besteht aus einer Stadt mit mindestens 50.000 Einwohnerinnen und den angrenzenden Pendlergemeinden, ein Kriterium, das in Südtirol nur Bozen und Umgebung erfüllen. Während in Italien knapp die Hälfte der Bevölkerung in entsprechenden FSGs wohnt, ist der Anteil hierzlande somit wohl deutlich geringer. Alle, die nicht in dieser Agglomeration wohnen, bleiben von der Maßnahme ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie die Einkommenskriterien erfüllen oder nicht.
Falsche Anreize
Schon während der Corona-Pandemie gab es in Italien Förderungen zur Anschaffung von Elektrorollern und E-Bikes mit ähnlichen Ausschlusskriterien. Wenn bei Subventionen regelmäßig zwischen Stadt und Land, ja sogar zwischen Landeshauptstadt und restlichem Landesgebiet diskriminiert wird, ist das hinsichtlich der Gleichbehandlung der Bürgerinnen problematisch. Zudem wird damit ein Anreiz für statt gegen die Landflucht gesetzt. Zumindest in Südtirol (und vermutlich in Bergregionen allgemein) sind solche Maßnahmen geradezu kontraproduktiv.
Dabei sind sie auch gar nicht zielgerichtet, denn hierzulande betreffen Verkehrs- und Luftverschmutzungsprobleme nicht nur (und auch nicht in besonderem Maße) die Landeshauptstadt. Dort gibt es zudem ökologische Alternativen zum motorisierten Individualverkehr, die in entlegeneren Gebieten nicht immer existieren.
Wenn es die Förderkriterien selbst festlegen könnte, würde das Land Südtirol wohl niemals derartige geografische Parameter benutzen — ganz einfach, weil sie hierzulande alles andere als sinnvoll erscheinen.
Und während bei uns schon — anteilsmäßig — weniger Menschen in FSGs leben als im Durchschnitt des italienischen Staatsgebiets, dürften auch aufgrund der höheren Einkommen mehr Menschen durch die Finger schauen als andernorts, obwohl man in Südtirol mit einem höheren Gehalt aufgrund der Lebenshaltungskosten nicht automatisch wohlhabender ist.
Um die Ungerechtigkeit zumindest etwas abzumildern, die sich aus den Kriterien der staatlichen Förderung ergeben, sollte das Land vielleicht überlegen, seine eigenen Beiträge als mit denen des Staates nicht kumulierbar zu erklären, wozu es befugt ist. Aber natürlich ist es müßig, immer wieder falsche Anreize bekämpfen zu müssen statt einfach nur richtige Anreize setzen zu können.
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